Elternforum Alleinerziehend, na und?

Unterhalt die 10000000000000000

Unterhalt die 10000000000000000

0Kathrin

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Ich brauche mal eure Ratschläge, mein Freund hat aus seiner Ehe ein Kind 14Jahre. Er zahlt bei einem Nettoeinkommen von 1379€ einen Unterhalt von 334€. Den hat mein Freund selbst beim Ja titulieren lassen. Ich habe zwei Kinder aus einer Geschiedenen Ehe, für die der KV regelmäßig zahlt und gehe selber 40 St/Wo arbeiten. Finanziell kommen wir über die Runden. Alles gut. Wir bekommen demnächst ein gemeinsames Kind. Wenn das gemeinsame Kind kommt wollte ich in Elternzeit gehen. Das heißt ich bekomme 65% meines Nettos. Nun überlegen wir wie die Elternzeit ca. 10 Monate überbrückt bekommen. Ich habe vor Versicherungen bis zum Ende der Elternzeit stillzulegen, Auto abzumelden, .... um Kosten zu sparen. An anderen Festen Kosten Raten für Haus, Strom, Wasser, Kinderbetreuung.....kann man leider nichts ändern. Könnte man mit der Mutter seines Kindes privat über eine Herabsetzung des Kinderunterhaltes reden? Und ihr anbieten nach der Elternzeit den Alten Unterhalt wieder zu bezahlen? Oder muss das das Ja machen, da es ja ein vollstreckbarer Titel ist. Vorausgesetzt die Mutter ist damit einverstanden. Ich nehme an, wenn man das vor Gericht klärt würde der Unterhalt eh gekürzt werden, wegen dem zweiten Kind. Ist das richtig?


mf4

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Antwort auf Beitrag von 0Kathrin

Mit der Mutter reden, dass sie auf Geld verzichtet, weil der Ex neue Kinder bekommt? Falls sie nicht in Geld schwimmt würde ich das nicht machen. Warum sollte sie ihrem Kind Geld verwehren, weil ein fremdes geboren wird? Das Angebot 10 Monate z.B. 100 Euro weniger zu zahlen und dann 10 Monate 100 Euro mehr würde ich annehmen, wenn ich 10 Monate auf 100 Euro verzichten könnte. 1000 Euro Geburtsgeschenk würde ich nicht machen.


desireekk

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Hallo, der Unterhalt "muss" sowieso gekürzt werden da sich die Berechnungsgrundlage ändert. Es sind demnächst mind. 2 Unterhaltsberechtigte da und mit Unterhaltszahlungen für 2 Kinder wird ein sog. "Mangelfall" soweit ich das sehen kann. Ggf. kann man sogar Dich noch als unterhaltsberechtigt berücksichtigen. Und ja, das andere "Kann was dafür" wenn ein neues Geschwisterchen kommt, denn auch wenn man in einer Familie zusammenleben würde hätte dann jedes Familienmitglied weniger Geld zur Verfügung. Mein rat: zum Jugendamt gehen und dort neu berechnen lassen, muss ja nicht sofort unterschrieben werden. Vorher im internet mal das Thema Mangelfall lesen und verstehen. Alles Gute für's Baby Désirée


Hannah80

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Antwort auf Beitrag von 0Kathrin

Ich würde den Unterhalt einfach neu berechnen lassen denn er wird anders eingestuft. Das neue Baby ändert nichts daran da die Einstufung bis zwei Unterhaltsberechtigte ja gleich ist aber solange Du in Eltenrzeit bist bist Du die dritte Unterhaltsberechtigte Person und somit wird er eine Stufe runtergesetzt was weniger Unterhalt für das Kind aus erster Ehe bedeutet.


Hannah80

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Antwort auf Beitrag von Hannah80

Ups, habe jetzt erst gesehen das es ja gar nicht weiter runter geht weils schon die unterste Stufe ist :(


shinead

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Antwort auf Beitrag von 0Kathrin

Du kannst es der Mutter anbieten. Ob sie darauf eingeht ist ihre Sache (und ich würde ihr davon abraten). Ja, der KV ist Dir gegenüber auch Unterhaltsverpflichtet, allerdings ist die Frage, ob er Dir gegenüber überhaupt leistungsfähig ist, denn erst einmal sind die Kinder dran. Ich würde Deinem Freund raten einen 450 Euro Job über Deine Elternzeit hin anzunehmen.


Franke

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Durchschnittliches Nettoeinkommen von 1379 € mit allem Drum und Dran (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, . . . )? Erwerbsbedingter Aufwand schon abgezogen? Ein Bedarfskontrollbetrag von 1000 € sollte ihm verbleiben. Also 379 € durch 2 (für das ältere Kind etwas mehr als für das jüngere) - Da wird eine deutliche Reduzierung rauskommen. http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html Mit Link zur ersten Düsseldorfer Tabelle aus dem Jahr 1962. Auch mal interessant . . .


shinead

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Antwort auf Beitrag von Franke

>>Da wird eine deutliche Reduzierung rauskommen. Und da die Kinder minderjährig sind (bei einem aktiven Jugendamt) die Aufforderung einen Nebenjob anzunehmen um den vollen Mindestunterhalt zahlen zu können.


Franke

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Antwort auf Beitrag von shinead

wenn man erst einmal allen Schlorchern (und Schlorcherinnen) Beine machen könnte, von denen wenig bis gar nichts zu holen ist, bevor andere noch mehr als Vollzeit arbeiten sollen.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Franke

Für Schlorcher gibt es ja auch die erhöhte Erwerbsobliegenheit. Bei meinem Schlorcher (tolles Wort - darf ich das adoptieren?) hat es was gebracht ihn auf darauf aufmerksam zu machen und ein bisschen zu drohen. Schlussendlich muss doch der AE Part dem Amt/Anwalt auf den Füßen stehen um das umzusetzen. Man kann sich mit den Floskeln a la "seien sie froh, dass er überhaupt etwas zahlt" abspeisen lassen. Muss man aber nicht. Der Selbstbehalt kann nämlich flux gekürzt werden und eine Nachweispflicht bezüglich der Bewerbungsbemühungen etabliert werden.


Sternenschnuppe

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Finde es auch immer doof weitere Kinder zu zeugen wenn man gerade so den Unterhalt für die vorhandenen berappen kann. Oder manchmal nicht einmal dies. Soweit moralisch :-) Vom rechtlichen istbes so dass er bei seinem Netto noch einiges in Abzug bringen kann. Fahrkosten, Werbungspauschale.. Dann landet er vielleicht bei 1200€ bereinigtem Netto und es bleiben etwa 300€ über ( 900€ etwa Selbstbehalt weil er ja weniger Wohnkosten hat als alleine wohnend ) , die sich dann zwei Kinder teilen müssen. Eures und seines. Von daher ist davon auszugehen dass der Unterhalt sich um etwa 150-200€ reduziert. Ob er angehalten wird sich einen Nebenjob zu suchen hängt vom Sachbearbeiter ab und ob es zeitlich möglich wäre.


0Kathrin

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Antwort auf Beitrag von 0Kathrin

Ich danke Euch allen für eure Beiträge. Er hat keine Lust sich mit der Km vor Gericht rumzustreiten. Warum auch, der Kindesunterhalt steht dem Kind zu. Das ist ein Fakt und gut. Und nach der Elternzeit können wir/kann er sich diese Höhe des KU auch wieder leisten. Nur für die 10 Monate ist es eng. Er wird die Mutter schriftlich bitten auf einen Teil des Unterhaltes in den 10 Monaten zu verzichten und zahlt danach die gleiche Höhe. Sollte sie dieses nicht annehmen, muss der Unterhalt neu berechnet werden. Seine Ex ist keine dumme Frau und wird Wissen das es bei einer gerichtlichen Berechnung auf Dauer weniger geben wird. Mal sehen wie sie sich entscheidet. Es ist ja noch ein bisschen Zeit bis zur Geburt.


mausewu

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Antwort auf Beitrag von 0Kathrin

Selbst der Mindestunterhalt kann anteilig gekürzt werden das würde bedeuten das ältere Kind ist bei 334€ zwischen 6-10 Jahren dem steht ein höherer Anteil als dem Neuen Kind zu da von 0-5 Jahre der niedrigste Unterhalt bei 225(halbes Kindergeld abgezogen) liegt je nach Verdienst des Vaters muss er entweder für beide Kinder voll aufkommen erst dann wird die Mutter berücksichtigt. Oder anteilig kriegt der ältere mehr und das jüngere weniger. Allerdings nur soweit ich weis wenn die Familie mit dem neuen Baby nicht zusammenlebt sprich Mutter und Vater getrennt werden solange es eine Haushaltsgemeinschaft mit der Kindsmutter des neuen Kindes gibt wird nichts gemacht da er sich ja schon an den Unterhaltskosten des neuen Kindes automatisch beteiligt mit Miete etc. was bei dem älteren Kind ja durch den Unterhalt gedeckt werden muss. So läuft es jedenfalls bei uns und wurde mir vom Jugendamt so erklärt ich stehe in unserem Fall auf der anderen Seite des Blattes und muss dir auch sagen diese Forderung fände ich das Letzte und ich glaube das Stiftet nur Unmut zwischen den Fronten was letztendlich allen Halbgeschwisterkindern nur schadet als nutzt den die können nichts dafür. LG und alles Gute


mausewu

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Antwort auf Beitrag von 0Kathrin

PS: Ein Anwalt kann mehr Unterhalt herausholen als das Jugendamt!!! Nur als Warnung dann kann es für euch schlechter aussehen als für Sie. Bei meiner bekannten hat der KV beim Jugendamt um 5% Unterhalt gefeilscht sie ist zum Anwalt gegangen und rauskam dann wesentlich mehr als Vorher beim Jugendamt.


Franke

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Antwort auf Beitrag von mausewu

Nicht nur im aktuellen Fall - Man kann ja auch auf weitere Aufträge in späteren Jahren hoffen bei einem kleinen Kind. Das kann dann sogar noch dem Sohn des Anwalts als Starthilfe dienen, der gerade erst sein Abitur baut.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Franke

die Interessen des Kindes vertreten. Das tun sie allerdings in den meisten Fällen mehr schlecht als recht. Deshalb wird es hier keine Beistandschaft mehr geben.


mausewu

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Antwort auf Beitrag von Franke

Nicht wenn man zu wenig Geld hat ihn selbst zu zahlen und einen Rechtsberatungsschein hat dann Verdient der Anwalt nur ca. 100 € an einem.