Mausi2504
Hallo, ich habe da mal eine Frage. Mein Mann zahlt ja Unterhalt für meine Tochter und muß nun in Zukunft nun auch für mich den Trennungsunterhalt zahlen bis wir geschieden sind. Nun haben wir beide einvernehmlich angegeben das wir bereits seit über einem Jahr getrennt leben um die Scheidung schnell über die Bühne zu bringen. Nun sagte mir heute eine Bekannten ,das er wenn wir geschieden sind keinen Unterhalt mehr zahlen muß, da er sont seinen selbsterhalt nicht mehr Gewährleisten kann. Zur Zeit bekomme ich noch Hartz 4 da ich noch in Elternzeit bin.Sie meinte aber das ich dann aber auch nichts vom Amt bekomme an Unterhalt stimmt das?
Was an der Aussage Deiner Bekannten stimmt ist, dass der nacheheliche Unterhalt anders berechnet wird als der Trennungsunterhalt. Ob und wie nach der Scheidung noch Unterhalt gezahlt wird entscheiden die individuellen Umständen. Elternzeit zum Beispiel, bzw. ein kleines Kind und die damit verbundene TZ-Tätigkeit können ohne weiteres ein Grund sein, warum der KV ggf. weiter bezahlen muss, solange er genug verdient. Lass Dich nicht von irgendwelchen Leuten verunsichern! Frage Deinen Anwalt!
frage: warum datiert man eine trennung zurück, wenn ein solventer gatte vorhanden ist?
schätze ich mal,aber nach einreichng der scheidung dauert es ja oft auch noch gut einjahr bis die scheidung durch ist,bis alle anträge etc gemacht sind.
Ich habe dem ganzen eigentlich nur zugestimmt weil mein Mann meinte er müsse jetzt für die Zukunft den Kopf frei haben möchte Meisterschule machen usw. Ich bine einfach manchmal zu gutmütig, aber ich möchte auch kein Rosenkrieg alleien schon wegen dem Kind und deshalb schlucke ich manchmal lieber
Du solltest einen gesunden (! nicht zerstörerischen!) Egoismus entwickeln. Vielleicht kann man noch nachträglich eine Unterhaltsvereinbarung treffen. Im Gegenzuge stimmst Du dann bei der ersten Verhandlung der Scheidung zu. Es geht hier schlichtweg um Geld. Durch die einvernehmliche Rückdatierung des Trennungsdatums verlierst Du Geld. Da ich nicht denke, dass Du zuviel davon hast (sonst gebe ich Dir gerne meine Bankverbindung), solltest Du es auch nicht verschenken. Das muss keinen Rosenkrieg provozieren, sondern soll Dich und Dein Kind für eine befristete Zeit von finanziellen Sorgen befreien. Solltest Du trotz Unterhalt ALG2 beziehen müssen, dann entlastet es den Staat, also uns alle, denn erst einmal steht nunmal Dein Mann in der Pflicht für euch zu sorgen. Ich denke mal, das wollte er geschickt verkürzen. Vorzeitige Scheidung ja - aber nicht ohne finanzielle Absicherung und eine ausgeglichene Verhandlung. Lass am besten mal die verschiedenen Unterhaltshöhen von einem Anwalt ausrechnen. Vielleicht kann der Dich dann auch gleich bezüglich einer Verhandlungsbasis beraten. Verschenke kein Geld. Zeige Deinem Mann, dass Du Deine Rechte kennst, gerne zu Verhandlungen bereit bist, aber eben nicht alles gleich abnickst, nur um Deinen/Euren Frieden zu bewahren. Das ist ein Lernprozeß für beide Seiten, der die folgende gemeinsame Elternbeziehung auf eine gleichberechtigte Stufe hebt. Gruß Corinna
hallo wenn der selbstbehalt es nicht zu lässt bekommst du nichts mehr von ihm. dann würdest du aber vom amt h4 bekommen,ween das eg nicht reichen sollte.
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