Happy-Kugel
Guten Morgen liebes Forum, ich bin meist stille Leserin dieses Forums (seit 7 jahren)...und nun habe ich folgendes Anliegen: kurze Fakten: gemeinsames Kind, 1,5 Jahre, aus nichtehelicher Partnerschaft. Trennung vor 4 Wochen, wir wohnen aber noch gemeinsam im gemieteten Haus (beide stehen im Mietvertrag). Teilen uns die Miete und Strom. Kindergeld geht an mich. Vater übernimmt derzeit die Kita-Kosten vom Kind. Er ist gutverdienender Angestellter. Ich bin mit Ablauf der Elternzeit nun seit 6 Wochen erwerbslos. Wie sieht die Sachlage mit dem Unterhalt aus? Ist er bereits jetzt schon unterhaltspflichtig, oder erst nach räumlicher Trennung? Derzeit muss ich ja einen großen Anteil zur Miete beisteuern (fast die Hälfte) und kann nichts zur Seite für baldigen Auszug etc. legen. Ist er auch mir gegenüber unterhaltspflichtig? Liebe Grüße und vielen Dank an Euch vorab. Grüße Happykugel
Du solltest schleunigst einen Rechtsanwalt aufsuchen und die Sache regeln lassen. Sein vom Gefühl her würde ich sagen, daß auch eine Trennung innerhalb eines Hauses (ja selbst einer Wohnung) eine Unterhaltspflicht auslöst. Denn wenn auch die Finanzen deutlich getrennt sind, wüßte ich nicht, warum dann noch kein Unterhalt nötig sein sollte. Rechtsanwalt solltest Du nachher sowieso haben, von daher besser etwas zu früh, als auch nur 1 Tag zu spät.
Unterhaltsverpflichtung gilt ab Trennung. Getrennt kann man auch in einem Haus leben, das müssen Ehepaare ggf. auch monate- oder jahrelang aushalten. Hol' Dir einen Beratungsschein und geh' zum Anwalt.
Und den bekommst du beim nächsten Amtsgericht und musst dein (nicht vorhandenes) Einkommen nachweisen, also hartzIV Bescheid oder was du bekommst mitnehmen, Er ist dir bereits jetzt zum unterhalt verpflichtet, möglicherweise durch alleinige Übernahme der Miete u. Ä. Genaues kann dir ein RA sagen, geh zu einem fachanwalt für Familienrecht. Ggf. kann auch eine wohnungszuweisung stattfinden, d. h. er zieht aus und zahlt, bis du was anderes gefunden hast. Ist aber einzelfallabhängig, also ab zum RA!
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