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Umgansrecht-Helft mir bitte mal! HAb grad Angst

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SaLeLo

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Ich versuchs mal kurz zu machen Tochter 3 JAhre alt Seit 2 JAhren getrennt nicht verheiratet habe das alleinige Sorgerecht Mein Ex hat sich seit einem JAhr gar nicht mehr gemeldet und davor ab und an mal HAt sie in den 2 JAhren vielleicht 20 mal gesehen. Nun will er zum Familiengericht gehen weil er sich nun überlegt hat doch Kontakt zu seine rTochter haben zu wollen. Weil ich gesagt habe ich gebe sie ihm nicht mit. Er wollte morgen kommen und sie abhohlen. Er hat sie ein JAhr niocht gesehen kein Kontakt nichts. Habe ich gesagt will ich nicht Wenn es jetzt zur Verhandlung kommt wie siehtt sowas denn dann aus muss ich sie ihm geben obwohl er sie so lange nicht gekümmert hat?? Was kann bei so eine rVerhandlung rauskommen?? Vielen Dank


Pamo

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Antwort auf Beitrag von SaLeLo

Beruhige dich erst mal. Wenn der KV sich ein Jahr nicht hat blicken lassen, dann musst du erst mal gar nichts. Ich wuerde einen sinnvollen, regelmaessigen und langsam zunehmenden GEREGELTEN Umgang anstreben. Gib ihm einen guten Plan schriftlich und dokumentiere seine Reaktion. Wenn ihm das nicht passt, kann er klagen und dann wird das gerichtlich geregelt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von SaLeLo

Hey, du solltest dich nicht verrückt machen lassen. Ein Vater hat Rechte aber auch Pflichten und wenn er diesen nicht nachkommt, wird auch ein Richter nicht nach der Nase des Vaters springen. Wenn der Vater wirklich Kontakt pflegen will, dann sollte eine Struktur rein wie z.B: regelmäßige Treffen, vernünftige Absprachen etc. Es geht aber auch nicht, dass der KV nach so einer langen Zeit einfach ankommt und das Kind abholen will. Für ein Kind ist ein Jahr wie zehn Jahre. Du hast es richtig gemacht, ich würde es auch nicht so machen. Das Kind wird aus seiner vertrauen Umgebung gerissen, der Vater ist wie ne fremde Person. Auch wenn das die Väter nie hören wollen. Vater sein heißt nicht, dass man jeder Zeit kommen und gehen kann. Dieses Verständnis fehlt vielen Elternteilen. Leider. Bist du ganz gegen den Kontakt oder nur über das schnelle Verfahren? Du kannst dir Hilfe beim JA holen, da gemeinsame Gespräche vereinbaren. Es wird eh erst zum Jugendamt gehen, bevor Eure Geschichte beim Richter landen wird. Erziehungsberatungsstellen sind auch sehr nützlich. Wie ein Richter entscheiden wird, das ist sehr unterschiedlich. Je nach der Einstellung des Richters, so sind meine Erfahrungen. Und es kommt auch darauf an, wie es deinem Kind bekommt. Ist ein Kontakt eher schädlich oder sogar fördernd...das kann alles beim JA besprochen werden. Doch es sollte vorher klar sein, dass der Vater nun den Kontakt zum Kind auch gänzlich einhält und nicht wieder nach ein paar Monaten alles hinschmeißt. Merk dir eines: Du hast ein strukturiertes Leben mit deinem Kind, da kein Vater einfach daherkommen und das Kind wegen SEINEN wünschen durcheinanderbringen.


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von SaLeLo

Also Grundsätzlich hat er und auch das Kind ein Recht auf Umgang. Allerdings geht das so ja nicht - ich würde an deiner Stelle zum JA gehen und den Umgang anbieten - zuerst Stundenweise und später dann auch mal über Nacht. DAS kann er nämlich auch genau so einklagen. Später kommen dann auch noch die halben Ferien dazu in denen euer Kind zum Vater darf. Und irgendwann wirst du die Auszeit zu genießen wissen. Toll das er aufgewacht ist.


shinead

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Antwort auf Beitrag von SaLeLo

Lass ihn klagen... Besser ist die Alternative, ihm einen "Plan" an die Hand zu geben: 1. Stufe: Betreuter Umgang (ob mit Dir oder über das Jugendamt ist egal) 2. Stufe: Stundenweiser alleiniger Umgang. 3. Stufe: Tageweiser alleiniger Umgang. Ganz viel später erst kommt die: 4. Stufe: Umgang mit Übernachtung (da dürfte Dein Kind schon Grundschülerin sein...) Geh zum Jugendamt, und bereite sie darauf vor, dass der KV sich wegen einer Umgangsregelung bei ihnen melden wird. Gib ihnen eine Kopie des Plans und gib dem KV die Info, er möge sich doch dort melden, um den Umgang fest zu legen. So kann Dir keiner was und der KV kann durch seine Aktivität (Anruf JA) zeigen, dass es ihm ernst ist. Einfach so mitnehmen ist nicht!