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Umgangsrecht der Eltern meines Ex mit meinem Kind?

Umgangsrecht der Eltern meines Ex mit meinem Kind?

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Hallo, weiß jemand, ob die Eltern meines Ex-Partners ein Recht haben, mein Kind zu sehen und wenn ja, wie oft? Wir waren nicht verheiratet und haben uns vor der Geburt des Kindes getrennt. Könnt ihr mir helfen? Gruß, Lexa


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Hi, soweit ich weiss haben nach den neuen kindschaftsrecht auch die grosseltern ein recht auf umgang, wenn es dem kind nicht schadet tati


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Hallo Lexa, es müsste doch etwas Selbstverständliches sein, das Großeltern eine Bindung zum Enkelkind aufbauen können. Und das die oder der Kleine auch Opa und Oma kennt... Gruß, Rob


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Hallo, Rob! Sehe ich eigentlich ganz genauso! Nur, wenn es meinem Kind damit nicht gut geht, finde ich es nicht besonders lustig!!!!!!!!!!!!!!!!!! Gruß, Lexa


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Hallo Lexa, rede doch mal Klartext! Denn Kinder haben nortmalerweise NIE Probleme damit, irgendwelche Leute überhaupt kennenzulernen! Erwachsene haben allerdings so manche Schwierigkeiten... Gruß, Rob


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Hallo, meines Wissens haben die Grosseltern ein Umgangsrecht, soweit dies dem Wohl des Kindes dient (BGB § 1685). Dabei muessen die Grosseltern (sollte es vor Gericht gehen), den Nachweis erbringen, dass der Kontakt wirklich ein positive Auswirkungen hat, zum Beispiel seine Entwicklung foerdert u.s.w. Wie haeufig sie ihr Kind sehen koennen/sollten ist sicher wieder eine Sache, die von Fall zu Fall entschieden wird. Vielleicht kann dir das JA oder ein Anwalt was dazu sagen. LG Berit


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eigentlich haben sie umgangsrecht, aber er gibt ausnahmen. wenn sie wie zb bei uns, das kind verleugnen und die mutter öffentlich als hure bezeichnen und sowas, steht das ja meistens hinter einem. in unsrem fall langte die aussage: "kinder brauchen eine harte und strenge hand, unsren kindern hat das schlagen auch nicht geschadet." allgemein bin ich auch dafür, dass kinder ihre wurzeln kennen lernen sollen und müssen, aber wenn ein kind angst hat (die söhne der schwester des kv meines sohnes) vor den grosseltern sollte man sie nicht zwingen (die sind 15 und 16 und wollen niemals allein mit den grossletern sein, siehe obige aussage) also braucht mein mini (4) da auch nicht hin, sagt das amt.


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Hi, Mirona. Deine Antwort gibt mir Mut! In diesem Forum ist leider die Meinung gängig, dass man egoistisch ist, wenn man den Großeltern das Umgangsrecht verweigern oder es einschränken will. Dabei sehe ich es auch so, dass man dringend die Umstände berücksichtigen sollte. Ich finde es nicht so witzig, dass die Oma meines Kindes meinem Ex die Ohren mit Pflaster angeklebt hat, weil die nicht abstehen sollten. (Nur ein kleines Beispiel.........) LG, Lexa


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Ja haben sie leider wenn sie vor Gericht gehen , aber das kommt dann immer drauf an. Bei mir ist es so dass der Umgang zur Zeit alle 4 Wochen einen Tag stattfindet. Leider......... !!! Wir sind aber auch mitten im Verfahren und mein Sohn wird vom Kinderpsychologen begutachtet, da diese Herrschaften meinem Sohn nur schlechte Sachen über mich ihre Mutter sagen udn meinem Sohn mit Geschenken kaufen.