Mitglied inaktiv
Hallöchen, ich hab mal eine Frage. Es geht nicht um mich, sondern eine Freundin. Sie hat sich im Mai von ihrem Mann getrennt und die Kleine mitgenommen. Dort ist viel gelaufen, er kann sich eigentlich nicht allein um die Kleine kümmern, die Wohnung in der er nun allein wohnt, sieht so schlimm aus, dass die Vermieter schon ein Ultimatum gestellt haben. Nun möchte SIE das alleinige Sorgerecht. Ich kenne mich nicht sonderlich aus, hatte immer schon das alleinige, aber ich frage mich unter welchen Umständen man(n) das Sorgerecht genommen bekommt. Wie wird das kontrolliert ob der KV wirklich nicht fähig ist, das Sorgerecht zu behalten? Ratlose Grüße, Hannah mit Noah
so wie du das schilderst hat sie mit den argumenten keine chance auf das alleinige sorgerecht! das zu erreichen ist nur sehr sehr schwer möglich. meines wissens sind da jugendamtsmitarbeiter involviert und die müssen dann vor einem richter das gesehene schildern. aber die entscheidung obliegt dem richter.
na da wäre ich mir aber nicht so sicher. wenn der mann sich nicht einmal um sich selbst kümmern kann und die vermieter mit sanktionen drohen und im vorfeld da anscheinend "schon was vorgefallen" ist, weiß ich nicht wie "schlecht" die chancen stehen auf ein alleiniges sorgerecht. auf jeden fall würde ich deiner freundin raten, mal beim jugendamt vorzusprechen. wie sehen sich denn papa und kind aktuell, wie oft, wo, wie lange, was machen sie?
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