Elternforum Alleinerziehend, na und?

Unerwartet

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shortie

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hat er beim Gerichtstermin nicht zugestimmt. Alle Beteiligten waren perplex und versuchten, ihn zu überzeugen. Vergeblich. Die Anforderungen generell sind absolut eingehalten,das Trennungsjahr ist mehr als rum etc. Mal sehen, wie es weitergeht. Die Erfahrung in diesem Bereich ist bei Gerichten und Anwälten noch nicht so groß. *staun!!!*


shortie

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Antwort auf Beitrag von shortie

Grund: Als geschiedener Elternteil kann man sich nicht mehr um die Kinder kümmern. Ausserdem wisse er nicht, warum ich mich überhaupt scheiden lasse wolle. Bald sei doch alles wieder gut. Ich wiederhole: Er hat sich seit drei Jahren gar nicht mehr um uns gekümmert, redet nicht mit uns und reagiert nicht. Was sollte sich nach ner Statusänderung noch ändern? Ich verbiete ihm doch nichts, hindere ihn an nichts. Er tut ja freiwillig nichts. Hachhachhach, seine theologische oder sonstige Äääähre. *soifz*


Pamo

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Antwort auf Beitrag von shortie

Der will dich nur aergern. Hoffentlich bleiben die neu entstandenen Gerichtskosten an ihm haengen. Was fuer ein mieser Kerl.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Oder ist er vielleicht wirklich duemmer als ein Broetchen und glaubt den Stuss den er verzapft? *wunder*


shinead

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Antwort auf Beitrag von shortie

einfach nur wundern... Nach 3-jähriger Trennung kann er sich wehren wie er möchte, dann entscheidet der Richter auf Scheidung. Hast du die Chance Trennungsunterhalt zu bekommen? Wenn ja - lass den beantragen. Nach der Scheidung ist er ihn (wahrscheinlich) los. Manches Mal hilft der Weg über den Geldbeutel Wunder. Gruß Corinna


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von shinead

shinead, so weit ich mich erinnere, ist bei herrn shortie da nichts zu holen. eher noch umgekehrt.... deswegen hofft er ja vielleicht noch.


shortie

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Antwort auf Beitrag von shinead

Mal sehen, wie´s weitergeht, er wird nichts bezahlen, kriegt PKH. Daher auch kein Trennungsunterhalt für mich. (Und vllt. wird daher seine Eingabe/Widerspruch auch überhaupt nicht angefertigt und eingereicht, - oder wie man das alles bezeichnet.) Mit Geldbeutel kann ich ihm nicht kommen. Der hat nie was. Vllt. ist die Familienversicherung (KK) der Grund, weil er die als Student noch selbst aufbringen müsste und dafür keinen Zuschuss bekommt. Und in der er jetzt noch über mich drin ist. Am Ende ist es gegen sein Ääähre. ;)


Pamo

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Antwort auf Beitrag von shortie

Wenn ihr getrennt seid dann musst du ihn doch nicht mehr in deiner KV fuehren? Kannst du ihn nicht rausholen, sofort?!


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Oberflaechliches Googlen kommt bei mir zu dem Ergebnis, dass er bis zur Scheidung in deiner gesetzlichen FamilienKV bleibt.


shortie

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Nein, er hat subito nach Verkündigung der Trennung eine Fortbildung aufgenommen, natürlich rein zufällig, seinen VZ-Job gekündigt und ist seitdem über mich krankenversichert. Bis zur Scheidung ist das rechtens. Ich musste nicht mal mein ok. geben, er hat sich da ganz alleine angemeldet und mir anschließend ne lange gedreht. Da hatte ich mich auch gewundert. So flink ist er ja sonst nicht. Da er sonst nicht versichert wäre, darf er bis zur Rechtsgültigkeit des Urteils drin bleiben, und es kostet mich ja nichts extra. Insofern ertrage ich es kommentarlos.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von shortie

Boah, wie ich diese Schnorrer verabscheue. Doch aergern macht alt und haesslich und sollte unbedingt vermieden werden. Am besten jede Erinnerung an ihn bis zur Zwangsscheidung loeschen, dann Scheidungspapiere unterschreiben und dann wieder Erinnerung loeschen. So ein Prachtexemplar. Mal gucken wie lange es dauert bis er eine Neue zur Verehelichung findet.


shinead

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Antwort auf Beitrag von shortie

... das wäre einfach und schnell gewesen... Wie lange ist es noch bis die 3 Jahre voll sind?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von shinead

Das wollte ich auch gerade fragen. Du hast doch oben geschrieben, er hat sich seit drei Jahren nicht um euch gekümmert. Hast du das im Terminvorgebracht bzw. welches Datum hattet ihr denn beim Scheidungsantrag offiziell als Trennungsdatum angegeben? Wenn die drei Jahre um sind, solltet ihr auch geschieden werden.


Mitglied inaktiv

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Mal ne Frage reinschmeissen.... Also gelten die drei Jahre ab Trennung und nicht ab Einreichung der Scheidung..?


shinead

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... sind die Voraussetzung um auch in Abwesenheit/ ohne Einverständnis beider Parteien/ mit laufenden weiteren Streitigkeiten (Versorgungsausgleich/Unterhalt/Zugewinnausgleich) geschieden zu werden. Sind weitere Streitigkeiten noch nicht geklärt werden die Verfahren vor Gericht von der eigentlichen Scheidung abgekoppelt.


shortie

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Antwort auf Beitrag von shinead

Er hat zwar nicht bei mir gewohnt, war aber gemeldet. Abgemeldet hat er sich nicht, er ist irgendwann einfach geblieben nach einem Urlaub (bei den Kindern!!!, war ja da schon eine Fernpendelbeziehung), obwohl das Gegenteil ausgemacht war. Nämlich, dass er sich längst eine neue Wohnung hätte suchen sollen. Sind noch zwei Jahre. Ich sitz das aus und habe keine Eile. ;) Find ich aber schon kagge, denn er muss nichts löhnen, da "Student", während meine Anwältin natürlich kostet. Obwohl: Muss man mal sehen, wer da was am Ende zahlt. Und was wer wann und wo entscheidet. Der Typie ist ja immer für Überraschungen gut.


shortie

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Drei Jahre, die nach dem unstrittigen Trennungsdatum vergangen sind. Das hat der Herr hier ja auch angezweifelt... Wäre ich nicht so rabiat geworden und hätte mir mächtig was getraut, hätte ich nicht mal Beweise in der Hand (Schlösser austauschen.) Dann wäre ihm noch was eingefallen, warum wir nicht getrennt sein können, sprich: es in seinen Augen nicht sind. In unserem Fall HAT er sich nun bald drei Jahre überhaupt nicht gekümmert. So lange bin ich mit den Kindern alleine (aber weil es nicht so geplant war, hat er sich hier auch gemeldet, und seine tatsächliche Wohnugnn als Zweitwohnsitz). Es ist schwer zu beweisen, und unser Richter hat nicht so genau nachgefragt. Mit meiner Anwältin habe ich vorher abgewogen, welches Datum definitiv als Trennung plausibel sein müsste. Wo der "Antragsgegner" ;) mit nur einem Blatt quasi nachgewiesen bekommt, dass es unstrittig ist. Keine langen Beweisketten. Bei uns: Der Schlosser. ;)


shortie

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Ja, das interessiert mich auch. Ich wette, dann geht es nicht schnell genug. Löschen geht leider nicht, muss mich ja wegen der Kinder ständig wieder mit ihm auseinandersetzen. Und der heutige Tag ist echt symptomatisch. Es passiert immer was mit ihm/bei ihm/ um ihn herum, mit dem man nicht rechnet, und was gegen alle logsichen Regeln oder Gesetzmäßigkeiten verstößt. Ärgern: Nö, ich gucke das fasziniert an. Wie unbeholfen das ist. Wie Anwälte und Richter staunten. Wie Belehrungsversuche fehlschlugen. Wie total krude Argumente hervorgebracht wurden. Und staune, wie es hier nun weitergeht. Das einzig dumme ist, es kostet Geld. Mich halt. Ihn ja nicht. PKH. Jajaaaa, ich erzähle euch noch was aus dem Nähkästchen, glaubt´s man ... ;)))


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von shortie

Dann kann ich ja froh sein ein Schreiben vom Anwalt zu haben zweck Trennung.... meiner sträubt sich grad wehement seine Unterlagen einzureichen ... und ich fragte mich wie lange sich das noch ziehen kann, aber so sehe ich Ende des Jahres meinen Lichtblick... Danke


shortie

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Meinst du die Rentenunterlagen? Soll er sich sträuben, da gibt es irgendwann eine saftige Strafe, entweder in bar oder wahlweise auch zum Absitzen. Geduld muss man haben, das ist halt ein längerer Prozess, insgesamt. Aber, nicht umfallen, wenn er bsp. 6 Monate nach Anforderung nichts beigebracht hat, dann purzeln die Strafandrohungen. Ist doch auch ne Aussicht, da brauchst du dich gar nicht kümmern.


shortie

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Äh, bin bissel durch den Wind. :)