MELINA
Hallo, stehe vor einer wichtigen Entscheidund, vielleicht kann mir jemand Rat geben. Ich würde mich am liebsten von meinen Mann trennen. Sind seit 2 Jahren verheiratet. Seit 1,5 Jahren mach ich die Hölle durch. Er hat sich kurz nach der Ehe total verändert. Ich habe 2 Kinder mit in die Ehe gebracht, war aber nicht mit deren Vater verheiratet. Habe sogar vor nen halben Jahr aufgehört zu arbeiten, da meine Eltern aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr können, und mein Mann eben keine Nerven hat um auf die Kinder allein aufzupassen. Meine Frage... Steht mir nach einer Scheidung eigentlich Unterhalt zu , wenn die Kinder nicht von ihm sind? Mein Mann verdient relativ gut. Für die Kinder bekomm ich ganz normal von deren Vater Unterhalt. Hab solche Angst finanziell am Boden zu sein. Oder muss man länger verheiratet sein um Ehegattenunterhalt zu bekommen? Wieder arbeiren gehen ist momentan ohne Hilfe eher schwer, da meine Kleine oft zu Hause ist wegen chronischer Erkrankung.
hallo liebe melina.... das tut mir leid das dass mit der ehe nicht geklappt hat aber wenn du so unglücklich bist ist es für alle das beste wenn du dich trennst....und natürlich muss er unterhalt an dich zahlen je nachdem wie gut er verdient...such dir direkt einen guten anwalt weil freiwillig zahlen das die wenigsten männer
...warum sollte er (zumindest nach der Scheidung) Unterhalt zahlen müssen? Betreuungsunterhalt stünde ihr grundsätzlich nur dann zu, wenn sie wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder, davon das jüngste unter 3, nicht arbeiten würde... Und ob er aus Billigkeitsgründen Unterhalt zahlen müsste... glaube ich, ehrlich gesagt, potentiell eher auch nicht. Wie das mit dem Trennungsunterhalt aussieht, weiß ich nicht, allerdings spielt da doch wohl nach § 1361 II BGB die Ehedauer eine Rolle, und allzu lange wart Ihr ja dann auch nicht verheiratet... Ich kenne mich allerdings auch nicht wirklich mit dem Thema aus, sorry. So gesehen - empfehle ich auch geeignete juristische Beratung. Alles Gute!
Ich weiß ja nicht wie meine Vorschreiberin darauf kommt das es auf jedenfall Unterhalt gibt . Ich sehe es so du könntest arbeiten wenn nicht Deine Kinder wären für die ist er aber nicht zuständig dazu kommt das deine Ehe als kurze Ehe gilt. Bei einer Ehedauer von etwa 2-3 Jahren kann man von einer kurzen Ehe sprechen. Sind keine gemeinsamen Kinder vorhanden kann ein Unterhaltsanspruch versagt werden, nach neuen Gesetzen sogar sehr wahrscheinlich.
Für so eine kurze Ehe und ohne gem. Kinder wirst du ziemlich sicher keinen Unterhalt sehen. Das du nicht arbeiten kannst ist auch nicht seine "Schuld". Was hat denn dein Kind? Wie alt sind denn die Kinder? Gehen sie in keine Einrichtung Kita/Schule?
Die Kleine geht in Kita (3J.alt). Sie hat eine chronische Lungenerkrankung, sprich, beim kleinsten Schnupfen bekommt sie Lungenentzündung oder Krupp Anfälle. Bekommt seit sie Baby ist Medikamente, und ist somit sehr oft zu Hause. LG
Kann man da nix machen? ich hatte sowas in der Art bei 2 meiner 4 Kinder als Baby/Kleinkind, Krupp, Lungenentz., Ohren/Polypen sehr oft krank. Es legte sich zum Glück später. Etwas anfälliger aber sonst okay.
Er würde wahrscheinlich aufgrund der Kurzehe (alles unter 3 Jahren vor der Trennung) nur Trennungsunterhalt zahlen müssen. Der wird nur bis zur Scheidung gezahlt. Geschieden wird man nach spätestens 3 Jahren. Nachehelichen Unterhalt wird er nicht zahlen müssen. Wahrscheinlich auch nicht nach einer längeren Ehezeit, weil es eben nicht seine Kinder sind. Es steht also außer Frage, dass Du euch selbst ernähren müsstest.
war bei mir so. trennung nach 1,5 jahren, nur mein kind, ich habe zwar gearbeitet, aber er hat mehr verdient. ich hab trennungsunterhalt bekommen bis zur scheidung.
jap genau ...... kravallie
ein sehr guter Freund war nur 1 Jahr mit seiner Ex verheiratet, sie hat Trennungsunterhalt bekommen, nach der scheidung gab es sogar nachehelichen Unterhalt mit der Begründung: -Bis die Frau wieder auf eigenen Füssen stehen kann, in der Lage ist sich selber zu versorgen usw., ist der Ehemann dazu verpflichtet ihr Unterhalt zu zahlen. Die Frau muss in regelmässigen Abständen Nachweise vorlegen, die bestätigen das sie sich bemüht wieder eine Tätigkeit aufzunehmen. Scheidung war 2008....bis heute zahlt er immer noch.
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln