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Trotz PKH jetzt Rechnung vom Anwalt

Trotz PKH jetzt Rechnung vom Anwalt

Jeansrock

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Hallo, ich bin neu hier und habe gleich eine "blöde" Frage. Ich hatte für die Unterhaltsverhandlung PKH bekommen. Jetzt war die Verhandlung wegen Umgang. Obwohl ich dem Vater den Umgang so zugestimmt habe wie er es wollte, wollte er eine Gerichtsverhandlung. Dass ich für diese Verhandlung separat PKH beantragen hätte müssen, wußte ich nicht, hat mich der Anwalt auch nicht darauf hingewiesen. Jetzt habe ich vom Anwalt eine vorläufige Rechnung über 1.050 Euro bekommen. Und weiß gar nicht wie ich die zahlen soll, da ich gerade nur 16 Stunden arbeite (bin Dialyse Patient). Ich habe zwar gerade 3.500 Euro an Unterhalt vom KV bekommen weil gepfändet wird, aber damit habe ich meine Rückstände bezahlt. Was kann ich tun?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Jeansrock

Versuche das Gericht zu überzeugen, dass du den Antrag auf PKH rückwirkend stellen kannst. Ich nehme an, dass das im laufenden Verfahren geht, nach Abschluss aber nicht mehr.


Jeansrock

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Antwort auf Beitrag von mf4

Das Verfahren ist meiner Meinung nach ja beendet weil die Gerichtsverhandlung vor einer Woche war. Zudem geht die Rechnung vom RA rückwirkend von Juli 2012. Ich bin echt sauer, dass er nie mit mir darüber gesprochen hat wie es mit den Kosten aussieht, obwohl er meine finanzielle Lage kennt.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Jeansrock

Ohne dass es fies klingen soll, aber das hättest Du genau fragen sollen. Unterhalt und Umgang sind zwei verschiedene Verfahren, somit muss für jedes ein Antrag gestellt werden. Ruf Montag bei Gericht an und frage ob das rückwirkend geht.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Jeansrock

Ich würde mich zunächst mal mit dem Anwalt in Verbindung setzen, denn der hat da eindeutig (auch) Mist gebaut. Ist doch auch vom Anwalt blöd, wenn er in 2012 erbrachte Leistungen jetzt erst abrechnet. Wenn er das zeitnah gemacht hätte, wäre Dir ja schon früher aufgefallen, daß der PKH-Antrag noch fehlt. Und der neue Antrag auf PKH müßte ja eh über ihn laufen. Ein Verfahren ist erst abgeschlossen, wenn es ein Urteil gibt. Gibt es zu beiden Verfahren schon eines?


sylvimausl

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Antwort auf Beitrag von Jeansrock

Da hat er dich aber nicht gut vertreten finde ich :-( ich hoffe das kann man noch zurecht biegen!