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Unterhalt/ erwärbstätigkeit

Unterhalt/ erwärbstätigkeit

Knubbelchen1983

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Gumo zusammen! Ich bekomme vom kV regelmäßig 150€ uh. Er ist arbeitslos bzw umschüler zum Busfahrer. Jetzt hat er mir erzählt, dass die selbstbehaltsgrenzen auf 950€ erhöht wurde! Ja sagte mir jetzt allerdings, das diese Grenze nur für Erwerbstätige gilt. Frau vom ja wusste jetzt nicht (!) ob ein umschüler als normaler erwarbstätiget gilt?! Toll... Das wäre für mich finanziell ne Riesen Änderung! Was meint ihr? Vg, L.


suchepotentenmannfürsleben

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Antwort auf Beitrag von Knubbelchen1983

Was ist denn sein ursprünglicher Beruf? Findet er da wirklich keinen Job? Ich würde mal sagen erwerbstätig = es gibt ein selbst erwirtschaftetes Einkommen (nicht ALG oder so) Wenn er also arbeitslos ist und ALG bekommt, dann gilt er vermutlich als nicht erwerbstätig. LG S


Knubbelchen1983

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Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

So sehe ich das auch. Hat bestimmt auch was mit steuern zahlen zutun. Er ist eigentlich Dachdecker und LKW Fahrer. Er kriegt allerdings kein ALG. Heißt irgendwie anders. Übergangsgeld?! Weil so aus Al-Statistik raus ist...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Knubbelchen1983

aber diese grenze lag doch vorher nur bei 900 € also 50€ weniger, oder?! heißt das dann wirklich finanziell soo viel unterschied für dich? oder hab ich grad n denkfehler? müßten doch dann nur 50€ weniger für dich sein, die er dann mehr hat....


rostigernagel

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Antwort auf Beitrag von Knubbelchen1983

http://www.scheidung-online.de/selbstbehalt.html


Knubbelchen1983

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Antwort auf Beitrag von rostigernagel

Sb-Grenze bei Al = 770€ sb Grenze bei erwerbstt. = 950€ Wenn er also Al wäre, stehen mir bzw meinem Kind 230€ zu! Er bekommt 1000alg. Sonst nur 50€. Irgendwie irrsinnig...hat ja aber so gesagt!! Ich weiss auch nicht...


rostigernagel

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Antwort auf Beitrag von Knubbelchen1983

Weil man sagt, daß der arbeitende Unterhaltszahler mehr Geld braucht als der nichtarbeitende. Geld für Auto, Bus und Bahn zum Beispiel. Und in Deinem Beitrag oben ging es ja um Unterhalt für Dich, oder nicht? Da liegt sein Selbstbehalt höher, bei 1050 Euro.


Knubbelchen1983

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Antwort auf Beitrag von rostigernagel

Ne, es geht nur um den Kindes u. Ich bekomm nix. Wir Waren nicht verheiratet.


rostigernagel

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Antwort auf Beitrag von Knubbelchen1983

"Ich bekomme vom kV regelmäßig 150€ uh." Da ging ich von Dir aus und nicht vom Kind. Ein guter Anhaltspunkt wäre, ob er von seinem Einkommen Steuern zahlt. Da könnte man von einer Erwebstätigkeit reden. Oder eben nicht. Aber einen Anwalt befragen ist auch nicht die schlechteste Idee.


Knubbelchen1983

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Antwort auf Beitrag von rostigernagel

Oh, ok, also meinst du auch das das mit den steuern zusammen hängen könnte.?! Zahlt er nicht. Er ist ja umschüler u bekommt sowas ähnliches wir alg.