Mitglied inaktiv
hab mal ne frage an euch, wg. sorgerecht.....
mein freund u. ich sind nicht verheiratet, haben ein gemeinsames kind, was meinen namen trägt u. ich habe alleiniges sorgerecht, in der letzten zeit haben wir immer wieder streitereien, ich denke auch schon über eine trennung nach.....kann der vater meines kindes alleiniges (gemeinsames) sorgerecht beim jugendamt beantragen...????? ![]()
soviel ich weis kann er das, denke aber er wird es nicht bekommen habe mal für dich gegoogelt: http://www.rund-ums-baby.at/recht_news.htm
er kann beim gericht einen antrag stellen. aber meines wissens musst du da deine zustimmung zu geben. alleiniges SR geht aber nicht, es sei denn, das kindswohl ist bei dir in gefahr. aber ansonsten nicht!
Er kann das halbe SR bekommen, wenn er es möchte und wenn nichts dagegen spricht. Dir kann deine Hälfte nur genommen werden, wenn bei nix etwas nicht astrein ist. Wenn beide nicht drogenabhängig sind, ihrem Kind schaden und und und haben beide das Recht aufs geteilte SR.
Nicht beim JA, sondern beim Familiengericht kann er es beantragen. aber bekommen wird er das alleinige nicht. Wenn er sich kümmert, und das schon seit das Kind auf der Welt ist kann er das gemeinsame bekommen. Warum auch nicht?!
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