Mitglied inaktiv
ich soll dem Vater meines Kindes anschreiben und zur Zahlung von Unterhalt auffordern... erst wenn er darauf nicht reagiert, erhalte ich die Beistandschaft vom Jugendamt... so nun meine Frage... auch wenn es vielleicht blöd ist... wie schreib ich ihn denn in so einem Brief an ? Mit sehr geehrter ? Hallo ?
hab ich ja noch nie gehört- ich musste das nicht machen. mit welcher begründung sollst du das denn tun ?? bekommst du keine Unterstützung wenn du das nicht machst ??? mmhhh schwierig ** wüsst auch nicht wie ichs schreiben sollt. Wichtig iss.:. Kopie machen und per Einschreiben *
ja ich hab bis jetzt UV bekommen und der ist nun ausgelaufen und ich hab beim Jugendamt nachgefragt wie ich an meinen Unterhalt komme... sie meinten ich soll ihm den Brief schreiben (Kopie, Einschreiben) und wenn er dann nicht reagiert soll ich damit zum Jugendamt gehen, die regeln dann alles weitere
ich hab das auch schon gemacht, das ja denkt sich halt, vielleicht funktioniert es im guten. ich habe den vornamen geschrieben und ganz höflich um die erhöhung gebeten. hatte glaub ich 2x geklappt.
hab den jetzt so geschrieben... "Unterhalt für deine Tochter (Name) lt. Urkunde vom (Datum), Beurk.-Reg.-Nr.: (Nummer), hast du dich zur Zahlung von Unterhalt für deine Tochter (Name) verpflichtet. Ich fordere dich hiermit zur Zahlung von Unterhalt für 09/2008, 10/2008 und auch weiterhin zum 01. jeden Monats auf. Zur Berechnung des Regelsatzes, benötige ich bzw. das Jugendamt deine Einkommensbescheinigungen der letzten 12. Monate. Mit freundlichen Grüßen"
also sooo förmlich war ich nicht....aber er ist es auch nicht/nie gewesen...
ist er auch nicht...
Naja ich lass einfach ne Überschrift weg...
wat??? Was ist das denn? Also der Erhalt der Beistandschaft vom oder durchs Jugendamt ist doch nicht abhängig davon, ob der Kindsvater irgendwas unterschreibt oder nicht??? Die Beistandschaft kannst Du auch "so" beantragen, das habe ich direkt nach Simons Geburt gemacht und fahre sehr gut damit. LG Sue
nach abgegebener beistandschaft bei erhöhung des ku erst mal selber "angefordert". als er dann eigensinnig den unterhalt einfach gekürzt hat, habe ich die beistandschaft wieder neu beantragt.
die Beistandschaft ist auch nicht abhängig davon ob der Vater irgendetwas unterschreibt... ich soll ihn darauf hinweisen, das er Unterhalt zu zahlen hat und wenn er es dann macht, brauche ich das Jugendamt ja nicht... so haben die sich das gedacht...
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