Fru
Wenn ein Kind 18 wird, steigt ja der Unterhaltsanspruch, aber ist es auch richtig, das mit der Volljähigkeit das Kindergeld ganz angerechnet wird, nicht nur zur Hälfte und das der Selbstbehalt von 1080 Euro auf 1300 Euro ansteigt? Hat jemand Ahnung?
ja, Selbstbehalt ist 1300. Kindergeld ist Einkommen. Berechnung des Kindesanspruchs: Einkommen Mutter + Vater = xx €. Stufe lt. Düsseldorfer Tabelle ist dann der Anspruch des Kindes. Abgezogen wird Kindergeld und der Rest dann prozentual verteilt. z.B. Einkommen beider Eltern: 4000 € Anspruch 703 € - Kindergeld: 184 = 519 € von den 4000 verdienst du 1500 € also 37,5 % und zahlst 194,63 € den Rest zahlt der Vater 324,38 LG
danke für Deine Antwort... Aber was passiert, wenn die Mutter nicht "leistungsfähig" ist...?? Pech für den Vater? Und kann der Vater in dem Fall dann auch alleine das Kindergeld abziehen, statt nur der Hälfte? Weißt Du, wie ich meine? LG
Eltern können den Unterhalt auch in Naturalien (Kost & Logis) erbringen. Wohnt als das volljährige, gemeinsame Kind bei der nicht-barunterhalts-leistungsfähigen Mutter, so erbringt sie einen Teil ihrer Unterhaltsverpflichtung über das Kinderzimmer und den gefüllten Kühlschrank. Wohnt das Kind nicht bei der Mutter, hat der KV tatsächlich "Pech" gehabt. Ist er leistungsfähig für den kompletten Unterhalt, so muss er diesen tatsächlich alleine tragen. Das Kindergeld wird dann vom Unterhalt komplett als Einkommen abgezogen.
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln