Mitglied inaktiv
hallo an alle frau bader schreibt immer, das umgangsrecht ist beim vater auszuüben. kann mir bitte mal jemand mitteilen, wo bzw. in welchem gesetz das so steht? bzw. ab welchem kindesalter das gilt? oder hat jemand von euch dazu eine gerichtliche regelung? ich möchte gerne den (sehr guten) umgang mit meinen sohn (2 jahre) auch bei mir (75km entfernung) ausüben, aber seine mutter (waren nicht verheiratet) verweigert das permanent auf grund der entfernung/seines alters und ich muß ihn bei ihr besuchen. sie beruft sich auf die aussage des jugendamts, welches ihr zu dieser frage vor einem jahr recht gab und sagte, sie müsse ihn mir (noch) nicht mitgeben. vielen dank
Absoluter Blödsinn!!! Wenn ein guter Kontakt zwischen Vater und Sohn seit längerer Zeit besteht, kann das Kind durchaus in dem Alter schon beim Vater übernachten. Zumindest kannst Du Deinen Sohn schon für einen ganzen Tag ohne die Mutter betreuen. Er ist kein Säugling mehr und kennt Dich auch. Da, wie Du sagst, der Kontakt gut ist und auch schon länger besteht, die Mutter bisher dabei war, hatte sie Zeit sich davon zu überzeugen, daß Du nicht hilflos mit dem Kind umgehst. Kann Dir nur empfeheln, geh selber mal zum JA in Deiner Stadt und laß es Dir betätigen. Wenn die Mutter sich jedoch absolut querstellt, wirst Du leider den Weg offiziel übers JA bzw. GEricht gehen müssen. Sonst hast Du kaum eine Chance. Aber bitte, rede vorher mit ihr. LG mousy
Wenn der Kontakt gut zu deinem Kind ist, dann verstehe ich nicht wieso sie dir dies dann verweigert. Rede nochmal mit ihr, vielleicht hat sie nur Angst ihr Kind über Nacht wegzugeben. Kenne ich auch. Ansonsten bleibt dir nur der Weg übers JA. Du kannst ja mal bei deinem JA mal nachfragen bevor du mit ihr redest.
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