Mitglied inaktiv
Hi, bin von einer Freundin auf eure Seite geschickt worden. Der Vater von meiner Kleinen (3) ist vor der Geburt weit weg gezogen, sieht sie ab und zu mal, wenn er in der Gegend ist, zahlt aber Unterhalt. Stimmt es, das er das halbe Kindergeld nicht abziehen kann, wenn er sie nicht alle 14 Tage zu sich holt? Noch zu mir:bin 30, 30 Stunden die Woche arbeite ich als Sekretärin. Wenn mehr Fragen, her damit! Danke für die Antworten :-)
...dann würde ich viel Geld bekommen :-) das wird immer abgezogen !
Hallo, nein, das hat nichts mit dem Umgang zu tun. Er darf es abziehen. lg heike
Hallo, mir ist auch nichts anderes bekannt - er darf es abziehen, ob Umgang oder nicht. Hat ja auch gewisse "Ämter-Logik": das Kind hat Vater und Mutter. Vater hat ein Kind, wofür ihm theoretisch Kindergeld für das Kind zusteht. Er zahlt Unterhalt, also darf er abziehen, da ja sein Kind. LG
danke :-)
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