Strudelteigteilchen
Ich sprach gerade mit einem sehr netten Mitarbeiter des JC - komplizierte Geschichte, scheinbar ist das JA aufgewacht (schon - die Scheidung ist ja erst 10 Jahre her) und kontempliert, den KV auf Unterhalt zu verklagen, allerdings nur noch für KindKlein, KindGroß ist ja schon aus der Beistandschaft raus. Nun ja, jedenfalls plauschten wir so über dieses und jenes und es ging auch darum, daß der KV dem großen Kind zwar weiterhin Unterhalt schuldet, das Kind diesen aber nicht einklagen möchte, weil es ja der Vater ist und so - bekanntes Problem. Der nette SB meinte nun, daß ich das beim KV einklagen könne, solange das Kind mit mir in einem Haushalt leben würde. Denn schließlich springe ich sozusagen "in die Bresche" für den KV und unterstütze das Kind finanziell - man läßt das Kind ja nicht verhungern und erfrieren. Ich könne, quasi, in Vorleistung treten und mir das dann vom KV wiederholen. Denn den Unterhalt schuldet man gesamtschuldnerisch. Das ist mir komplett neu! Bisher hieß es immer, daß das Kind dann selber klagen müsse. Und ich weiß konkret von drei Frauen im weiteren Umfeld, die von ähnlichen Problemen berichten: Kind ist volljährig und mag den KV nicht verklagen, KM ist raus aus der Nummer und hat das Nachsehen. Jetzt würde mich mal interessieren, ob das jemand mal so gehört oder sogar so gemacht hat, und wie das ablief. Speziell auch, wie das Kind dann u.U. doch reingezogen wird.
ob dir das weiterhilft, weiß ich nicht, aber was wäre, wenn du es so machen würdest wie ich? nämlich zum zwecke der unterhaltsberechnung einen einkommensnachweis fordern, mit einwurfeinschreiben und fristsetzung? sollte er in verzug geraten, kannst du stante pede zum anwalt flitzen, wenn er dir alles notwendige schickt, kannst du berechnen lassen. respektive das kind kann dann den beratungsschein holen und man braucht so böse worte wie "klage" und/oder pflichten gar nicht in den mund nehmen.
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