Mitglied inaktiv
Hallo, jetzt muss auch ich mal nachfragen. Eine Freundin wird gerade von Ihrem Mann verlassen. Sie hat eine Tochter von 8 Jahren. Sie sind noch verheiratet. Er sagt, sie soll zur ARGE gehen und Sozialgeld oder Arbeitslosengeld beantragen. Er arbeitet, will nächstes Monat noch für sie zahlen, dann nix mehr. Sie arbeitet nebenbei auf 400 Euro-Basis, kommt aber meist nur auf 150,- Euro. Die Tochter hat Legasthenie, Konzentrationsstörungen und Verdacht auf ADS. Momentan stehen viele Laufereien an wegen evtl. Aufnahme in einer Heilpädagogischen Schul-Klinik. Meiner Meinung nach muss sie doch jetzt erst mal zum Jugendamt wegen Unterhaltsberechnung und dann zum Anwalt wegen Ehegattenunterhaltsberechnung, oder liege ich da falsch? Für die ARGE müsste sie sich doch arbeitssuchend melden, sie könnte momentan höchstens vormittags Teilzeit arbeiten, was sie auch gerne machen würde. Vielen Dank im voraus und LG!
Naja, was er WILL und was er MUSS das wird ihm sicher der Anwalt oder Richter erklären. Denn Du glaubst gar nicht, was ich alles will
Sie soll sich einen Erstberatungsschein beim Amtsgericht holen und damit zum Anwalt, dann kostet der nur 10,-€ statt ca. 220,-€. Danach ist sie schon mal schlauer.
Was der Mann dann zahlen muss hängt von seinem Einkommen ab.
ARGE und Jugendamt für Beistandschaft wäre angebracht!
LG
xx
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