Birke
Mein Bruder hat jetzt erfahren, das er bei der Steuererklärung Aufwendungen für das Beisammensein mit seinem Sohn angeben kann. Was kann man angeben und wo muss ich das eintragen? Danke
http://www.familienrecht.de/sorge-umgang/bfh-umgangskosten-keine-aussergewoehnliche-belastung/
Dachte wenn man den Unterhalt zahlt hat man sowieso den halben Kinderfreibetrag. Da sollten die Kosten für den Umgang ja steuerrechtlich mit drin sein. Und das halbe Kindergeld gibt es ja auch für die realen Kosten durch den Umgang. Jeckyll
Ich wüsste gern mal was er absetzen will... Quittungen für Lebensmittel, Eintrittskarte fürs Freibad, Sprit um das Kind zu holen?
Wenn das ginge, dann hätte ich auch eine spannende Steuerklärung.
Vermutlich mit Steuerlast 0.
versuchs einfach mal
Wird mein Bruder etwas enttäuscht sein, da er einer der vielen Väter ist, denen nicht viel übrig bleibt.
da er einer der vielen Väter ist, denen nicht viel übrig bleibt
ich denke so wahnsinnig viele sind das gar nicht, mit regem Umgang und denn noch Unterhalt zahlend
Hat er wirklich gedacht, dass er die Kosten die er im Umgang hat dann absetzen kann? Was wollte er denn absetzen?
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