Sandr@1974
Hallo, wie oben schon geschrieben geht es um den Umgang in den Sommerferien. Wir sind seit über 4 Jahren getrennt, sind noch verheiratet. Scheidung läuft aber, gemeinsames Sorgerecht. Tochter 7 Jahre und seit ca 1 Monat regelmässig Kontakt mit Wochenendübernachtung (er wohnt im selben Ort). Nun ist es so, dass er unsere Tochter gern in den Sommerferien 2 Wochen zu sich nehmen möchte, was für mich auch okay ist. Aber: der Hort hat die letzten 3 Wochen geschlossen und da ich auch arbeite, ist es für mich nicht möglich, 3 Wochen Urlaub zu nehmen. Er möchte sie nämlich die ersten 2 Wochen der Sommerferien zu sich nehmen. Auf meine Bitte hin, er möchte sich doch an die Schliesszeiten des Hortes halten, da er ja nicht wegfahren will, wäre es ja auch egal, so er denn Urlaub bekommt... Nein er nimmt sie die ersten 2 Wochen, schon aus reine Schikane...(Schikane deshalb weil er sauer ist, dass ich die Scheidung eingereicht hab, und nicht er... es sind in der letzten Zeit einige Dinge vorgefallen, die auf Schikane rauslaufen). So nun meine Frage, kann ich verlangen, dass er sich an die Schliesszeiten des Hortes hält? Ich meine, wenn der Hort geöffnet hat, hab ich ja ne Betreuung für sie. Nur wenn er geschlossen hat, und ich arbeiten muss, wohin mit dem Kind... Ihm egal. Ja mir aber nicht. Vielleicht weiss jemand Bescheid. Danke und LG Sandra
nein kannst du nicht, denn er muss das kind gar nicht nehmen, wenn er nicht will aber was hättest du denn gemacht, wenn er sie gar nicht in den ferien genommen hätte, dann hättest du doch auch das kind unterbringen müssen
DA hätte dann aber der Hort offen! Hast Du die Möglichkeit, auch finanziell, das Kind in einer der drei Wochen, wo der Hort zu hat, in ein Feriencamp zu schicken? So hab ich das vor zwei Jahren mit meinem Sohn gemacht...
Was würdest Du in den Sommerferien die 3 Wochen machen, wenn er sie gar nicht nehmen würde? Bei uns gab es immer eine alternative Betreuung, zu der man die Kinder anmelden konnte. Das habe ich immer direkt gemacht, wenn mir klar war, dass ich nicht die gesamte Zeit mit Urlaub abdecken kann / will. Der Papa hat sie dann so genommen, wie es für ihn gepasst hat - natürlich haben wir das alles vorher abgestimmt, also er hat meist gefragt, ob bzw. wann ich Urlaub geplant habe und ob er sie dann und dann nehmen kann...meist sind sie ja auch weggefahren /-geflogen, so dass das frühzeitig geklärt werden musste...Ich habe ihn da nie "geknebelt"...gefragt ja, wenn er nicht "konnte, wollte o.ä.", hab ich es alleine organisiert - Nerven gespart und keine bösen Überraschungen plus das Gefühl, nicht abhängig zu sein...Fertig...so fahre ich bis heute am besten. Im Zweifelsfall wird er sicher eine gute Begründung haben, warum er genau da keinen Urlaub bekommt (Chef hat gesagt...blablabla...) und dann?! ...bist Du genauso weit wie jetzt...
Als meine Kinder noch im Hort waren hat es zum Glück geklappt, dass er sie in der Schließzeit genommen hat. Obwohl er sich da aber doch gern betteln lässt. Seit dem kein Hort mehr ist teile ich ihm immer mit, wie es mir recht wäre, wann die Kinder Betreuung bräuchten und ich Urlaub habe aber ob und wann er sie dann nimmt erfahre ich sehr kurzfristig. Er macht er gern spannend, denn er weiß Umgang ist ein Recht (keine Pflicht) und er findet statt, wenn er ihn will. Ich befürchte du kannst nur auf seine Gnade hoffen. Vielleicht findest du eine alternative Betreuung. Ich muss zum Glück nicht mehr betteln, seit die Kinder alt genug sind auch allein zu bleiben. 3 Wochen mache ich mit den Kindern Urlaub.
Warum keinen Mediator einbeziehen und die Weichen konstruktiv setzen?
Hallo, wie Du ja jetzt schon weißt: müssen muß er gar nichts... Aber: ich würde zum Jugendamt und um ein Gespräch bitten mit ihm zusammen. Da soll er dann bitte darlegen, warum er nicht die Woche 3 und 4 der Ferien Urlaub nehmen kann. Gerne kann er auch das Ablehnungsschreiben seines AG vorlegen. Parallel würde ich ihm freundlich stecken, dass solche unkooperativen Anwandlungen sich bei Gericht im Scheidungsverfahren sicher nicht gut machen... Und dann eben beim JA ihm deutlich machen, dass es hier um das KINDS geht und dass es gut versorgt ist und nicht darum dass er DIR eins auswischt... Gruß Désirée
Hallo, wie Du ja jetzt schon weißt: müssen muß er gar nichts... Aber: ich würde zum Jugendamt und um ein Gespräch bitten mit ihm zusammen. Da soll er dann bitte darlegen, warum er nicht die Woche 3 und 4 der Ferien Urlaub nehmen kann. Gerne kann er auch das Ablehnungsschreiben seines AG vorlegen. Parallel würde ich ihm freundlich stecken, dass solche unkooperativen Anwandlungen sich bei Gericht im Scheidungsverfahren sicher nicht gut machen... Und dann eben beim JA ihm deutlich machen, dass es hier um das KINDS geht und dass es gut versorgt ist und nicht darum dass er DIR eins auswischt... Gruß Désirée
und du sollst dich besser um alternative Betreuung kümmern.
für Eure Antworten. Ich werde mich jetzt um alternative Betreuungsmöglichkeiten kümmern, so dass ich nicht von ihm abhängig bin. LG Sandra
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln