Mitglied inaktiv
hallo, habe nochmal ne frage bzgl. des sorgerechts für die kinder... wie wird das festgelegt, wann, wer macht das? was heißt geteiltes sorgerecht und kann mir mein mann meine kinder nehmen? das droht er mir nämlich an....ich wüßte aber nicht, aus welchem grund, mir die kidner genommen werden sollten?! GLG
Hallo, also ich kann dich beruhigen.. mir wird das auch in jedem streit angedroht.. also das er mir meinen sohn nehmen will.. meine familienhebamme vom jugendamt sagte mir das das lachhaft ist und sie frauen immer beruhigen kann... kinder werden frauen nicht einfach weggenommen... die kinder bleiben solange bei der mutter bis eine kindeswohl gefährdung nicht mehr auszuschließen ist... selbst drogensüchtige mütter bekommen vom amt die chance einen entzug zu machen und dürfen ihre kinder behalten... also wegnehmen kann er dir die kinder nicht so einfach... bei mir ist jetzt das gute ich habe das alleinige sorgerecht.. wie das ist wenn ihr das beide schon habt weiß ich leider nicht.. ich höre nur immer von vielen das das geteilte sorgerecht recht schwer zu handhaben ist weil sich beide elternzeile immer absprechen müssen und nichts alleine entschieden wird.. aber wie gesagt da kenne ich mich nicht aus das weiß ich nur von erzählungen.. Viel glück Svenja
Die Familienhebamme ist da m.E. etwas "blauäugig*. Der KV hat bei einem ehelichen Kind die gleichen Rechte und Pflichten. Wenn Frau einfach mit Kind auszieht, kann das unter Umständen vor Gericht sogar negativ ausgelegt werden. Väter haben inzwischen mehr Rechte bekommen. Wenn so eine "Drohung" im Raum steht, würde ich mir auf jeden Fall rechtlichen Beistand holen. Aus Drohungen können Tatsachen werden. Und dann ist es besser, von Anfang an alles richtig gemacht zu haben...
und ich bin nicht mit den kindern ausgezogen....er ist freiwillig aus der gemeinsamen wohnung gezogen und wohnt nun bei seiner mutter! am 5. januar habe ich einen termin bei der beta (beratungsstelle von deutschen roten kreuz! ) ich hoffe, dass er wieder vernünfitg wird und klar im bezug auf die kinder denkt....manchmal denke ich, der ist echt krank!
Dann hat er Tatsachen geschaffen und aktuell in Ermangelung einer eigenen Wohnung keine Möglichkeit das Kind zu sich zu nehmen. Trotzdem würde ich zu einem Anwalt raten... Gruß Corinna
das nehmen männer wie frauen gerne um zu erpressen sorgerecht kann dir nur von einem richter entzogen werden WENN das kindswohl in gefahr ist
Wenn ihr bei der Geburt der Kinder verheiratet wart, habt ihr automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Wenn ihr nicht verheiratet wart, hast du das alleinige Sorgerecht, es sei denn, ihr habt nach der Geburt der Kinder etwas anderes festgelegt. Beim gemeinsamen Sorgerecht hat der Vater die gleichen Rechte, d.h. prinzipiell könnten die Kinder auch bei ihm leben. Wenn du aber bisher die Hauptbezugsperson warst und sie jetzt schon bei dir leben, ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Richter etwas anderes entscheidet, solange das Wohl der Kinder bei dir nicht gefährdet ist.
also, wir waren bei beiden geburten verheiratet... dann ist es automatisch also so, dass wir geteiltes sorgerecht haben, ja? da muss nix mehr entschieden werden? die mäuse sind 2 und 4, werden im frühling geburstag haben. ich möchte nur vermeiden, dass sie die kinder evtl. vor die entscheidung stelen, "mama oder papa?", das will ich ihnen nicht zumuten, denn das war früher mich die größte angst! da man mit ihm grad nicht vernünftig kommunizieren kann (er ist der verlassene) ist es wahrscheinlich sehr schwer, einen gemeinsamen weg im bezug auf die kinder zu finden, denn er versucht halt auch , die große gegen mich aufzuhetzen und ich möchte die kinder nicht mit unseren problemen belasten....sie sollen trotzdem unbeschwert auswachsen dürfen! er meinte, er könnte mittel und wege in bewegung setzen damit er das alleinige sorgerecht bekommt, aber meine schwägerin hat mich jetzt auch grade beruhigt, sie sagt, ich sei nicht vorbestraft, nehme keine drogen, trinke keinen alkhohl, rauche nicht, bin kein messi .... man, angst hat man trotzdem immer!
Hi, du kannst dir beim Amtsgericht einen "Beratungsschein" holen. Dieser ist kostenlos sofern du kein Einkommen hast. Mit diesem gehst du dann zu einem Anwalt deiner Wahl und kannst dich beraten lassen. Das kann evtl. 10 euro kosten, aber nicht mehr. Diesen Schein kannst du dir für mehrere Sachen holen, z.B. Scheidungsberatung, Sorgerechtsberatung, usw. Frage den Rechtspfleger danach. Ich habe mir ihn im November geholt. Falls du Fragen hast, dann schick eine PN, ich bin nicht so oft auf diesen Seiten und per PN bekomme ich per email eine Nachricht. Gruß und alles Gute für dich und deine Kinder Lotte
DAS muss und kann ich besten Gewissens dementieren! Das Gericht kann Dir zumindest das ABR selbst dann entziehen, wenn NACHWEISLICH KEINE Kindeswohlgefährdung im Raum steht!!! Ich würde die Drohung ernst nehmen! wenn er es so meint, wie er es sagt, hat er schneller ne Wohnung als Du denkst.
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