Elternforum Alleinerziehend, na und?

Und wieder das gleiche Spiel... :-(

Und wieder das gleiche Spiel... :-(

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

...es ist der 15. und kein Unterhalt da... Hallo... ich überlege grade, Montag mal das Jugendamt aufzusuchen... dazu haben ich mal eine Frage an euch... ist eine Beistandschaft beim Jugendamt das gleiche wie das Beantragen von Unterhaltsvorschuss? Oder gibt es da einen Unterschied? UVG möchte ich eigentlich nicht beantragen, denn es ist ja ein ganzes Stück weniger als der mind. Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle... ich möchte ihm da auch nichts schenken... schließlich baut er grad an unserem 150 qm haus rum, das er für sich behalten will... wer Geld für son dickes Haus hat, muss ja wohl auch Unterhalt zahlen können?! Also wenn ihr mir einmal erklären könntet, was eine Beistandschaft ist, wäre das sehr lieb... Lieben Gruß, Juni


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

das sind 2 paar verschiedene Sachen, die Beistand kümmert sich drum, dass du den Unterhalt pünktlich bekommst etc.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich habe auch eine beistandschaft eingerichtet. der KV überweist das geld ans JA und das JA an mich. so ist wenigstens ein wenig kontrolle vom Ja da. ich würde eine beistandschaft beantragen. kostet nix und ist was völlig anderes als UVG. viele grüße


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo! Geht mir genauso wie dir. Jeden Monat ist es das gleiche. Raten wann denn der Unterhalt kommt, zwischen 15. und 20. eines Monats. Mein Ex bekommt um den 10. rum sein Gehalt, den Unterhalt könnte er eigentlich zum 13. spätestens überweisen, tut es aber nicht. Hab hier auch mal gefragt, viele sind der Meinung, man sollte froh sein das der Unterhalt überhaupt kommt. Ist zwar so gesehen auch richtig, aber man (muss) rechnet in ja auch in die Planung mit ein. Helfen kann ich dir auch nicht, aber nachvollziehen das du dich ärgerst. LGs littlediamond


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Nein, das ist nicht das selbe, bei uns wird das sogar von verschiedenen Sachbearbeitern des JA erledigt. Hier ein Text zur Beistandschaft: Das Jugendamt bietet seine Hilfe auch zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Der Beistand ermittelt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, errechnet die Höhe des Unterhalts und versucht, durch Gespräche mit allen Beteiligten eine Einigung herbeizuführen. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann vom Jugendamt beurkundet werden. Ist der Unterhalt streitig, so vertritt der Beistand das Kind in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist dadurch von der häufig auch psychisch belastenden Unterhaltsklage entbunden. Wenn Unterhaltspflichtige nicht zahlen, kümmert sich der Beistand auch um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche (z.B. durch Lohnpfändung). Eine Beistandschaft kann auch für den Fall eingerichtet werden, dass ein gerichtlich titulierter Unterhaltsanspruch abgeändert werden soll. Hat sich das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils geändert, so verfolgt der Beistand für das Kind eine Erhöhung des Unterhalts oder vertritt es gegen das Herabsetzungsbegehren des unterhaltspflichtigen Elternteils. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Publikationen/beistandschaft/3-wie-wird-unterhalt-fuer-mein-kind-geltend-gemacht-.html


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

machs! schließe mich den Vorrednerinnen an! kommt auf den Bearbeiter an, habe festgestellt, dass die unterschiedlich "engagiert" sind. meine ist rührig, "mein KV" zahlt UH in Höhe des UHV, er abeitet 20 Std. und schreibt, das aber schon seit min. 4 Jahren eine Dissertation. Meine Bearbeiterin sagt, er kann doch voll arbeiten, hat ne gute Ausbildung, also ist das bissel Druckmittel..... er sagte mir letztes Wochenende, als ich in auf mehr arbeiten ansprach, das er das schon auch will, aber er will nicht 40 Std. arbeiten, er will sich ja nicht tot machen.... zu Glück kann mich das gerade nicht aufregen....


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

für so einen spruch.... nee... ernsthaft.... wo lebt der mann denn??


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

na,wenn mir das einer gesagt hätte, wäre mein kommentar gewesen: mach ruhig...halbwaisenrente ist eh höher als dein pieseliger unterhalt.. so ne frechheit,wirklich !! Lg Uta, die sich jetzt fremd-aufregt


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Einspruch, Uta. Halbwaisenrente bekommen meine je 120 Euro....


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Stimmt, aber dafür bekommen sie die Halbwaisenrente dauerhaft. Vorschuß ja nur längstens 72 Monate oder bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres, je nachdem was vorher eintritt. LG Becky die gleich mal wieder mit ihrer Power-Freundin unterwegs ist und bestimmt danach völlig platt ist.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Jau, das ist auch wieder wahr. Trotzdem ists zu wenig.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

...HWR und UVG ein witz sind... es entbehrt mir auch jeder Logik, warum der UVG nach 6 Jahren ausläuft (brauchen die Kinder dann nix mehr?) oder eben mit 12... (werden sie da nicht am teuersten?) *kopfschüttel* und vielen dank für eure antworten..


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich meinte früher mehr bekommen zu haben. aber ich vergass,dass wir da noch die dm hatten...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

was soll ich mich da aufregen....der Umgang mit Kind klappt, habe auch Vertrauen, ich hoffe sehr, dass der Job klappt den ich gerade an der Angel habe, ich kann mir da nicht aussuchen ob 20 30 oder 40 Stunden, das ist dann eben so, dann muss er eben bei der Kinderbetreuung flexibel sein, na mal sehen, was kommt wenns ernst wird.... er arbeitet als Soz. arbeiter (ist Soziologe) 20 Std. bekommt um die 900 €, liegt unterm Selbstbehalt, oder knapp drüber, zahlt 125.- (also in Höhe UGV).... mit der U-Beistandsschaft Stelle habe ich vereinbart, dass wir ihm bis zum Jahresende 08 Zeit lassen um die Doktorarbeit fertigzustellen und dann werde ich mal sehen ob die Bearbeiterin ihn anschreibt, bissel rumnervt oder ob es letzenendes zum Gericht geht, dann käme ja irgendwann ein Titel auf ihn zu..... ich bin da noch nicht zu Ende mit meinen Überlegungen, was würdet ihr machen????


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Meine persönliche Meinung: ich würde nichts machen. Er zahlt ja schon mehr, als er müsste, wenn er unterm Selbstbehalt liegt. Und ihn zwingen, die Doktorarbeit abzubrechen, damit du eventuell ein paar Euro mehr bekommst, dabei würde ich mich nicht gut fühlen. Wär was anderes, wenn er gar nichts zahlt oder schwarz arbeitet etc. Oder wenn du eine Frist setzt, dann eher eine realistischere, das Jahr ist ja schon fast vorbei. Letztlich profitiert euer Kind auch davon, wenn sein Vater einen guten Abschluss macht.