noel
hallo! ich bin alleinerziehend, habe das alleinige sorgerecht usw für meinen 7 jährigen sohn. er ist autist, bekommt im winter asthmaanfälle, hat eine schwere tierhaarallergie und reagiert vom frühling bis in den herbst auf alle pollen usw was so rum fliegt. vor 2 jahren wäre ein asthmaanfall beinahe tödlich gewesen, er lag 8 tage im krankenhaus. ein spray können wir aufgrund seines autismus nicht verwenden, es muss inhaliert werden und andere medis gegeben werden. er rennt weg, versteckt sich, rennt vor autos.... das als kurze einleitung zum zustand meines sohnes. der vater beharrt auf das umgangsrecht, belügt mich aber jedes mal um den aufenthalt. erzählt mir sie haben dieses oder jenes gemacht, aber später erfahre ich das er mich belogen hat. mein kind kommt nach hause, dreht irgendwann durch, schreit, schimpft, greift seinen kleinen bruder an, wird aggressiv. er schimpft er war schon wieder dort wo er nicht sein will, da wäre dieses und jenes vorgefallen. sie gehen erst eis essen, dann rennen sie stundenlang durch einkaufcenter wo er sich dann spielzeug ansehen darf, anschliessend fahren sie zu einer privatwohnung.(es ist nicht seine wohnung!) dort will mein kind aber nicht sein. dazu kommt das der vater absolut nichts davon hören will das sein kind behindert ist und nicht zu händeln ist wie andere kinder. er hat sich in keinster weise mit den krankheiten des kleinen auseinandergesetzt, behauptet ich lüge. klar.... ich mach vorschläge wo er mit ihm hin könnte, zoo, flughafen usw aber dem vater ist es egal. ich sage ihm er soll mit ihm nicht in die privatwohnung fahren weil der kleine danach jedes mal durchdreht. er sagt macht er nicht, war er nicht. aber mein sohn erzählt mir da das gegenteil, auch wenn er sich aufregt und schimpft. kann ich irgendwas dagegen tun? ich hätte gern gewusst wo sie sind, hätte gern unterbunden das mein kind jedes mal ausflippt wenn er wieder nach hause kommt. kann ich darauf bestehen das der umgang nur noch im häuslichem umfeld stattfindet? jugendamt und gericht sind für mich ein horror, ich muss umgang gewähren obwohl der vater wegen kindesmissbrauch verurteilt worden ist und in haft gewesen ist (das kam alles erst nach der trennung raus) begründung des richters: er hätte dies seinem sohn aus erster ehe angetan, nicht aber meinem kind! (noch nicht???) damit darf man beides nicht in zusammenhang bringen. welche möglichkeiten habe ich also? darf ich verlangen das der umgang nur noch in unmittelbarer nähe stattfindet bzw unter meiner aufsicht? begleiteten umgang hatten wir schon, da hat natürlich alles prima geklappt....sofort nach beendigung ging das theater von vorne los... kann mir da jemand helfen? bitte nur sachliche informationen, vielen dank
Ganz sachlich und ohne Bewertung: Wenn es ein Urteil gibt, das dem KV ein unbegleitetes und unbeschränktes Umgangsrecht zugesteht, dann kannst Du rein rechtlich nicht verlangen, dass der Umgang zu von Dir festgelegten Bedingungen, an von Dir festgelegten Orten oder mit von Dir festgelegten Personen stattfindet. Das kann man finden wie man will, rechtlich ist es so. Da bleibt Dir nur die Möglichkeit eines erneuten Gangs vor Gericht, um ein neues Urteil zu bekommen.
naja, es kam erst das urteil das umgang zu gewähren ist, sein unmögliches verhalten begann erst danach. zu dem war der autismus da noch nicht bestätigt, stand nur als verdacht im raum. nun haben wir die diagnose und es schert ihn nicht. er beruft sich nur darauf das er darf. punkt.... der zustand seines kindes ist ihm völlig egal, ich hätte ihm und den ärzten alles nur eingeredet. das sagte er mir ins gesicht.
Dennoch gilt das alte Urteil, solange Ihr Euch nicht ohne Gericht auf etwas anderes einigt oder vom Gericht ein anderes Urteil gefällt wurde. So ist die Rechtslage. Kann man - in dem Fall - doof finden, ist aber so.
Der Vater deines Kindes hat sein Kind aus anderer Beziehung sexuell missbraucht? Dann stünde für mich fest, dass der >Mensch nicht 1min allein mit meinem Kind wäre.
das sah der richter anders. im urteil steht das mir bei verweigerung der herausgabe des kindes das selbige mit gewalt aus der wohnung geholt werden darf und ich ins gefängnis darf. dies wurde gleich fest gemacht weil ich eine eigentliche finanzielle strafe niemals zahlen könnte. aber es steht noch immer die frage im raum, was kann ich tun damit ich trotz umgangsrecht des vaters mein aufenthaltsbestimmungsrecht geltend machen kann zumal mein sohn nunmal eine schwere behinderung hat. darf ich verlangen das der umgang stattfindet aber nur zu hause oder in unmittelbarer umgebung? fakt ist doch das der lütte jedesmal austickt wenn er hin musste wo er nicht hin will, also in die private wohnung. es wird doch immer vom kindeswohl geredet, das kann ich hier unter diesen umständen nicht erkennen
Dein Kind ist Autist... tickt es denn aus, weil es eben immer wo anders austickt oder nur beim Vater?
Zitat: "darf ich verlangen das der umgang stattfindet aber nur zu hause oder in unmittelbarer umgebung?" Nein, rechtlich steht Dir das nicht zu. Mit dem ABR darf man bestimmen, wo das Kind seinen regelmässigen Aufenthalt hat - daher darfst Du umziehen - aber wo sich das Kind während des Umgangs aufhält bestimmt der umgangsberechtigte Elternteil. Wie alt ist denn das Urteil? Es kann ja auch sein, dass Du heute an einen anderen Richter gerätst als damals, dann musst Du gar nicht umziehen. Wann war der letzte Termin beim JA? Auch da kann ein anderer Sachbearbeiter (zumal mit neuen Erkenntnissen bezüglich der Diagnose) die Situation komplett anders beurteilen. Ich würde mich auf die Suche nach einem richtig guten Killer-Anwalt machen (und mich dafür notfalls auch verschulden). Gute Anwälte kennen die Richter und können in etwa einschätzen, wie die ticken. Und ein Killer-Anwalt macht nicht "Dienst nach Lehrbuch", sondern findet noch zusätzliche Möglichkeiten, an die sonst keiner denkt. Ein zusätzliches Gutachten, ein neues Urteil in einem ähnlichen Fall..... sowas in der Art. Ein Umzug birgt Risiken. Es kann sein, dass Du dann die Kosten des Umgangs an der Backe hast, und das Kind ist beim Umgang weiter weg, also noch weiter ausserhalb Deiner "Reichweite". Ausserdem hast Du keine Sicherheit, dass der Richter am neuen Wohnort "besser" ist als der alte. Ich würde zumindest mal eruieren, ob es am zuständigen Gericht einen neuen Richter gibt und ob der in so einem Fall zugänglicher sein könnte - dann hättest Du die Vorteile des Umzugs ohne die Nachteile. Umziehen kannst Du dann immer noch.
Puh, ich kann Deine Sorge verstehen. Da es aber ein Urteil gibt, wirst Du nicht viel machen können dort. Spontane Idee, ich weiss nicht ob es geht : Umzug, neue Stadt, neues Gericht, neues Jugendamt, neuer Richter. Mit Glück entscheidet der ganz anders ? Das Du alleiniges Sorgerecht hast und ABR kannst Du hinziehen wohin Du willst.
über einem umzug habe ich auch nachgedacht... mein sohn tickt immer aus wenn er mit etwas nicht zurecht kommt. sei es das gemischte essen, dinge die anders stehen als gewohnt, ... allerdings ist er in der lage zu benennen was der grund des austickens ist. nur daher weiss ich ja das der vater mich über die aufenthalte belügt....der kleine is ein lebendiges navi, ich weiss also sogar wo die wohnung ist.....
Gibt es einen Kinderpsychologen oder änliches ? Ich würde das mit dem Umzug wirklich mal durchspielen gedanklich. SO kann das ja nicht weiter gehen.
ich bin zwei mal deswegen vor gericht gezogen, der erste anwalt hats verkackt, leider bewusst, der bekommt gerade feuer und wird wohl nie wieder vor gericht als solcher auftreten können. leider stützte sich das zweite auf das erste urteil und mir ist untersagt worden dewegen nochmals vor gericht zu ziehen. im zweiten verfahren hatte ich eine killer anwältin, gestellt extra aus köln. .... ein umzug würde sich schwierig gestalten, ich bin auf die nähe der klinik angewiesen, das spz und sämtliche ärzte. es sind insgesamt 4 kinder. ( aus enier vorhergehenden beziehung 2) und eines aus der jetzigen. von den vieren habe ich 2 autisten, der ältere ist ein asperger und der dicke um den es hier geht ist frühkindlicher autist. so viele ärzte sind dran, vertrauen zu fassen ist bei autisten ein ding für sich. dann wieder alles von vorn.... ich muss nachdenken. es müssen doch zwingende gründe geben um ein drittes mal vor gericht zu ziehen. reicht da nicht eigentlich das er das wohl des kindes bewusst ignoriert und sämtliche vortschritte des kindes zunichte macht?
Hm, ich spekuliere jetzt mal einfach, aber vielleicht kannst Du daraus was machen. Was wäre denn wenn nicht Du aktiv wirst, sondern andere aktiv werden lässt ? Ärzte, Therapeuten etc. Die müssen ja beurteilen können welch "Schäden" dieser Umgang beim Kind macht und vielleicht kannst Du sie animieren Alarm zu schlagen wegen Kindeswohlgefährdung ? Von der Scheigepflicht kannst Du sie ja entbinden, das sollte ja kein Problem sein.
Das wird hier keiner beurteilen können. Sprich die Killeranwältin doch noch mal an. Mein Rechtsempfinden sagt, daß sich die Umstände geändert haben, da ja jetzt eine Diagnose vorliegt, und daher ein neues Urteil erzwungen werden kann - aber die Hand würde ich nicht dafür in´s Feuer legen. Meistens muß ja erst etwas "passieren". Kann man ein solches "Passieren" inszenieren *flöt*? Etwas, das Dich "leider, leider" zwingt, die Polizei zu kontaktieren? Wie gesagt: Sprich mit der Killeranwältin. Wenn sie wirklich Killer ist, dann fällt ihr was ein - und wenn sie Dir nur potentielle Szenarien nennen kann, in denen Du (leider, leider - siehe oben) eingreifen mußt. Auf jeden Fall kann sie Dir eher raten als wir, denn sie kennt die Vorgeschichte, die Richter, das Urteil usw. Ich würde definitiv auch etwas tun wollen unter den von Dir beschriebenen Umständen - aber meiner Erfahrung nach ist es manchmal besser, ruhig abzuwarten, bis die richtige Gelegenheit kommt, und dann "zuzuschlagen". Das ist sicher schwer, wenn man das Kind leiden sieht, aber auch das Kind hat von einem langfristigen Erfolg mehr als von momentanem Aktivismus, der an der grundsätzlichen Situation nichts ändert - wenn Du verstehst, was ich meine *düdeldü*. Bis dahin kannst Du schon mal die beteiligten "Fremden" wie SPZ, Ärzte, Therapeuten, Lehrer, Erzieher, Kinderarzt..... "abklopfen" und schauen, ob sie Dir im Bedarfsfall bescheinigen, daß das Kind unter dem Umgang leidet. (Was mir gerade einfällt, als kurzfristige Notfallmaßnahme: Kann es evtl. sein, daß das Kind gerade irgendwo stationär aufgenommen werden muß, so daß ein Umgang unmöglich ist?)
Hallo es tut mir leid, dass Du in einer so verfahrenen Situation bist. Einen konkreten Rat kann ich Dir nicht geben, aber beim Nachlesen bin ich darüber gestolpert, dass Du schreibst - bei dem Gerichtsurteil war Autismus nur als Verdacht vorhanden JETZT steht die Diagnose. Reicht das nicht evtl aus um das Verfahren neu aufzurollen ? Schließlich haben sich die Umstände/Gegebenheiten ja komplett verändert. Alles Gute für Euch Lg Heike
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