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Trennung , noch gemeinsame Wohnung, ALG 2 , Kind ohne Krankenkasse ?

Trennung , noch gemeinsame Wohnung, ALG 2 , Kind ohne Krankenkasse ?

Sternenschnuppe

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Hallo Vielleicht kann jemand helfen. Eine Frau trennt sich vom Partner mit dem sie ein Kind hat. Sie kommt aus dem Mietvertrag erst im Mai raus. Der nun Ex verweigert alles, sie hat kein Geld, sie und das Kind sind nicht mehr krankenversichert und sie ist verzweifelt. Das Jobcenter sagt sie sind nicht zuständig, erst wenn sie ausgezogen ist. Aber wie soll sie das machen ? Er ist beim Bund, selbst das Kindergeld bekommt er. Kind kann da nicht mitversichert werden. Ich bin der Meinung ihr steht was zu, auch wenn sie noch da wohnt. Aber ich kann es grad nicht belegen. Ein Danke für alle Tipps und Links


Franke

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Mein erster Gedanke: Sie zieht schnellstmöglich aus (wenn das denn möglich ist). Sie zahlt keinen Cent Miete mehr. - diesem Ex ist sie zu nichts mehr verpflichtet. - der Vermieter hat einen zur Verfügung, der zahlen kann. Sie geht ganz fix zum Jobcenter, zur Kindergeldkasse, zur Krankenkasse, . . .


mf4

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Antwort auf Beitrag von Franke

Wenn sie im Mietvertrag steht und er und sie keine Miete mehr zahlen... wer gibt ihr mit den Mietschulden denn spontan einen neuen Mietvertrag? Kindergeld würde ich umgehend ändern lassen auf mein Konto.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Die Wohnung hat sie gekündigt. Kommt aber erst im Mai raus. Jobcenter sagt ohne eigene Wohnung bekommt sie keine Unterstützung. Weder für sie, noch fürs Kind. Somit kann sie derzeit keine Wohnung suchen, sie hat nix. Nichtmal eine Krankenkasse. Da muss doch das Amt helfen. Eine Freundin ist auch getrennt, wohnen noch zusammen. Sie bekommt Leistungen, hat nachgewiesen dass Bett und Tisch getrennt sind. Ich erreiche sie grad nicht und finde online auch grad keine Gesetzestexte dazu.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ich habe damals die gleiche Auskunft bekommen und war AE nach Auszug und Ummeldung. Da der Ex aber in der Wohnung blieb war das einfacher.


Franke

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Google-Suche nach: Getrenntlebend in gemeinsamer Wohnung Jobcenter Im ersten Suchergebnis steht: "Getrennt leben können zwei Personen auch in einer gemeinsamen Wohnung. Dann muss allerdings jeder für sich wirtschaften und es dürfen keine gemeinsamen Aktivitäten stattfinden." Abgesehen vom Jobcenter könnte sie noch beim Sozialamt fragen. Irgendjemand muss ein Weg einfallen. Dem Oberbürgermeister oder Landrat mitteilen, dass sie ihr Kind für einige Stunden ihm anvertrauen wird, während sie eine kleine Rundreise zu den Medien startet.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Franke

Dankeschön. Ich google morgen nocheinmal mit den Stichworten. Bei der Freundin geht es ja auch. Hab ihr jetzt ersteinmal empfohlen sich das schriftlich geben zu lassen die Ablehnung jeglicher Hilfe. Er ist wohl kaum noch da, und sie sitzt da mittellos.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Franke

Das ist nun nicht neu, dass das geht aber diese Info bringt ihr nicht spontan Geld.


Franke

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Antwort auf Beitrag von mf4

Eine Bank überfallen?


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Franke

Der Ex ist beim Bund. So schlecht verdienen die da ja meist nicht oder ? Zuzüglich Beratungsschein, ab zum Anwalt und Unterhalt + Betreuungsunterhalt fordern ? Beim Amt müsste er sich ja auch nackig machen als Vater, wo er das Macht ist dann ja egal, oder ? Damit sie zumindest das Kind wieder krankenversichern kann ? Beim Bund wird es ja sehr sehr ungern gesehen wenn da eine Pfändung ins Haus stehen würde oder ? Bin grad planlos und würd gern helfen.


Franke

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Wenn ja, kann diese Zahlung gefordert und erforderlichenfalls gepfändet werden. Was erst einmal eingeklagt werden muss, dauert viel länger als die Ämter brauchen sollten, Leistungen zu bewilligen, die sie sich dann wieder erstatten lassen können.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Morgen zum Amtsgericht, beratungsschein holen und mit Anwalt zum nächsten Termin mit der ARGE gehen. Bis zum Anealtstermin im Jobcenter Termin mit dem Gruppen- oder Amtsleiter machen. Notfalls die örtliche Presse einschalten.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von shinead

Danke. Ist in jedem Bundesland gleich oder ? Sie wohnt in Hessen. Die Freundin von mir in die das bekommt trotz Ex in der Wohnung in Bayern


shinead

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Das zugrundeliegende Gesetz ist in Hessen und Bayern gleich. Liegt ggf. am Sachbearbeiter. Wichtig: niemals alleine hingehen und alles schriftlich einfordern. Ich hoffe sie ist nicht in der ARGE in Dietzenbach...