plymouth
Hallo! Bitte um Euer Schwarmwissen: Vater des 4 Jahre alten Kindes und ich haben nie zusammen gelebt. Das Kind ist körperlich behindert und lebt von Geburt an bei mir, der Vater nimmt, seit das Kind 2 ist, sein Umgangsrecht wahr, ohne sich an medizinischen Therapien zu beteiligen. Nach einem grundlegenden Gespräch mit einem Arzt bemüht er sich nun auch seit 1 Monat, medizinisch für unser Kind da zu sein (fängt Therapien an etc.). Unsere Kommunikation ist schwierig. Der Vater will nun das GSR einklagen. Macht es Sinn, das ABR alleinig einzufordern, oder liegt das eh bei mir, da unser Kind bis dato nur bei mir gelebt hat. Wie wichtig ist das GSR, was hat sich bei euch dabei verändert? Gruß!
Hier gibt es von Beginn an das gemeinsame Sorgerecht - de fakto habe ich aber alle Alltagsentscheidungen ganz alleine getroffen: Urlaub, Schwimmkurs, Ferienfreizeiten, Hobbies, sogar die Schulanmeldungen und Ummeldungen habe ich alleine gemacht. Lediglich bei Bankgeschichten, Passangelegenheiten und Versicherungen war hier die Unterschrift des KV erforderlich bzw. ich habe sie vorgelegt. Ich habe gelesen, dass bei Passangelegenheiten die Unterschrift nicht erforderlich ist, ich habe sie aber immer problemlos bekommen und beim Passamt vorgelegt.
Sollte es zur gemeinsamen Sorge kommen, so ist auch das ABR davon betroffen, würde dann also auch bei beiden Elternteilen liegen. Die Rechte der Väter sind in der letzten Zeit sehr gestärkt worden, sodass es nicht unwahrscheinlich ist, dass er damit Erfolg hat. Hat er denn Ambitionen euer Kind zu sich zu holen? Ohne triftigen Grund wirst du kein alleiniges ABR bekommen. Liegt dieser vor? Zum Wohle des Kindes, egal ob gemeinsame Sorge oder nicht, wäre es ratsam an der Kommunikation zu arbeiten.
Danke euch für eure Rückmeldungen. Ja, an der Kommunikation müssen wir arbeiten, bis dato ist das gescheitert, auch mit Mediation. In vielen Punkten geht es bei ihm um Macht, und das wird sehr vehement auf dem Rücken des Kindes ausgetragen. Aber das geht sicherlich nicht nur mir so. Konkrete Gründe für das ABR sind, dass Auslandsreisen auf Festivals geplant sind inklusive Kinderbetreuung von verschiedene unbekannten Leuten. Das überfordert unser Kind und gefährdet auch seine Gesundheit, da fremde mit der Behinderung nicht umzugehen wissen.
Reisen während der Umgangszeit haben weder mit dem GSR noch mit dem ABR was zu tun.
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