Sandr@1974
Hallo, ich frag heut mal für eine Freundin. Sie ist verheiratet, lebt aber seit 2 Jahren getrennt. Sie sind wohl wieder zusammen, aber leben eben nicht zusammen. Sie haben ein gemeinsames Kind, für das der Mann auch Unterhalt zahlt, allerdings weniger als Mindesunterhalt. Nun wird das Kind in diesem Jahr 6 Jahre alt. Sie schwankt nun, ob sie zum Jugendamt gehen soll und den Unterhalt ab 6 neu berechnen lassen soll. Reden kann sie mit ihm darüber nicht. Geld ist so eine Sache, über der man mit ihm nicht reden kann. War auch ein Trennungsgrund. Ich hab ihr geraten, trotzdem den Unterhalt neu berechnen zu lassen und eventuell eine Beistandschaft einzurichten, dann hat sie keine Rennereien damit. Denn der Unterhalt ist ja fürs Kind. Was meint Ihr? Danke und LG Sandar
Wenn ja, warum? (Mancher verdient ja auch gut, aber verschwendet für dies und das.) Wenn bei normalen Verhältnissen dafür gestritten werden muss, dass der MINDESTunterhalt für EIN KIND gezahlt wird, dann sollte sie das Thema Geld vielleicht als Trennungsgrund ansehen.
Wenn er weniger als das Minimum zahlt, kann das Jugendamt helfen. Selbstverständlich würde ich deiner Freundin raten, dorthin zu gehen.
Danke für Eure Antworten. Das Jugendamt hat damals gesagt, dass sie froh sein kann, dass er überhaupt ein bisschen zahlt. Also hat sie sich damit zufrieden gegeben.
Das ist eine Frechheit vom entsprechenden Mitarbeiter des Jugendamtes.
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