Mitglied inaktiv
Hallo, eine Bekannte von mir ist - eigentlich auch - alleinerziehend. Jetzt zieht sie mit der neuen Liebe zusammen. Ist es richtig, dass er nicht in die Berechnungen z. B. bei Wohngeld, Tagesmutterzuschuss usw. eingreift? Also wird er dabei nicht berücksichtigt, dass sie eine Lebensgemeinschaft sind? Oder hängt das vielleicht damit zusammen, dass das nur solange nicht der Fall ist, weil er noch verheiratet ist und seinen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig (zur Erklärung: er verdient sehr gut und er zahlt ihr sehr viel mit dazu - finde es fast unfair, dass sie gemeinsam dann noch obendrauf ggf zu Unrecht (??)Geld vom Amt bekommen). Grüßle, dani
Hallo....ich kann nur etwas zum wohngeld sagen......da wird sein verdienst mit angerechnet...da wenn sie zusammenziehen eine eheähnliche Gemeinschaft besteht.....lg Jessica
Der TaMu-Zuschuß entfällt, weil es den nur für Ae´s gibt. Sobald eine weitere Person über 18 bei ihr einzieht bzw. sie mit einer Person über 18 zusammenzieht, gilt man nicht mehr als Ae um diesen Zuschuß zu erhalten. Das weiß ich, weil eine Freundin von mir eine Weile bei mir gemeldet war und das JA mir das dann erklärt hat. Da sie aber im Ausland arbeitete, hatte ich Glück und bekam das Geld weiter. LG mousy
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