Mitglied inaktiv
Meine Frage, bezieht sich darauf, das ich letztens gefragt habe, ob ich den begleiteten Umgang (es kam noch zu keinem Kontakt zum Vater) unterbinden kann, weil der Vater nun in der Gerichtsverhandlung verurteilt wurde, wegen gefährlicher Körperverletzung gegenüber dem Kind und mir ! Es ist nun also bewiesen, das er gewalttätig ist !!! Meine Frage, kann der Richter sagen, es ist ja ein begleiteter Umgang, also keine Gefahr für das Kind ? (habe das hier im Forum mal so gelesen das dies einer Frau passier ist ) oder kann dies in meinem Fall nicht sein ? Vielen Dank, schon mal für Ihre Antwort !
Hallo! Was soll denn beim begleitenden Umgang passieren? Kannst du keine unterlassungsklage erwirken?? Lg Jessica
Unterlassungsklage ? Was ist das genau ? Es geht darum, das der Vater ein Gewalttäter ist und ich bin der Meinung, das er an seinem Verhalten erst was ändern muß bevor er das Kind sieht. Schon allein wegen einer retraumatisierun des Kindes verstehst du ?
Sehe ich auch so. Begeleiteter Umgang soll ja eine Vorstufe zur Annäherung sein um ihn später ohne Begleitung durchführen zu können... Im Leben nicht würde eine meiner Kinder von mir zu einem Typen gebracht werden, der ihm weh getan hat.
Das Kind könnte sich erinnern und sich dem Täter ausgeliefert fühlen, egal ob mit oder ohne Begleitung. Ich würde jemanden, der mir Gewalt angetan hat nie wieder begegnen wollen, warum sollte das ein Kind müssen, nur weil der Täter der Erzeuger ist? Sowas kann nicht zum Wohle des Kindes sein.
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, daß ein Mensch der einem anderen was antut und verurteilt worden ist nicht das Opfer noch auf dem silbernen Tablett presentiert werden sollte um nochmal drauf zu schlagen... ... ich hoffe in so eienm Falle, daß der Kontakt nicht zu Stande kommt. lG mf4
Warum sollte ein Richter sowas sagen? Mein Ex ist auch Verurteilt wegen Körperverletzung mir gegenüber. Die Psychologin hat mir ein Gutachten erstellt das der Umgang für meine Kinder nicht gut für ihre Entwicklung ist... das hätte ich nur beim Familiengericht einreichen brauchen und fertig wäre gewesen... da der Vater sich allerdings eh nicht mehr gemeldet hat, war der Schritt nicht nötig...
Vielen Dank, für eure Antworten. Aber bekomme ich einfach so so ein Schreiben von einem Arzt ? Was soll ich zu dem Besuch des Arztes mitnehmen ?
wir waren 2 Jahre bei einem Psychologen...
Und das Kind hat den Vater sehen müssen oder ? Wurde er auch verurteilt der Vater ? Das tut mir sehr sehr leid für dein Kind. Warum konnte der Psychologe euch nicht helfen ?
Hast Du denn keinen Anwalt ? Es war doch gerade eine Gerichtsverhandlung,aus desswn Urteil hervorgeht, das der Vater Dir sowie den Kindern gegenüber gewaltätig war. Hast Du nicht mit Deinem Anwalt über den Umgang gesprochen. Wäre das erste gewesen was ich getan hätte. Birgit
Als Zeuge, hat man keinen Anwalt nur der Angeklagte !
Dann würd ich mir spätestens jetzt kompetente Hilfe suchen !
Warum konnte der Psychologe uns nicht helfen?
Wo steht das er uns nicht helfen konnte?
Ja mein Ex wurde verurteilt und mein Kind muss den Vater nicht sehen.
Entschuldige, ich dachte weil du den smiley
hinzugefügt hast. Ich habe dies so verstanden, als das er euch nicht helfen könnte. Entschuldige bitte. Dann danke für auch deine Antwort.
der
war darauf bezogen das ich nicht weiß ob du so ein Gutachten vom Arzt bekommst und was du mitnehmen musst...
wir waren eh gerade beim Psychologen und der hat mich darüber aufgeklärt informiert und das für uns gemacht...
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