Mitglied inaktiv
Hallo Ihr Lieben, ich habe heute erst in dieses Forum gefunden. Mein Exfreund und ich haben das GSR für unseren 3Jährigen Sohn, sind nicht verheiratet. Er ist selbständig und hat auch ab und an mal Monate dabei, in denen er wenig bis gar nichts verdient. Jetzt zu meiner Frage: Muss/sollte ich zum Jugendamt gehen, und dort die Trennung "öffentlich machen" bzw. in der Sorgerechtsakte vermerken lassen? Wir der Unterhalt dann dort auch festgehalten und eventuell "vorgestreckt", wenn der Vater meines Kindes nicht bezahlen kann? (Er wird zum 1.9. ausziehen) Sorry für die doofen Fragen, aber ich bin gerade etwas hilflos diesem ganzen bürokratischen Zeug gegenüber! Danke schonmal für Eure Hilfe, Lis
Das Sorgerecht ist von der Trennung nicht tangiert. Ihr habt weiter das gemeinsame Sorgerecht - insofern ist da auch nichts in irgendwelchen Akten zu vermerken oder so. Wegen dem Unterhalt kannst Du das JA kontaktieren. Die helfen beim Ausrechnen und gehen bei Bedarf über den UHV auch in Vorleistung, wenn er nicht zahlen kann oder will. Wenn Ihr Euch noch gut versteht - und so klingt das Posting - würde ich an Eurer Stelle gemeinsam hingehen. Dein Freund sollte die Unterlagen zu seinem Einkommen - die letzen zwei Steuererklärungen ist immer praktisch, wenn seitdem das Einkommen merklich gesunken oder gestiegen ist auch die G+V-Rechnung der letzten Monate - mitbringen. Solange Ihr Euch ansonsten einig seid, ist sonst nichts zu regeln. Gruß, Elisabeth.
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