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Unterhalt nicht verheiratet...

Unterhalt nicht verheiratet...

Happy-Kugel

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Hallo Ihr Lieben, ich habe in der letzten Woche bei Euch nachgefragt wie es denn mit Unterhalt ausschaut, wenn man noch in einem Haushalt zusammen lebt...vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe mir auch gleich einen Termin bei einer Familienrechts-Anwältin geben lassen, leider ist dieser erst Donnerstag nach Ostern. Nun eine Frage an Euch: Im Internet habe ich recht einheitlich gelesen, dass auch unverheirateten Frauen bei einem gemeinsamen Kind ein Unterhalt (Kindesunterhalt sowieso) bis zum 3. Lebensjahres des Kinds zusteht. Da ich derzeit Arbeitslosengeld erhalte (seit 2 Monaten arbeitssuchen mit Ablauf der Elternzeit) ist nun meine Frage, ob denn dieses Arbeitslosengeld auf den Unterhalt für mich als Mutter angerechnet wird. Also ganz konkret: kann es sein, dass ich aufgrund der Arbeitslosengeldzahlung von meinem Exfreund keinen Unterhalt für mich bekomme? Ich frage, weil ich sonst wirklich mit 3 Kindern und arbeitslos (nur 1 Kind ist von ihm) nicht weiss wie ich das Haus halten soll (zur Miete) und bei evtl. Auszug wie ich eine Wohnung in entsprechender Größe und dass ohne Arbeitsvertrag bekommen soll? Kann es wirklich sein , dass er nur für das gemeinsame KInd Unterhalt zahlen muss ? Liebe Grüße Happy-Kugel


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Happy-Kugel

Bekommst Du ALG1 oder 2? Bei ALG2 ist es genau umgekehrt: Der KV schuldet Dir Unterhalt, aber das ALG wird um den Betrag gekürzt. Und wenn der Unterhalt höher ist als Dein Anspruch auf ALG2, dann eben nur Unterhalt.


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von Happy-Kugel

Mich würde noch interessieren, warum er Deiner Meinung nach für alle Kinder Unterhalt zahlen soll? Bekommst Du hier keinen Unterhalt von den jeweiligen Vätern/dem Vater?


Keldana

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Antwort auf Beitrag von Möhrchen

"kann es sein, dass ich aufgrund der Arbeitslosengeldzahlung von meinem Exfreund keinen Unterhalt für mich bekomme?" Es geht der KM um Unterhalt für sich und nicht für die anderen Kinder !!!


CKEL0410

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Antwort auf Beitrag von Happy-Kugel

hallo der uh wird dein alg kürzen, also mehr wirst du wohl nicht haben, das amt holt sich erstmal das geld da wo es geht und der vater geht vor, also uh für euer gemeinsames kind und ggf für dich.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Happy-Kugel

Natürlich muss er NUR für das gemeinsame Kind zahlen! Und für dich ggf. Betreuungsunterhalt. Der unterhalt, den er zahlt, wird auf das ALG angerechnet, also letzteres u. U. gekürzt, nicht umgekehrt.


Happy-Kugel

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Hallo, lieben Dank für Eure Antworten. Selbstverständlich bekomme ich für die beiden Großen Unterhalt von ihrem Vater. In meiner Frage ging es um den Unterhalt für mich als Mutter. Ich beziehe ALG 1...dann wird also das ALG 1 um den Unterhaltsbetrag meines Exfreundes entsprechend gekürzt?? Gibt es eine Rechnungsformel für den Unterhalt von nichtverheirateten Eltern? Differenz des Nettogehalts beider Elternteile? Grüße Happy-Kugel


shinead

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Antwort auf Beitrag von Happy-Kugel

Dein ALG1 wird nicht gekürzt. Es gibt keine Tabellen. Betreuungsunterhalt wird anders berechnet. Der KV hat einen Selbstbehalt, der muss ihm bleiben. Von seinem bereinigten Netto geht erst der Kindesunterhalt weg. Der Rest ist dann Verteilmasse. Deine Einkünfte von ALG1 und BU dürfen dein letztes Durchschnittsnetto nicht übersteigen.