ela_wue
Hi, bin seit sechs Wochen stolze Mama einer kleinen Dame und bin von Geburt an alleinerziehend, also alleiniges SR. Da ich Halbtürkin bin, würde ich gerne die Elternzeit nutzen und nächstes Jahr drei Monate mit meiner Mama und meiner Tochter bei meinen Verwandten in der Türkei verbringen. Angedacht war Mai/Juni/Juli. Ich hab das Thema schon mal kurz beim KV angeschnitten und er wirkte einerseits eher "not amused". Andererseits ist er auch nicht gerade ein Musterbeispiel an Vater (in der SS monatelang kein Kontakt, nach der Geburt drei Wochen kein Kontakt, nicht mal ein Geschenk für die Kleine, noch keinen Pfennig Unterhalt bezahlt usw.) Kommt praktisch nur ab und an für ne std zum kuscheln vorbei und haut wieder ab. An abgemachte Tage und Zeiten hält er sich keineswegs. Kann er mir einen Strick draus drehen zwecks Umgangsrecht, auch wenn wir schriftlich nichts vereinbart haben? Danke für die Antworten P.S.: ich fliege nur, wenn sich Hitlogan wieder entspannt.
Huhu, da Du das alleinige SR hast, kannst Du fliegen wohin Du willst. Würde aber auf jeden Fall für den Zoll eine Bestätigung des alleinigen SR vom Jugendamt mitnehmen und vielleicht Kopie der Geburtsurkunde. LG und alles Gute :)
Er könnte Dir über 3 Monaten schon etwas konstruieren. Er hat ein Recht auf Umgang, dass Du ihm ja 3 Monate lang streitig machst. Ob er Unterhalt zahlt, Geschenke macht oder sich regelmäßig kümmert ist da zweitrangig. Hat er die Vaterschaft anerkannt? Wenn ja, warum zahlt er keinen Unterhalt? Versuche mit ihm einen Umgangsplan zu vereinbaren. Sprich: Du machst Dir Gedanken um den Umgang und legst ihm die Termine vor. Bei so kleinen Kindern gilt: lieber häufig und kurz als selten und lang. Das übliche alle zwei Wochen am WE ist zu selten. Innerhalb dieser Vereinbarung vermerkst Du auch die 3 Monate Urlaub mit dem Hinweis, dass Du diesen von der politischen Situation abhängig machst. wenn er dem Umgangsplan zustimmt (am besten per Unterschrift), hat er Deinem Aufenthalt in der Türkei auch zugestimmt. Stimmt er nicht zu, lass' ihn einen Vorschlag machen. Aber gib ihm zu verstehen, dass "einfach mal kurz" und unregelmäßig vorbeikommen eben nicht drin ist. Ggf. kannst du ihn auch an das Jugendamt verweisen.
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