grjaenisch
Meine Noch-Frau (Scheidungsklage seit 2 1/2 Jahren anhängig) und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Hinzu kommt, dass meine Frau keinen deutschen Pass besitzt, sondern nur einen Aufenthaltstitel. Entsprechend habe die Kinder (minderjährig) die doppelte Staatsbürgerschaft. Wenn ich mich mit der Übertragung des Sorgerechts auf meine Noch-Frau einverstanden erkläre, hat sie dann auch das Recht, mit den Kindern in ihr Heimatland zu ziehen/auszuwandern, ohne dass ich etwas dagegen machen kann?
Warum willst du das machen? Behalte das SR, freiwillig abgeben wird dir hinterher negativ ausgelegt und ja, das kann sie.
Warum spielst du mit dem Gedanken, dass Sorgerecht für deine Kinder abzugeben? Du gewinnst dadurch absolut nichts, vielleicht hast du eine Fehlinformation über die Konsequenzen erhalten?
Mach das bloß nicht, warum auch...mein Lebensgefährte hat das auf anraten seiner damaligen Anwältin gemacht, mit dem Argument guten Willen zu zeigen, was ich bis heute nicht verstehe. Er hat es schon mehrmals berreut. lg
Die Frage sollte nicht sein, welche Nachteile Du hast, wenn Du das SR abgibst. Korrekterweise solltest Du Dich fragen, welche Vorteile Du davon hast. Da mir kein Vorteil einfällt, würde ich es lassen.
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