Mitglied inaktiv
Ich bekomme Alg2 und 2 meiner 3 Kinder bekommen Sozialgeld, das dritte Kind bekommt nichts mehr, weil sein Bedarf durch Kindergeld und Kindesunterhalt gedeckt ist (Kind 3 von Ex2 (Kind 1und 2 sind von Ex1, der entweder mal nichts oder nur wenig zahlt)). Kann ich für Kind 3, welches ja keine Leistungen der Arge bekommt (auch nicht anteilig Kosten der Unterkunft) separat Wohngeld beantragen (ich meine, daß ichs beantragen kann ist klar, aber würde er auch was bekommen? Bzw. schließt die Arge-Leistung für die Restfamilie das Wohngeld für Kind 3 nicht aus?)?
du kannst wohngeld für deine kinder beantragen,wenn sie ein eigenes einkommen haben.z.bsp.unterhalt. das betrifft aber nicht den unterhaltsvorschuss,oder sozialgeld.
Genau das meine ich ja, eins meiner Kinder bekommt ausreichend Unterhalt und Kindergeld (weder UVG, noch Sozialgeld), aber eben nur eines, die andern beiden nicht. Kann ich für das eine Kind Wohngeld beantragen?
ja,kannst du.. normaler weise bekommst du auch demnächst post von der arge,denn du musst für dieses kind wohngeld beantragen.wird natürlich angerechnet.. ist jetzt neu..
Mach das. Als ich Alg 2 für kurze Zeit bekam, bekamen meine Kinder alle ausschliesslich Wohngeld, denn sie haben (nur) Halbwaisenrente und Kindergeld.
Meine Info ist nun, daß das Wohngeld zweckbestimmt ist und nicht angerechnet werden darf in der BG, wohl aber das Kindergeld und Kindesunterhalt, von dem Überhang dürfen dann aber nochmal 30 Euro Versicherungspauschale abgezogen werden ( da das gerad mal ein paar Euros sind, dürfte dann bei mir nichts angerechnet werden von Kindergeld und Kindesunterhalt), stimmen die Infos so? Ich möchte ungern die Pferde scheu machen, zumal mein SB der Arge sagt, daß mein Sohn kein Wohngeld bekommen kann, da Alg2 und Wohngeld nicht in einer BG gleichzeitig ausgezahlt werden dürfen, das hieße, ich müßte gegen seine Aussage angehn und das mach ich recht ungern und auch nur, wenn die Info, die ich von anderer Stelle erhalten habe, so stimmt, ich wollts mir ungerne mit meinem SB versauen.
Hallo, meine Kinder hatten ein Einkommen (Unterhalt + Kindergeld), das über dem Hartz IV Bedarf lag. Daraufhin mußte ich für meine Kinder Wohngeld beantragen. Die volle Wohngeldsumme wurde ebenso wie das Kindergeld und der Unterhalt auf MEINEN Hartz IV Anspruch angerechnet und da wir mit allem zusammen ein Einkommen auf Hartz IV Niveau hatten, habe ich nur noch einen Zuschuß zur Krankenkasse (freiwillige Selbstversicherung) bekommen. LG Kerstin
Hallo, bei mir geht das, ich habe für die Kinder Wohngeld beantragen müssen (von der Arge aus) und die sind jetzt beide aus dem Bezug von ALG 2 raus. Ich bekomme für mich alleine ALG 2. Liebe Grüße, traumwolke
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