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Umgangsrecht der Großeltern

Umgangsrecht der Großeltern

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Großeltern haben ja auch ein Recht auf Umgang mit dem Enkelkind. Hat jemand damit Erfahrungen, wieviel und in welchem Maße den Großeltern *in der Regel* Umgang zusteht?? Danke und LG S


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fordern die großeltern den/mehr umgang ein?


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Huhu, gibt es das Recht echt? Gibts auch ne Pflicht? Bin gespannt auf die Antworten! GLG M - danke für die Grüße! Sie hat sich sehr gefreut! Mehr später :-) :-)


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Ist es schon da? *freu freu freu* *eine Großpackung Ginseng kauft GG* Liebste Grüße S


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huhu...das interessiert mich auch mal......


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Wir haben ein Kommunikationsproblem :-) Die Grüße sind da, von heute morgen, 'es' noch nicht. Aber die Post kommt heute erst noch :-) Aber sie hat sich über die Grüße voll gefreut...es waren die ersten Glückwünsche für die große, stolze Kleine :-)


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Hat das Kind denn auch ein Umgangsrecht mit den Grosseltern? Waere doch schoen, wenn es das einklagen koennte, wenn die Grosseltern nicht kooperieren. Ich stelle mir vor, wie die unwilligen Grosseltern im Taxi abgeliefert werden und unter Aufsicht eine Stunde im gleichen Raum mit dem Kind verbringen muessen.


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Hallo, ja das Gesetz gibt es seit 1.9.2009. Großeltern haben ein RECHT auf Umgang. Geregelt ist dieser Umgang gesetzlich allerdings nicht, wie es auch der Umgang zu dem KV nicht ist. Mein Sohn geht alle 2 Wochen für 3 Stunden zu seiner Oma. Außerdem sieht sie ihn noch bei den Übergaben und sowieso laufend, wenn der KV den Sohn hat, da er überwiegend mit dem Kind bei ihr ist. LG


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ja bei mir ist das auch so dass sie sich das eingeklagt haben, der vater kümmert sich allerdings gar nicht... die dürfen 4 mal im jahr für jeweils 6 stunden die grosse sehen, allerdings bin ich immer dabei...machen dann meist irgendwelche unternehmungen...das ganz hielt ein jahr an dann kamen sie nur noch einmal im jahr...mittlerweile ist es so das man sich zb mal am geburtstag der grossen sieht aber auch nicht mehr regelmässig...naja aber hauptsache gross einklagen...


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wie alt ist deine große? fand die festlegung der zeiten vor gericht statt? wurde da auch geregelt dass du mit dabei sein darfst? hast du eine ahnung wie das ist wenn von elternseite aus befürchtungen da sind die oma könnte das kind manipulieren? die omma ist nämlich psychisch alles andere als gesund, nur kann sie das gut verstecken und realisiert das auch gar nciht wirklich (es sind ja immer die anderen schuld, und im zweifelsfall werden lügen erzählt).


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ja bei uns wurde das vom gericht so festgelegt...da interessierte das gericht auch nicht, das die grossltern vorher netten terror betrrieben haben, wie zb mir die kripo nach hause schicken, nur weil ein von ihnen geschicktes paket wieder zurück ging, und es ja sein könnte das das kind irgendwo tot in der ecke liegt... meine tochter ist jetzt 10, damals als wir bei gericht waren war sie glaub ich 6...


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Gibts da ein generelles Recht auf Umgang seitens der Großeltern? Oder muß dazu eine Bindung zwischen Kind und Großeltern vorhanden sein? Müssen die sich vorher schon gekannt haben oder kann irgendwann eine Oma oder Opa aus der Versenkung auftauchen und Umgang einklagen, wo ein Kind die gar nicht kennt? *grusel*


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Ja die Großeltern können Umgang einklagen, auch wenn sie das Kind nicht "kennen würden". Dann findet halt begleiteter Umgang oder so statt. Gibt ja auch einige KV´s die sich erst nach Jahren um ihre Kinder kümmern und das Umgangsrecht haben sie ja trotzdem...


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Großeltern können das auch einklagen. Es heißt. das Großeltern die ihren Enkel/Enkelin regelmäßig gesehen haben, haben diese auch ein Recht nach der Trennung der Eltern das Enkelkind zu sehen. Egal ob das Elternpaar verheiratet war oder nicht. Wir haben gerade das Problem in der eigene Familie, die Großeltern klagen ihr Recht ein, meine Schwester ist deswegen jetzt schon fix und fertig


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das steht mir auch bevor, meine ehemaligen schwiegis u. großeltern wollen auch die kleine (10m) sehen u. ich gebe sie ungerne übers we an mein ex, nach unserem auszug im juli 2010


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die Großeltern bekommen das auch nicht immer. Es geht auch in diesem Fall auch um das Kindswohl !!! Gruß


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Hab mal gelesen das Recht gibts nur wenn das Kind die GE von vorher schon kennt, dann 1xmonatl. aber wie lang??? Mit Sicherheit nicht über Nacht.


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aber mit sicherheit müssen die großeltern auch kommen, oder? und können keine frei-haus-lieferung des kindes in eine andere stadt erwarten.


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Das gibt es schon länger,aber meines Wissens nur wenn schon vorher eine Bindung zum Kind bestand. Ob "fremde" Großeltern,die nie Kontakt zum Kind hatten,dieses Recht einklagen können,bezweifle ich jetzt mal. Aber vielleicht ist auch an dieser Regelung etwas abgeändert worden. Wenigstens darum habe ich mir nie Gedanken machen müssen. Mein Sohn kennt seine Großeltern,von beiden Elternteilen,und hat regen Kontakt. Die Mutter des KV hat es mit möglich gemacht,das ich überhaupt arbeiten konnte,indem sie Samstags als Babysitter bereitstand. Sie weiss ja um die Qualitäten und die Zuverlässigkeit ihres Sohnes als Vater.Auf sie konnte und kann ich mich immer verlassen. Gruß Birgit


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Bringpflicht wirds wohl nicht geben


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stimmt, das Recht gibt es. Es ist aber für ALLE Personen gültig, die einen innigen Kontakt zum Kind hatten. Will heißen, dass der Stiefvater das gleiche Recht hat, wie die Großeltern. Grundsätzlich ist der Vater dafür verantwortlich, dass sein Kind auch Kontakt mit seinen Eltern hat. Gruß Corinna