Mitglied inaktiv
Mein Freund möchte die Hälfte des Sorgerechts haben. Ich will dies aber nicht. Was ist wenn ich es verweigere?? Kann er es trotzdem erlangen durch Gericht oder wie sieht das aus?Weil sonst muss ich nicht erst so ein Zirkus veranstalten und kann ihm direkt die Hälfte geben bevor alles vor Gericht geht und sie ihm es sowieso geben. LG Nico
Moin! Meines Wissens hast du automatisch das alleinige Sorgerecht wenn ihr nicht verheiratet seid. LG Heike
das weiß ich im moment habe ich auch das alleinige, aber er möchte 50% des Sorgerechts!! Muss ich das unterschreiben??
Murmeline
Wär ja noch schöner wenn dich dazu wer zwingen könnte. Lass dich da nicht verrückt machen von ihm. Dein Bauch, deine Verantwortung ;o) Grüßle, Rubinchen
>Dein Bauch, deine Verantwortung ;o genau, lass ihn mal schön verantwortungslos. aber bitte nicht maulen, wenn er sich dann auch so verhält. ich wunder mich über nix mehr, greetz, nachtigall
Warum war mir klar dass einige das in den falschen Hals kriegen würden? Mag sein das ich mich da falsch ausgedrückt habe. Ich wollte damit nicht sagen das Männer sich doch bitte vor der Verantwortung zu drücken haben (das tun sie auch ohne Aufforderung gerne) sondern das sie niemand dazu zwingen kann das gemeinsame Sorgerecht zu unterschreiben nur weil Mann es gerne hätte. Die beiden sind nicht verheiratet, also warum dann das gemeinsame SR? Sie wird ihre Gründe haben warum sie das nicht möchte. Mann kann sich auch wunderbar ohne das Sorgerecht ums Kind kümmern wenn ihm was daran liegt ;o) Grüßle, Rubinchen
hi, die rechtliche auskunft ist natürlich richtig, es kann sie derzeit keiner dazu zwingen. deine begründung halte ich für grundfalsch. natürlich ist es auch seine verantwortung. und genauso natürlich wäre es imho dieser verantwortung auch eine stabile rechtliche grundlage zu geben. vermittels sorgepflicht. >Mann kann sich auch wunderbar ohne das Sorgerecht ums Kind kümmern wenn ihm was daran liegt ;o) stimmt. in nordkorea machen sie's ja auch so. stimmt wiederum nicht; weil wenn der alleinsorgeberechtigte suboptimal agiert und gutes zureden nix hilft ist mit verantwortungsvollem kümmern nüscht, niente, nada. da hätte kind imho allerdings schon anrecht drauf. btw, wenn man sich denn so prima kümmern kann ohne sorgerecht, versteh ich nicht warum das kümmern auf der anderen seite nur mit alleinigem sorgerecht gelingen sollte. greetz, nachtigall
Huhuu nachtigall, muss man sich denn aber das Leben noch schwerer machen als man es AE eh schon hat?? Gibt hier doch genügend Beispiele von Muttis deren Ex ihnen Steine in den Weg legen wo sie nur können, eben weil sie das gemeinsame SR haben. Zu dem Thema hat sicher jeder eine andere Meinung. Meine ist eben die, das ich sag ich, unverheiratet, keinem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen würde. Dafür machen sich Männer, meiner Erfahrung nach, zu schnell aus dem Staub. Rubinchen
Mittlerweile ist es so, dass hier die Richter dazu neigen, auch bei nicht verheirateten Partnern das geteilte Sorgerecht auszusprechen (ist nur ne Rechtsaufassung, also keine Angst), weiß ich auch nur, weil ich mit dem KV vor Gericht steh und damals ebenfalls zur geteilten Sorge zugestimmt habe. Du wirst zu nichts gezwungen und hast, wenn Du diese Zustimmung beim Jugendamt unterschreiben solltest, 4 Wochen Zeit, diesem Antrag wieder zu entsprechen. Eine Aberkennung der geteilten Sorge ist dann nur wieder über den Gerichtsweg möglich. Wenn Du zweifelst, dann lass Dich nicht zwingen und zu nichts überreden. LG Steffi
hi, also es ist immer noch so, dass gegen den Willen der Mutter der Vater nicht das gemeinsame Sorgerecht bekommen kann. Da gabs erst vor garnicht langer Zeit ein Urteil, dass ein Vater das gemeinsame SR nicht einklagen kann, wenn er zuvor nicht verheiratet war. Anmerkung: geteilt wird das Sorgerecht nicht... das würde ja bedeuten dass jeder eine bestimmte Zuständigkeit erhalten würde. Es heisst aber Gemeinsames Sorgerecht, was bedeutet dass die eltern gemeinsam eine Entscheidung für das Kind treffen. Wahrscheinlich meintest du aber, dass das einmal zugestimmte gemeinsame SR nach der Trennung nicht wieder aberkannt werden kann.... jepp, aber darauf wird mamn bei der Beurkundung normalerweise auch hingewiesen. Ich habe auch bis heute zwei Dinge nicht verstanden: 1.-Warum ist ein Vater nur dann Sorgeberechtigt, wenn er verheiratet war? Völlig unabhängig, wie er sich so verhält? Warum ein unverheirateter Vater nicht? Ist er nun Vater, oder nicht? Warum darf er nicht sorgen, selbst wenn er nichts böses getan hat, nur weil eine verhexte Mutter aus Groll - woher sie den auch immer nimmt - dies verweigert? Also warum hat ein Elterteil die Befugnis, über die Elternrechte des anderen zu bestimmen? 2.- Warum spielt es bei einer Mutter keine Rolle, selbst dann wenn vorhersehbar ist dass sie das Kind im Suff verhungern lassen könnte?
Also wenn ich das richtig verstehe kann mein Freund das Sorgerecht auch nicht einklagen. Und ich bleibe der alleinige Sorgebrechtigte??
..
ja, so ist es.
... in letzter Zeit eigentlich von manchen Usern/innen hier auf gestellte Fragen so agressiv / sarkastisch reagiert ? Ich finde nicht immer wirklich angebracht, sorry ... Jede/r hier führt ein eigenes Leben mit völlig unterschiedlichen Problemem und Beweggründen - warum muß da also auf Fragen so "negativ" reagiert werden ? Jede/r kann und soll seine Meinung zu Fragen mitteilen - klar. Aber doch bitte in einem maßvollen, angebrachten Ton, oder meint Ihr nicht ? Seid doch etwas freundlicher zueinander ... mann: wir sitzen doch alle mehr oder weniger in einem Boot ! Liebe Grüße, Andrea
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