Mitglied inaktiv
Hallo ihr Lieben. Mal eine Frage an Euch. Gibt es eine Ausnahmeregelung das man neben Sozialhilfe auch ein kleines Auto unterhalten darf? Ich bekomme mein Drittes Kind und habe gestern erfahren dass mein Mann uns verlassen möchte. Wir wohnen nicht unbedingt zentral und ich werde ein Auto brauchen.Eine Freunding meinte, nur wenn man nebenbei noch einige Stunden arbietet. Ich werde es nicht tun. Im August kommt erstmal das Babay. Danke für Eure Antworten.
Wenn der Wert des Autos eine gewisse Grenze nicht überschreitet so ist es auf jedenfall erlaubt ein Auto zu haben. Man wird dich evtl. lediglich fragen, wie du das finanzierst. Dann gebe an, dass du Erziehungsgeld bekommst. Das steht dir ja frei zur Verfügung, weil es nicht angerechnet wird. Ich hatte während meiner Sozialhilfezeit auch ein Auto. Gruss Moni
Hi Emilia, das ist einer der Punkte, die gegenüber dem alten Sozialhilfegesetz als Zankapfel abgeschafft worden sind. Es ist gesetzlich verankert, daß ein "angemesenes" KFZ zum freibleibenden Vermögen gehört, d.h. daß es nicht angefaßt wird. Zumindest die Gemeinden, die zusammen mit dem Arbeitsamt eine Arbeitsgemeinschaft gebildet haben (ARGE) setzen dafür einen Maximalwert des Autos von 5.000,- €. Ist Dein Wagen mehr wert, wird der übersteigende Wert als Vermögen betrachtet und entsprechend gehandelt. Liebe Grüße Ralph/Snoopy
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