Mitglied inaktiv
ich meine, nach dem neuen Urteil jetzt. KV ist so merkwürdig liebenswürdig. Da stimmt doch was nicht. Nachtigall, ick hör Dir trapsen. Ich wappne mich schon für den Eingang eines Anwalts- bzw. Gerichtsschreibens.... Wir haben ja keine Wahl mehr VG I., die sich nur Sorgen macht, dass ihr auf einmal das Wechselmodell aufgezwungen wird. Das wäre die schlimmste anzunehmende Katastrophe...
...ist nach neuem Recht grundsätzlich gemeinsam....wenn einer der Partner dem anderen das Sorgerecht absprechen will, dann muss er beweisen, dass er unfähig ist, die Kinder zu erziehen. Meist geht der Schuss nach hinten los, weil das Amt denjenigen anzweifelt, der dem Kind ein Elternteil madig machen will und durchaus prüfen, ob dieser aus Eigeninteresse oder aus echtem Interesse des Wohles des Kindes handelt. Die Umsetzung des gemeinsamen Sorgerechts wird aber meist so gehandhabt, dass der KV jedes 2 WE von Freitag bis Sonntag und evtl. noch einen Tag unter der Woche die Kinder betreut. Hoffe, ich konnte dir etwas helfen.
letzteres wäre für frau krause wahrscheinlich schon ein "wechselmodell".... ich wär ja auch gespannt, aber nachdem der kv nicht mal ein kärtlein, nicht mal eine windige mail zum geburtstatg seiner tochter geschrieben hat, gehe ich jetzt mal davon aus, daß er mich die letzten jahre in ruhe läßt mit ämterbemühungen.
das wäre ja dann nicht so fürchterlich, er ist ja ohnehin jedes 2. WE bei ihm. Allerdings das mit dem Tag unter der Woche wird wohl nicht funktionieren, da er viel zu weit weg von der Schule des Kindes wohnt, und das Hin- und Hergefahre wäre wohl dann doch nicht zum Kindeswohle, nein, das glaube ich nicht. Er bezieht eine EU-Rente (volle Erwerbsminderungsrente), arbeitet aber trotzdem unregelmäßig und ist dann für Tage weg, will heißen unter der Woche wäre es schwierig. Wäre schon toll, wenn der dann sorgeberechtigte KV auch irgendwann mal ein bisschen Unterhalt zahlen könnte/würde/wollte, so wie mein Mann das für seinen Sohn nämlich auch tut... *kotz
Verstehe ich das jetzt richtig? Wenn die Frau das alleineige Sorgerecht zugesprochen bekommen hat kann der KV das jetzt wieder auf gemeinsames beantragen? Oder ist das so wenn sie nicht verheiratet waren und die Mutter hatte das alleinige das der KV das jetzt einklagen kann? Ich habe was verpasst Liebe Grüße
Lese mal hier: http://www.frauennrw.de/nachrichtenarchiv/j2010/m08/pm10-08-23.php Ausschluss von Vätern vom Sorgerecht verfassungswidrig Ich habe es beantragt! Philipp2000
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