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Unterhalt - ich habe mal eine Frage!?!

Unterhalt - ich habe mal eine Frage!?!

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Hallo, ihr! Ich fange bald wieder an zu arbeiten und lasse die Kleine dann in der Woche die paar Stunden bei meiner Mutter. Sie möchte zwar kein Geld dafür - was ich auch sehr nett finde -, aber so ganz umsonst möchte ich sie auch nicht "arbeiten" lassen. Kann ich vom KV verlangen, dass er die Hälfte ihres "Taschengeldes" mitträgt, oder muss ich das ganz allein bezahlen? Vielleicht hat ja jemand eine ähnliche Situation und kann mir sagen, wie es da läuft. Außerdem braucht die Kleine jetzt bald einen neuen Autositz und der ist ja nicht billig. So mit 150 € muss ich da ja auch rechnen. Muss er davon die Hälfte zahlen? Genauso sieht es bei der Krankenversicherung der Kleinen aus. Ich musste sie privat versichern lassen, weil ich privat versichert bin. Ich zahle in der Elternzeit also komplett meine und ihre Krankenversicherung. Muss er sich an ihrer auch beteiligen? Ich habe keine Ahnung und bin für Meinungen dankbar. Gruß, Alex


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Ich denke, das wirst Du selbst finanzieren müssen bzw. das ist im Unterhalt enthalten, da es regelmäßig wiederkehrende bzw. vorhersehbare Kosten sind.


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Hi, also Autositz und Kindbetreuung sind normalerweise durch den Unterhalt abgegolten. Anders kann es bei sehr niedrigem Unterhalt ausschauen (evtl. bei den unteren 5 Gruppen der Düsseldorfer Tabelle). Die Kosten der Krankenversicherung sind nicht im Unterhalt enthalten und kommen anteilig zum UNterhalt dazu. Warum muss das Kind privat versichert werden... familienversichert wäre viel günstiger. Also, bei der Krankenversicherung steht der Vater noch in der Schuld. Gruss


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Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vater die private Krankenversicherung deiner Tochter mitzahlen muss. Ist ja freiwillig deinerseits! Viel. fragst du ihn ja mal ganz lieb, ob er zum Autositz was beisteuert. Ist ja für eure gemeinsame Tochter. lg max


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Hi max, wenn die Mutter als zB Beamtin arbeitet, muss das Kind in einer Privat-KK versichert werden. In dem Fall gilt, dass die Krankenversicherung NICHT durch den Unterhalt gedeckt ist und (vorab) extra verrechnet wird. Gruss


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und wenn sie keine Beamtin ist? Ich denke, das ist Privatvergnügen, oder? lg max und danke für die Info!


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Hi, also wenn das Kind sowieso bei der Mutter (oder dem Vater) familienversichert ist, dann hast du recht, dann können die Kosten nicht weitergerecht werden. War das Kind aber schon immer privat versichert, weil kein Anspruch auf Familienversicherung/gesetzlicher Versicherung bestand/besteht, dann muss der Vater sich beteiligen. cu


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Hallo! Ich bin Beamtin, deshalb musste ich mich privat versichern. Weil aber der KV und ich nicht verheiratet waren und nicht zusammen leben, konnte ich die Lütte nur privat versichern....Leider - ganz schön teuer! Danke für die Infos. Alex


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Hallo Alex, also die Krankenversicherung müßtest Du meines Erachtens als Mehrbedarf beim Vater geltend machen können. Die Betreuungskosten sicherlich nicht, aber vielleicht kannst Du ja mal das Jugendamt fragen, ob die das übernehmen. Tagesmütter werden grundsätzlich vom Jugendamt (mit)finanziert. ob das auch für die Oma gilt, weiß ich nicht. Könntest Du ja aber mal fragen. Autositz ist im Unterhalt mit drin. LG, LICHT