Mitglied inaktiv
Mir wurde geraten mich hier mal zu erkundigen. Ich spiele mit dem Gedanken mich von meinen Mann zu trennen. Unser Kind ist 8 Monate alt, wird von ihm betreut und ich arbeite Vollzeit. Welche Schritte muss ich einleiten? Zu wem muss ich hin? Um was muss ich mich genau kümmern? Vielen Dank für eure Hilfe!
hallo.... Also du verdienst und er nicht? Soll das Kind bei dir oder bei ihm bleiben? Wenn bei dir.....erkundige dich beim Jugendamt nach einer tagesmutter um die betreuung zu gewährleisten. Ich denke das du ihm falls er wegen der Kinderbetreuung nicht arbeitet unterhalt zahlen musst. Deswegen musst du zum Anwalt. Weiss dein mann das du dich trennen willst? Wie sieht das mit der wohnung aus?? lg jessica
Ich verdiene, er bezieht Elterngeld. Das Kind sollte eigentlich bei mir bleiben. (Mein Wunsch. Ob er das Kind alleine bei sich haben möchte weiß ich nicht.) Er weiß es, glaubt es aber nicht. Sein Statement dazu: Ja ja, mach nur. Unsere jetzige Wohnung bezogen wir gemeinsam. Wir sind auch beide im Mietvertrag eingetragen. Problem ist, dass eine Eigenbedarfskündigung vorliegt. Bis zum 30.04.2010 müssten wir raus. Unser Rechtsanwalt legte Widerspruch ein. Jetzt geht es vors Gericht.
Wenn er bisher das ganze kurze Leben des Babys Hauptbezugsperson und -versorger dessen war warum ist es dann so selbstverständlich, daß du das Kind mit nimmst? Er ist ja offenbar ein guter Papa oder? Wenn ihr raus mußt bis Ende April habt ihr hoffendlich schon neuen Wohnraum gesucht oder gar in Aussicht. Im Grunde käme es ja grad gelegen, wenn eh ne Trennung ansteht. Ich mußte auch mal wegen Eigenbedarf umziehen, weigerte mich, bekam Räumungsklage (na und) und suchte weiterhin Wohnung. Ich zog aus als ich eine hatte. Der Hausbesitzer hielt die Füße still, denn so einfach eine Mutter mit Kinder plötzlich auf die Straße setzen geht ja auch nicht.
du, mal ehrlich: Warum soll das Kind alleine bei dir leben? ER ist daheim und kümmerts ich um das Kind. warum sollte das Kind nicht beiihm leben, und du siehst es halt so oft wie möglich?
also ich würde schon als erstes klären, wo das kind bleiben soll. im pf hast du geschrieben, du könntest ab sommer tz arbeiten. hast du denn eine kinderbetreuung? vorausgesetzt, der vater gibt das kind ab? du bist ihm und dem kind zu unterhalt verpflichtet, wenn das kind bei ihm bleibt. an deiner stelle würde ich deinem mann erst mal vermitteln, daß es dir ernst ist. reagieren muß er dann und dann weißt du auch, wonach du suchen mußt, nach einem appartement oder einer zweizimmerwohnung....
Selbstverständlich ist es nicht. Es ist mein Wunsch, dass das Kind zu mir kommt. Er hat sich dazu noch nicht geäußert und so wie ich ihn kenne, wird er sich dazu auch nicht äußern. Eher danebenstehen und zusehen. Ein guter Vater ist er ohne Zweifel! Bisher fanden wir keine neue Wohnung. Eine in Aussicht haben wir auch nicht. Unser Rechtsanwalt versucht es so hinzubekommen, dass wir uns Zeit bis Dezember lassen können.
Welche Mutter möchte denn soetwas? Ich denke, dass es ganz verständlich ist, dass ich mein Kind bei mir haben möchte.
es ist verständlich, aber wie auch frau bader geschrieben hat, wenn er darauf besteht, wirst du kaum eine chance haben.... dreh es doch mal um, meinst du ein vz-arbeitender mann bekommt das kind, wenn die frau in elternzeit ist???
Ich wollte das auch nicht, daß meine Kinder bei mir leben und ich hätte es für mich sogar als ungerecht erachtet, da ich mit den beiden Kleinen zu hause blieb, zu 90% für sie da war usw. Mutter hin oder her aber bei eurer Konstellation sehe ich ihn in der Rolle, die sonst meist die Mütter haben. Ich nehme an er sieht es als so selbstverständlich an wie du bzw. noch selbstverständlicher.
... der Wunsch eines Vaters ist per se nicht dem der Mutter unterzuordnen, warum auch?
Es geht um Kontinuität, nicht darum, was DU Dir wünscht. Die Nummer mit "welche Mutter wünscht sich das nicht" vergiß mal ganz schnell. Denn das Gleiche kann auch für Väter gelten, und auch die sollen übrigens durchaus Gefühle haben, nicht nur Moneten in den Taschen.
Wenn Dein Mann das Kind behalten möchte, sehe ich bei Eurer Konstellation Deine Chancen, hauptbetreuender Elternteil zu werden, bei nahezu Null. Deshalb sind die Ratschläge, zuallererst den Verbleib des Kindes zu klären, absolut richtig, denn davon hängen alle anderen Entscheidungen ab. Abgesehen davon, daß Du Deinen Mann von der Ernsthaftigkeit Deiner Pläne schleunigst überzeugen solltest.
Sollte das Kind bei ihm bleiben, bist Du dem Kind und ihm unterhaltspflichtig. In welcher Höhe hängt von Deinem Gehalt ab.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
Die letzten 10 Beiträge
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff
- Ferienwohnung, wie mit dem Kind im großen Bett schlafen, ohne das er rausfällt