vickyp1234
Hallo! Mich würde mal interessieren wie die Rechtslage ist, wenn ein Vater sein Kind bis auf 1-2 Tage pro Woche selber betreut (zur Schule bringen, vom Hort abholen, essen kochen, Brotzeit richten, übernachten, etc.) weil die Mutter unregelmäßig arbeitet. Sie zahlt zwar die Betreuung nach der Schule, er aber Unterhalt an sie. Wäre es da für ihn nicht günstiger, das Kind wäre bei ihm gemeldet und er würde Mittagessen/Hausaufgabenbetreuung selber zahlen (kostet wohl so 80 Euro pro Monat)? Von den beiden ist wohl sie im Vorteil, weil sie durch die Schichten mehr verdient, und das ermöglicht er ihr ja mit der flexiblen Betreuung. Wenn der Bub Klamotten braucht, kauft er auch das eine oder andere selber. Es geht mir nicht darum jemanden anzuprangern, das müssen die ja ausmachen, aber es interessiert mich ehrlich wie sowas gehandhabt wird, weil ich das ganze Thema mit dem Kindesunterhalt sehr undurchsichtig finde... Ich bekomme ja auch Unterhalt vom Vater und will den auch keiner alleinerziehenden Mutter streitig machen, aber ich kann zum Beispiel nicht in meinem alten Beruf arbeiten und entsprechend gut verdienen weil ich mein Kind selber betreue, mein Ex arbeitet nämlich Schicht. Dafür kriege ich ja auch Unterhalt. Aber Unterhalt kriege obwohl man das Kind so selten hat??? Ist das echt ok???
Nö . Also ist das Kind von Montags- Freitags beim Vater und nur am WE bei der Mutter ? Mein Rat : Zum Jugendamt oder Anwalt und schauen wie der rechtliche Weg ist. Entscheidene Frage ist aber vor allem was das Kind will. Gemeinsames Sorgerecht ? Dann wird das ganze einfacher.
Wenn die Eltern es so absprechen, ist das schon ok. Macht aber keinen Sinn. Die betreuende Person ist hier mindestens gleichberechtigt, wenn nicht sogar hauptsächlich der Vater. Da das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort dort hat, sollte es dort gemeldet sein und der KV auch Unterhalt von der KM erhalten (bei hauptsächlicher Betreuung), falls man das als "Wechselmodell" auslegt, würde ggf. auch die Mutter aufgrund des besseren Verdienstes einen ausgleichenden, geringen Unterhalt zahlen müssen. Er allerdings nicht an die KM. Wenn der Vater allerdings so gerne zahlt, dann kann man nichts machen. Ich kenne einen alleinerziehenden Vater, der Jahrelang noch Kindesunterhalt an die Mutter gezahlt hat, obwohl die Tochter voll bei ihm gewohnt hat. Er tat es aus der puren Angst heraus, dass die Mutter ihm das Kind wegnehmen könne. Blöd war er, aber es war sein Geld...
Naja, in Zeiten in denen die meisten Richter noch der Meinung waren Kinder gehören zur Mutter eine nachvollziehbare Angst. Zum Glück sind diese Zeiten vorbei :-) Noch einmal nachgedacht : Wenn GSR besteht, es kein Umgangsurteil und Unterhaltstitel gibt, dann kann der Vater einfach Fakten schaffen. Kind bei sich anmelden, und Unterhalt von der Mutter fordern. Zumindest aber mal den Unterhalt einstellen. Finanziell scheint es ihm ja nicht so schlecht zu gehen, wenn er zahlen kann und dennoch das Kind alleine versorgt. Nicht anders machen es ja Mütter wenn sie mit den Kindern ausziehen Und wer das Kind holt und bringt und wo es seinen Lebensmittelpunkt hat, ist ja leicht nachweisbar.
Kind lebt 5 oder 6 Tage von 7 bei ihm und das nicht mal ausnahmsweise.
Er zahlt Klamotten, Essen usw. und noch Unterhalt wow wenn er das alles aus Liebe zum Kind macht bitteschön.
bevor da ein richter oder so eingeschaltet wird, wuerde ich eher raten, das die beiden sich untereinander absprechen. wieso unruhe stiften, wenn die beiden so ganz gut miteinander klar kommen, das ist quatsch. anscheinend sind die beiden erwachsen genugn um das untereinander zu regeln und alle sind gluecklich, er kann sie ja einfach utner 4 augen drauf ansprechen anstatt gleich anwalt etc. nicht das so ne akrtion das verhältnis der beiden kaputt macht, damit wäre niemanden geholfen und dem kind am wenigsten!!!
Nein, er soll sich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen bevor er irgendwas macht. Du glaubst doch nicht ernsthaft dass diese Frau von sich aus sagt : "Stimmt lieber KV, ab sofort melden wir das Kind um, streiche den Dauerauftrag und ab sofort überweise ich Dir 292€., und das Kindergeld geht auch an Dich" Im Endeffekt verliert sie damit 800€ pro Monat ! Da werden aber fix die Stunden reduziert, das Kind früher abgeholt und zack der Kümmerpapa zum alle 2 Wochen Fr-Sonntag Papa degradiert.
.. mit der Zeit, dass der KV mit den eher regelmäßigen Arbeitszeiten das Kind öfter bei sich hatte, weil sie diesen Job mit Schichtarbeit anfing. Es ist wochentags mal ein oder zwei Tage bei der Mutter wenn die frei hat. Wochenende hat sie meist einen Tag frei, will aber am Abend dann oft ausgehen, dann bringt er das Kind am nächsten Morgen hin. Es hängt immer alles von ihrem Dienstplan ab. Finanziell kann er das aber kaum stemmen. Er sucht zwar eine kleinere Wohnung, aber da er das Kind ja fast immer bei sich hat, ist er bis jetzt in der Drei-Zimmer-Wohnung geblieben. Auf den Unterhalt angesprochen meinte sie, dann müsse sie das Kind halt zwischen Bekannten und Freunden hin und her schieben wenn sie arbeiten muss und er es nicht mehr nimmt. Sie hat noch ein älteres Kind aus einer früheren Beziehung, das bleibt dann allein wenn sie arbeiten muss (müsste 12 sein oder so). Auf Unterhalt zu verzichten sehe sie nicht ein. Er war da immer sehr gutmütig, er meinte, dafür habe sie immer Kindergarten bezahlt und den Großteil der Klamotten. Extras wie Skikurs/Schwimmkurs oder so waren aber nie drin - er kann es nicht zahlen, sie will es nicht. Aber ich denke eben, er wäre anders billiger dran, und das Kind ist definitiv lieber beim Vater! Das muss er natürlich selber wissen. Wie gesagt, er lässt sich auch unter Druck setzen á la "dann geht das Kind eben zu den Nachbarn und nicht mehr zu dir".
Meine Worte. Daher : Ab zum Anwalt ! Alles andere ist zu riskant, wenn sie das Kind dann aus seinem Lebensmittelpunkt zerrt. Da leidet nur das Kind. Kindergarten, Schule, Nachbarn, müssten dann ja bestätigen können wo das Kind immer ist.
Mal sehen ob er den Weg geht... haben ihm schon viele gesagt. Aber er ist bei uns in der Familie ein bisschen das Sorgenkind, nicht sehr helle, aber ein herzensguter Vater. Er wäre glaub schon glücklich wenn sie ihm einen Teil des Unterhaltes erlassen würde. Dann könnte alles bleiben wie es ist. Ich meine klar, für sie ist das Leben sicher auch teuer, muss ja auch eine Wohnung bezahlen in der das Kind Platz hat wenn es da ist und vielleicht hätte sie es auch anders lieber, mit anderen Arbeitszeiten. Aber es ist ja nicht einzusehen dass der Vater doppelt und dreifach fürs Kind aufkommt.
... wenn der Mann Hilfe sucht, soll er sie sich suchen - aber nicht eine x-beliebige Bekannte ihm das abnehmen. Wer im Schichtdienst arbeitet hat es als Alleinerziehender extrem schwer. Die Kinderbetreuungszeiten stimmen zumeist nicht mit den Arbeitszeiten überein. Das führt dann dazu, daß die Großeltern frühkommen (wenn sie pensioniert sind) und das Kind für die Betreuung fertig machen und oftmals sogar abholen - wenn der Kindesvater diese Aufgaben gern übernimmt, ist das für die Mutter als auch die Kinder von Vorteil. Da Unruhe hineinzubringen finde ich unter aller Sau - und dann noch vorzuschlagen, einer Mutter, die sich im Schichtdienst den Hintern aufreißt, sei doch das Kind zu nehmen (sie hätte ja schließlich eines aus einer früheren Beziehung) und es sei bei dem Vater viel besser aufgehoben. Aber klar, daaaas will man ja eigentlich gar nicht ... nee, natürlich nicht.
Das klingt irgendwie, als sei das Kind die Belohnung für's Hintern-Aufreißen. Auch wenn ich Dir grundsätzlich zustimme, daß sowohl die finanzielle als auch die zeitliche Aufteilung der "Kinder-Arbeit" Außenstehende nichts angeht, solange sie unter den Eltern einvernehmlich vereinbart wurde - diesen Aspekt finde ich schrag. Ein Kind ist kein Wanderpokal.
Nach der Schilderung wohnt das Kind doch eh beim Vater, hat da sein Umfeld. Und sie will dafür Geld, ansonsten entzieht sie ihm das Kind !! Wenn dem so ist wie es hier geschildert wird. Aber, er muss da seinen Hintern bewegen, hat er da keinen Mut wird er weiter zahlen.
Das Kind will ihr doch keiner wegnehmen, nichtmal das Sorgerecht. Das ältere Kind habe ich auch nur erwähnt, weil es dort auch keine geregelte Betreuung gibt, schon seit Jahren nicht. Mir musst Du nicht erzählen wie beschissen Schichtarbeit ist, gerade für Alleinerziehende. Ich hänge selber in einem schlecht bezahlten Job fest weil ich meinen Ausbildungsberuf, der Schichtarbeit verlangt, derzeit nicht ausüben kann. Dafür bekomme ich ja auch Unterhalt, weil ich die Arbeitszeiten dem Kind anpasse und es betreue.. Und einmischen - ich bin nicht hingegangen und hab gesagt, häh, wieso zahlst Du, obwohl Du das Kind dauernd hast? Ich wurde um meine Meinung gebeten, nicht als x-beliebige Bekannte, sondern als entfernte Verwandte die selber AE ist. Wer wem wieviel zahlt hätte ich ja so gar nicht wissen können. Meine Meinung dazu habe ich gesagt und jetzt unabhängig davon hier mal gefragt, weil ich echt nicht weiß wie sowas geregelt wird. Findest Du es denn nicht unfair, wenn der Vater als kostenloser Babysitter hergenommen wird, Fahrtkosten und Unterhaltskosten hat, der Mutter quasi die Arbeit überhaupt ermöglicht obwohl er selber Vollzeit arbeitet, und sie dafür noch Kindergeld und Unterhalt einstreicht? Rein rechtlich müsste sie wohl sogar zahlen, aber das würde er gar nicht wollen. Zudem wird es wohl auch hier so laufen wie bei dem älteren Kind, das nach der Schule allein ist bis die Mutter von der Spätschicht kommt. Das will er auf jeden Fall verhindern. Wie gesagt, ich weiß selber dass die verlangte Flexibilität im Job extrem schwer zu leisten ist, aber das geht allen so, und nicht alle können auf diese Hilfe vom Vater zurückgreifen.
Nee, Leute, ich sehe das anders. Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß die Familie hilft, um einem Familienmitglied die Arbeit zu ermöglichen - kostenlos. So ist das zumindest in den Familien, die ich kenne. Ich kenne niemanden, der die Großeltern, oder Onkel/Tante, dafür bezahlt, einzuspringen. Die Mutter bekommt doch keinen Unterhalt von ihrem Ex und Du, Vicky, bekommst doch sicherlich auch keinen Betreuungsunterhalt. Das Kind bekommt Unterhalt, der ihm zusteht. Wer sagt denn, daß das Kind bei dem Ex wohnt. Wo findet sich das Kind denn zuhause? Also ganz ehrlich, müßte ich im Schichtsystem arbeiten, wäre es für meine Große selbstverständlich, daß sie das Kleine versorgt. Ich würde mich an stelle der Mutter von einem Ex emanzipieren, der solche Betreuung anbietet und dann hintenrum das Kind zu sich holen will. Und das will man ja offensichtlich in diesem Fall. Da wäre bei mir aber ganz schnell die Tür zu und nichts mehr mit Betreuung vor und nach der Schule. Das würde ich aber sofort anders regeln.
Dann ist das Kind zwar bei der Mutter gemeldet und sie bekommt von ihm den Unterhalt, aber es wohnt bei ihm ! Und besucht die Mutter maximal 2 Tage die Woche. Wo ist das denn fair ? Kind übernachtet doch auch bei ihm.
Ganz genau so ist es. Es ist kein "ganz normaler" geregelter Umgang mit alle zwei Wochen Samstag/Sonntag beim Papa. Es sieht tatsächlich so aus, dass das Kind bis auf ein oder zwei Nächte pro Woche voll beim Vater wohnt. Chartinael, ich kann deine Einstellung schon verstehen, aber warum sollte diese Hilfe nicht auch für den Vater gelten, der arbeitet doch auch Vollzeit, nur ist er nicht zusätzlich auf einen Babysitter angewiesen weil seine Arbeitszeiten zu den Hort-Öffnungszeiten passen. Klar ist es dann irgendwo selbstverständlich dass er das Kind nimmt, aber er sollte doch deswegen keine finanziellen Nachteile haben. Der Unterhalt ist logisch fürs Kind - für essen, trinken, etc., und da leistet er schon seit anderthalb Jahren den Löwenanteil. Er würde umgekehrt überhaupt keinen Unterhalt von ihr verlangen, aber der Unterhalt sollte wenigstens neu berechnet werden. Fürs Kind würde sich doch nichts ändern. Das ist es seit der Trennung gewohnt, den größten Teil der Woche beim Papa zu verbringen. Es würde ja laufen wie bisher, nur dass er nicht mehr so viel zahlen müsste. Wenn sie etwas einsichtiger wäre, müsste ich hier gar nicht fragen.
An seiner Stelle würde ich Unterhalt fordern, steht dem Kind zu. Oder verzichten die Mütter auf Unterhalt ?
Tut mir leid, ich kann das irgendwie nicht glauben. Das andere Kind wohnt zu 100% bei der Mutter und das hier gar nicht? Irgendwie glaub ich das nicht. Es geht ja bereits zu Schule, ist also ca. 7 Jahre alt und ist also quasi nie bei der Mutter? Und es gibt auch keinen Umgang für den Vater? Irgendwas stimmt an der Geschichte doch bitte nicht.
Außerdem schriebst Du oben noch so als ob das Kind NICHT beim Vater wohnt. Wenn man von fünf tagen die 1-2 Tage der Mutter zugesteht, dann ist das Kind trotzdem noch hauptsächlich bei ihr: WE + 2 Tage. Mich würde ja wirklich interessieren, wie sich das Ganze in der Realität gestaltet. Ich weiß nämlich, daß mein Ex auch der Meinung war, er würde das Kind ja sooooo oft sehen und hätte es mehr als ich und wenn ich so überlege, hätte er durchaus auch sagen können, ich hätte das kind ja nur 1-2 Mal die Woche und das ganz ohne Schichtarbeit.
Das andere Kind ist nicht seins. Also kommt es auch nicht zu ihm. Es ist aber schon etwas älter und bleibt halt allein nach der Schule wenn die Mutter Spätschicht hat oder macht sich bei Frühschicht selbstständig auf den Weg zur Schule. Das geht bei einem Erstklässler noch nicht, daher schläft das kleinere Kind meist bei seinem Vater. Und sie arbeitet zum Teil auch am Wochenende, also hat sie da das Kind auch nicht. Sie hat es insgesamt 2 Tage pro Woche, vielleicht mal 3. Und ich habe nicht geschrieben es WOHNT bei der Mutter, es ist nur da GEMELDET.
Dennoch: frage doch mal das Kind, wo sein zu Hause ist. Meine hat immer gesagt, sie wohnt bei mir. Ihr kam nie in den Sinn, zu sagen, sie wohnte bei ihrem Vater. Auch wenn sie dort sogar ein eigenes Zimmer hat. Dort ist sie nur zu Besuch.
Die letzten 10 Beiträge
- Elternabend, wenn nur ein Elternteil verfügbar ist?
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.