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Ueberpruefung der VKH u/oder Erzeuger bekommt weiteres Kind

Ueberpruefung der VKH u/oder Erzeuger bekommt weiteres Kind

Mera87

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Hallo, bin langsam mit meinem Latein am Ende, da bei mir gerade die ueberpruefung des Gerichtes aufgrund der Scheidung damals und die persönliche Veränderung beim KV zusammen fallen. Ich weiss gar nicht, auf was nun alles zu achten ist usw. Vielleicht war ja jemand schon mal in einer ähnlichen Situation. Gerne per pn an mich


Limayaya

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Antwort auf Beitrag von Mera87

Papierkram! kann einem wahnsinnig machen.... Ganz enspannt bleiben! In Papiere zur Prozesskostenhilfe kommt IMMER der Jetzt-Zustand rein. Ist also egal, was du früher für verdient/nicht verdient/Reserven hattest. Das JETZT zählt. Da Unterhalt (für die Kinder) gar nicht für die PKH-Rückzahlung verwendet werden darf, geht es eher darum: wenn du keinen Unterhalt bekämst, würde dir mehr vom Rest bleiben. Ich würde nach "Gefühl" entscheiden: wie war denn bisher die Zahlungsmoral, bzw. die Zahlungsfähigkeit des KV? Wenn du jetzt eh schon keinen vollen Unterhalt nach DD bekommst, ist anzunehmen, dass es jetzt noch mal (sehr viel) enger wird. Wenn er es bisher gut bezahlen konnte, ist es nicht zu erwarten dass sich etwas ändert. Ich habe bei sowas schon mal die aktuelle Zahl genommen, ein Sternchen daneben gemalt und dann als Fußnote angeführt, dass sich diese Zahl vermutlich gerade ändert (niedriger), weil da neu berechnet wird. Du bekommst ja auf jeden Fall das Ergebnis der Prüfung. Solltest du dann sehen, dass du was zurück zahlen musst, kannst du ja auch Wiederspruch einlegen. Bzw.: bis dort liegen dann ja auch hoffentlich die aktuellen Zahlen vor. Oder du ruftst bei Gericht an, und bittest darum, dass die Abgabe der PKH verlängert wird....liegt im Ermessen des Bearbeiters, ob er da einen Grund sieht (oder dir dann, wenn du sagst, WELCHE Werte sich ggf. ändern, dir die Sorge nehmen kann)


Port

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Antwort auf Beitrag von Mera87

VKH = PKH?


Pattaraci

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Antwort auf Beitrag von Port

VKH (Verfahrenskostenhilfe), Begriff aus dem Familienrecht = PKH (Prozesskostenhilfe), Begriff aus der Zivilprozessordnung (=ZPO)