Mitglied inaktiv
frage mich gerade... habe ja für meinen großen(13) nie unterhalt bekommen,seit ca 2 jahren erst 50 euro im monat. verfällt der anspruch meines sohnes denn irgendwann oder muss der erzeuger das nicht gezahlte dann irgendwann wenn er es mal können sollte nachzahlen? titel haben wir...
Hat das Kind UH-V bekommen? Wenn er hätte zahlen können aber tat es nicht schuldet er dann die ganze KOhle dem JA... sonst dir. Mein Ex, Vater der beiden Großen hätte können aber wollte nicht und er hat dem JA nen großen Batzen geschuldet. Mit Ablauf des UH-V hab ich mal besser noch ne Lohnpfändung veranlaßt, daß die Jungs zu ihrem Unterhalt kommen. Wenn du jetzt z.B. H4 bekommst, die Arge drauf legt, was er zahlen müßte (zahlen kann aber nicht tut) dann schuldet er der Arge die Kohle.
ja,unterhaltsvorschuss gabs 6 jahre.danach zeitweise auch h4,mittlerweile nichts mehr,ausser der 50 euro...
demnach muss er erst ans jugendamt,dann an die arge und dann an uns nachzahlen?naja,vielleicht erbt er ja mal ![]()
Unterhaltsschulden verjaehren nicht, jedenfalls nicht solange das Kind minderjaehrig ist. Auch danach gibt es mindestens eine mehrjaehrige Verjaehrungsfrist.
Es kann nicht schaden, immer mal wieder auf die Unterhaltsschuld hinzuweisen. Warum nicht jaehrlich ein Einschreiben mit Rueckschein versenden und alles schoen dokumentieren? ![]()
danke,werde wohl doch nochmal die beistandschaft beantragen,die machen das doch regelmässig?
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