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Teilzeit in Elternzeit - habt Ihr Erfahrungen/Tips?

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Zuerst einmal: Frohe Pfingsten!!! Anfang der Woche hatte ich nachgefragt wegen Teilzeit in Elternzeit. Mein Arbeitgeber möchte mir Teilzeit nur zu unmöglichen Zeiten (keine Bürozeiten mehr) am Spätnachmittag bzw. am Abend gewähren, da er angeblich ansonsten keine Arbeit für mich hat. Er weiß, daß ich alleinerziehend bin und zu den Zeiten keine Betreuung für meine Kinder (6 J. + 1 J.) habe. Diese Gründe sind alle vorgschoben - bei meinem Antrag bei der Elternzeitanmeldung hat er es nämlich schon abgelehnt und gemeint, ich müsse es dann gerichtlich einklagen. Kollegen/innen beginnen VOR Arbeitsbeginn, arbeiten länger, arbeiten die Pause durch, etc. Nun habe ich von ihm am nächsten Tag gleich das Schreiben bekommen, daß er mir die gewünschten Zeiten aus den "besprochenen" Gründen nicht anbieten kann und ich solle jetzt für mich meine Entscheidung treffen (Spätnachmittag oder Abend oder Aufhebungsvertrag). Er hat aber die von ihm genannten Gründe in der Ablehnung nicht aufgeführt (da er ganz genau weiß, sie sind nur vorgeschoben). Ich habe jedoch gelesen, daß er die Gründe für die Ablehnung aufführen muß!! Es ist eine Vollzeitstelle frei,da die Kollegin sich im MuSchu befindet und anschließend 3 Jahre in der Elternzeit. Diese Vollzeitstelle könnte aufgeteilt werden. Außerdem ist meine reguläre Arbeitszeit lt. meinem Arbeitsvertrag (Sondervereinbarung) bis 15.30 bzw. 15.00 Uhr (in Vollzeit - vor der Elternzeit). Er kann das doch nicht einseitig ändern, sprich, mich am Spätnachmittag oder am Abend beschäftigen, zumal dann KEINE Bürozeiten sind - es sind dann nur 2 junge Männer (Sohn vom Arbeitgeber und Sohn eines Kollegen) dort und das nicht täglich und keine 4 oder 5 Stunden. Außerdem ist eine Teilzeitkraft beschäftigt, die sich vorstellen kann, Vollzeit zu arbeiten, aber erst wenn ihr Kind in die Schule geht und das ist frühestens im Sommer 2011 der Fall - und nicht, wie mein Arbeitgeber gesagt hat, gleich 2011. Sie darf Teilzeit am Vormittag arbeiten! Wozu würdet Ihr mir raten? Hätte eine Klage vor dem Arbeitsgericht wohl Erfolg? Ich wurde von meinem Arbeitgeber mehrfach belogen in dem Gespräch, wohl in der Hoffnung, ich würde einen Aufhebungsvertrag (nach 17 Jahren in der Firma) unterschreiben - wäre für ihn ja das Einfachste. Das werde ich aber nicht tun - ich habe noch 2 Jahre Elternzeit und bekäme eine Sperre. Hatte die Woche schon einen Termin bei der ARGE, da mein Elterngeld Mitte Juni ausläuft. Ach ja, in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten, lehnt mein Arbeitgeber mir auch ab. LG


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Das kann alles so nicht stimmen. Entweder ich habe Dein Posting vorne und hinten falsch verstanden, oder Ihr habt beide - Dein AG und Du - keine Ahnung von den Bestimmungen zu Verträgen während der Elternzeit. Prämisse - wenn ich das richtig verstanden habe: Du hast 3 Jahre Elternzeit beantragt und befindest Dich noch in Elternzeit? 1. Dann ist jeglicher Teilzeitjob innerhalb dieser Elternzeit ein komplett anderer Vertrag, der den unberfristeten Arbeitsvertrag von vor der Elternzeit nicht berührt. Dieser Vertrag ruht und wird erst dann wieder relevant, wenn die 3 Jahre um sind. Die darin ausgehandelten Arbeitszeiten und auch der Rest haben keine Auswirkungen auf den Teilzeitvertrag, den Du oder Dein AG während der Elternzeit abschließen möchtest. 2. Es besteht kein Anspruch auf einen Teilzeitvertrag während der Elternzeit. Es besteht deswegen aber auch keine Notwendigkeit, den "normalen" Arbeitsvertrag irgendwie zu beenden, wenn ein Teilzeitvertrag - aus welchen Gründen auch immer - nicht zustande kommt. Der ruht halt weiterhin, bis die 3 Jahre um sind - ausdieMaus. 3. Wenn Dein AG Dich während der Elternzeit nicht beschäftigen kann/will, dann hast Du einen Anspruch auf seine Zustimmung für einen anderen Job. Eine Ablehnung muß er begründen - und gemeinhin gelten nur Begründungen wie potentieller Geheimnisverrat beim Konkurrenzunternehmen oder daß er selber einen AV mit passenden Arbeitszeiten anbieten könnte als gültig. Vorschlag: Wende Dich doch mal an die Rechtsberatung Deiner Gewerkschaft. Gibt es einen Betriebsrat? Auch der müßte sich da auskennen. Gruß, Elisabeth.


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Über die Verringerung der Arbeitszeit sollen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: * Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in der Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer; * Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate; * Die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens drei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden verringert werden; * Dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen; * Der Anspruch wurde dem Arbeitgeber sieben Wochen vorher schriftlich mitgeteilt. Falls der Arbeitgeber die beanspruchte Verringerung der Arbeitszeit ablehnen will, muss er dies innerhalb von vier Wochen mit schriftlicher Begründung tun. Soweit der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit nicht oder nicht rechtzeitig zustimmt, können die Eltern vor dem Arbeitsgericht klagen. http://www.bmas.de/portal/13728/elternteilzeit.html LG Tanja


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Emfut hat das ja schon sehr schön und ausführlich beschrieben. Ich war damals in einer ähnlichen (aber doch andersartigen) Situation. Ich wollte NACH der beantragten Elternzeit eine Teilzeitstelle, die in diesem Unfang nicht genehmigt wurde. Stattdessen wurde eine Vollzeitkraft eingestellt. Rechtlich gesehen hätte ich damals alle Chancen gehabt - aber im Hinblick darauf, dass ich bei diesem Arbeitgeber gern bleiben wollte (und Teilzeitstellen bei anderen *in Frage kommenden* Arbeitgebern nicht zu haben waren) habe ich nichts dergleiche getan und abgewartet. -- Nach einen knappen Jahr hatte ich dann die Stelle. HÄTTE ich geklagt, hätte ich mir sicherlich einen großen Teil meiner damaligen beruflichen Perspektive verbaut. DARAN sollte man eben auch denken! An deiner Stelle würde ich mir für die Elternzeit einen anderen AG suchen für eine Teilzeittätigkeit. Andererseits: vielleicht lenkt dein Arbeitgeber auch ein, wenn du ihn (schriftlich) darum bittest, während der Elternzeit Teilzeit bei einem anderen AG zu arbeiten. (Hatte ich damals auch gemacht - und hatte kurz darauf meine gewünschte Stelle :-)) Denn dann sieht er, wie ernst es dir ist. LG S


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Ja, ich bin noch 2 Jahre in der Elternzeit. Habe das Teilzeitbegehren aber auch schon in meiner Elternzeitanmeldung schriftlich angezeigt. Von daher hätte mein Arbeitgeber ja planen können. Es ist auch nicht richtig, daß am Vormittag kein Bedarf besteht. Die Vollzeitstelle wurde bisher auf die anderen Kollegen/Kolleginnen mitverteilt. Diese arbeiten unter "normalen" Voraussetzungen schon vor dem normalen Arbeitsbeginn (7.45 Uhr), die Pause durch und länger. Diese Woche habe ich eine Kollegin schon um 6.15 Uhr an der Firma gesehen. Ich habe es schriftlich beantragt bei meinem Wunsch nach Teilzeit wegen Arbeiten beim anderen Arbeitgeber (habe aber noch nichts gefunden) und mein AG hat es schriftlich abgelehnt. In der Ablehnung hat mein AG die Gründe für die gewünschte Arbeitszeitverteilung nicht schriftlich angegeben und die 4 Wochen-Frist ist abgelaufen. Ist sein Schreiben somit unwirksam? Bei Sozialhilfe24.de steht bei Teilzeit während der Elternzeit u. a.: Die Ablehnung durch den AG muss innerhalb einer Frist von 4 Wochen und schriftlich erfolgen. AUSSERDEM müssen die Gründe für die Ablehnung mit aufgeführt werden! Das hat mein AG ja nicht getan (weil sie nicht der Wahrheit entsprechen?!) Habe am Dienstag einen Termin bei der Gewerkschaft. Einen Betriebsrat haben wir nicht.


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Du kannst natürlich klagen, die Frage ist nur wie sich das dann auf das künftige Arbeitsverhältnis auswirken wird. Besser wird das sicher nicht werden. Allerdings so wie geschildert hätte ich persönlich keine Lust weitaus länger da zu arbeiten.


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Ganz link war bei dem Gespräch: Ich hatte meine Mutter als Zeugin mitgenommen (da ich weiß, wie "link" mein Chef ist). Als ich fragte, ob sie mit darf, meinte er, er wisse ja nicht, was wir untereinander vereinbart hätten und sie könne ja auch oben (4. Etage) warten. Wir gingen dann in die 3. Etage. Er hat sich dumm gestellt, was meinen Urlaub angeht und plötzlich klopft es an der Tür und unsere Hausanwältin kommt herein. Sie hat dann nur noch die ganze Zeit geredet - mein Chef gar nicht mehr und fing ständig mit einem Aufhebungsvertrag an. Er meinte, er hätte gedacht, wir wären in 5 Minuten fertig gewesen. Jetzt kommt es: Es war ein abgekartertes Spiel: Die Anwältin klingelte in der 4. Etage, öffnete die Tür nur einen Spalt, so das man sie nicht sehen konnte und fragte, ob man sie unten bitte hereinlassen könne (normal führt von der 3. Etage durch die Büroräume eine Treppe in die 3. Etage). Sie wollte also nicht an meiner Mutter vorbei - diese hat ihre Stimme dennoch erkannt. Zu Beginn hat er in der Telefonzentrale gefragt (telefonisch), ob ich jemanden dabei hätte und es wurde wahrheitsgemäß mit "Ja, die Mutter" geantwortet. Er wird also die Anwältin per Handy informiert haben....


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Ich habe ja aber noch nichts Neues - auch nicht in Aussicht, ist leider nicht so einfach . Bin ja auch nicht mehr so jung. Ich arbeite bald 17 Jahre dort.