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Umgang nochmal...????

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wollt euch mal fragen,wie kann ich das am besten regeln..? würdet ihr v. freitag bis sonntag ein 1 j. kind dem KV übers WE mitgeben..., das problem ist, dort schläft sie immer sehr schlecht ein u. der werte herr sitzt nur an seinem PC !!!.....sie ist mir noch zu klein, ich wills nicht machen ! ich weiß auch, der vater hat das recht sein kind zu sehen, aber über nacht ..?? muß ich ihm dann windeln u. gläschen mitgeben,bin ich dazu verpflichtet ?? er will sie unbedingt mal am we haben, das seine eltern u.großeltern die kleine mal wieder sehen.. ich muß mich mal beim jugendamt kundig machen....wie das bei einem 1 j. kind ist....


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JA muss du nicht, ist auch unter euch regelbar. Für Essen und Windeln ist er dann zuständig. Wenn am We Eltern und Großeltern da sind, dann ist es gut, dass sie auch Umgang mit dem Kind bekommen. Wenn Kind bei ihm ist, dann musst du versuchen runter zu schalten. Es ist dann seine Verantwortung. Wenn du im KKH wärst dann müsste es auch mit ihm allein und Kind gehen. lg


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aber über nacht....da habe ich keine ruhige nacht für mich....


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Wie gesagt, bist du im KKH, würde es auch gehen müssen.


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Also wenn das Übernachten für dich ein Prob ist, dann sprecht in Ruhe darüber und verlegt das Übernachten um ein Jahr. Zumindest sollte es langsam losgehen, dass das Kind über den Tag beim Vater ist, damit beide einander vertraut werden. Feste Regeln gibt es bei Kleinkindern nicht, hier sollte das immer abhängig von den Begebenheiten geregelt werden. Ansonste sollte dir klar sein, dass du euer gemeinsames Kind nicht immer an dich ketten kannst, - ein wenig Abnabelung muss über die Zeit stattfinden, das nützt dem Kind eh mehr, als ein ständiger Klammergriff.


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Achja, für die Versorgung des Kindes während des Umganges ist der Umgangsberechtigte verantwortlich. Aber wenn das Kind noch so klein ist, wäre es sinnvoll, wenn das Essen evtl. mit kommt, dann weisst du selbner, was es zu essen bekommt. Wenigstens wäre es sinnvoll, wenn es vorher geklärt wird, was für das Kind so auf den Tisch kommt, das vereinfacht es und verhütes evtl. Essenverweigerungen.


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Nein, würde ich nicht !!! Und genau... erkundige dich beim Jugendamt...


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Hallo, ausgehend von unseren persönlichen Bedingungen würde ich auch ein einjähriges Kind über das Wochenende mit zum Papa geben. Es ist der Papa und ich glaube schon, das Väter sich genauso gut um ihre Kinder kümmern können, wie die Mütter --- auch wenn sie manches vielleicht anders machen....... Meine Tochter hat aber auch mit 1,5 Jahren schon 14 Tage Urlaub bei Papa gemacht --- am Stück! LG Kerstin


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Ich war vor Jahren mal mit einem Mann zusammen, dessen kleiner Sohn - ich glaube, er war 2 Jahre - aller 2 Wochen am WE bei seinem Papa war. Er war ein Sonnenschein und wir - also er und ich - fanden schnell einen Draht zueinander. Tagsüber lief alles problemlos. Abends brachte ihn sein Papa in sein Bett, las ihm eine Geschichte vor und sagte, dass wir im Wohnzimmer sitzen und er schön schlafen solle. Der Kleine schlief auch erstmal ein und wachte dann im Laufe des Abends immer wieder auf, rief nach Mama und war völlig aufgelöst. Mein damaliger Freund konnte ihn wenig, bis teilweise gar nicht beruhigen. Einmal sind wir tatsächlich mitten in der Nacht die 15 km mit ihm zu seiner Mama gefahren, weil er sich nicht beruhigen konnte. Das tat mir so leid. Wirklich. Der Papa gab sich alle Mühe. Er hat sich ein Bein für ihn ausgerissen. Sich ausschließlich Zeit für ihn genommen. Aber Mama war eben Mama. Heute - aus meiner eigenen Sicht als Mutter einer 21 Monaten alten Tochter - würde mir das Herz bluten, wenn ich soetwas befürchten würde oder mir mein Dann-Ex mein Kind mit dieser Aussage bringen würde. Ich hätte jedes Mal diese Ängste. Und wenn ich dann lese, dass der werte Herr Papa immerzu vorm PC sitzt, kann ich mir rosig ausmalen, wie die Gestaltung an den Papa-WE für das einjährige Kind ausfällt... Ich kann Deine Bedenken also durchaus verstehen, ob Du Dich dagegen sträuben kannst, weiß ich nicht. Sprich viell. mit dem JA und dem KV. Er hat schließlich auch Pflichten, wenn er das Kind bei sich hat. Ich hoffe, Ihr findet eine gute und für alle beruhigende Lösung. VG, Diana


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Du musst sicher nicht aber wenn es funktioniert und das Kind nicht stundenlang in er Fremde schreit würde ichs machen. schlecht schlafen hin oder her.


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Bei solch kleinen Kindern gibt es keine Umgangsregelungen. Und die allgemeine 14-tägige Umgangsregelung ist allenfalls eher als Empfehlung zu sehen. Wie ist denn euer Verhältnis? Habt ihr eine offene Kommunikationsbasis? Mein Sohn hat im Alter von 2 Jahren angefangen beim KV zu übernachten. Wirklich gut ging es mir dabei aber nicht, weil das Verhältnis zum KV immer sehr schlecht war und er aus diesen Wochenenden immer eine riesen Geheimniskrämerei gemacht hat, im Gegenzug wollte er aber über unseren Alltag ALLES wissen - Im Nachinein weiß ich, dass das nur Machtspiele waren, aber damals hat es mich doch gewurmt. Zwingen kann man dich dazu nicht und Windeln und Gläschen brauchst du auch nicht mitgeben - Wobei ich immer alles mitgegeben habe als mein Sohn 1 Jahr war, war mir einfach lieber als wenn er in dem zarten Alter mit Pommes und Gyros vollgestopft worden wäre. Viele Grüße