Gaby J.
Huhu, mein Mann und ich sind seit 15 Moanten getrennt. Alles passt. er zahlt pünktlich Unterhalt, macht viel mit den Kindern und wir verstehen uns so gut wie schon lange nicht mehr. Jetzt bekommt er seine Februar Abrechnung und da ist er plötzlich ohne was getan zu haben Steuerklasse 1. Somit hat er natürlich weniger Netto und ich Unterhalt. weil sein Selbstbehalt von 1000€ bleibt ja. Er hat sich letztes Jahr im dezember woanders angemeldet, also den Wohnort. Aber kann da das Finanzamt einfach so die steuerklasse von sich aus ändern? Wir wollten es erstmal so lassen, weil ich bei meiner Arbeit zZ keine chance hab mehr als einen Minijob zu mjachen. Kann man da irgendwie gegen angehen? So nach dem Motto, wir versuchen es ja nochmal, Trennung auf Zeit blabla?
Hallo. Das kann man nicht einfach so lassen. Spätestens im Folgejahr der Trennungen muss die Lsk geändert werden, ihr seit getrennt und das ist Steuerbetrug wenn man es so nimmt.
ihr seid dauerhaft getrennt lebend. alles andere wäre betrug.
Ihr lebt getrennt (dabei ist dann ganz egal, ob ihr tatsächlich getrennt seid, verschiedene Wohnsitze sind ausschlaggebend) und ab dem 1.1. der auf die Trennung folgt, hat er die 1 und du die 2.
http://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/steuerklasse-fuer-getrennt-lebende-personen/
Nee, das geht natürlich nicht. Diese Gesetzeslücke wurde vor einigen Jahren geschlossen. Richtig, wie ich finde. Ich kannte zwei Paare, die sich viele Jahre aus Steuergründen nicht haben scheiden lassen und das ist einfach unfair den anderen Steuerzahlern gegenüber. Also nun nicht mehr möglich und alle Trickserei hilft nicht und wäre Steuerbetrug. Kann man nur vor warnen. Und Steuerklasse 2 ist für die alleinerziehenden Mütter sehr gut.
Hallo, natürlich habt ihr das Recht als Ehepaar in getrennten Wohnungen zu leben. Es gibt sicher Paare, die so Spannungen in ihrer Beziehung beseitigen können (hätte ich mir auch so gut vorstellen können). Wenn ihr eure Ehe so aufrechterhalten könnt und weiterhin gut miteinander auskommt bzw. wieder zueinander findet ist es es doch wunderbar. Auf die schnelle habe ich nichts gutes im Netz gefunden, aber das kannst du sicher selber googeln. http://suite101.de/article/getrennte-wohnungen-statt-trennung---chance-fuer-die-familie-a85810 http://www.gutefrage.net/frage/gibt-es-eine-gesetzliche-pflicht-dass-die-eheleute-zusammen-in-einer-wohnung-leben-muessen Viele Grüße Ceca2
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln