youngMum
Hallo zusammen Mein Sohn ist nun morgen 10 Wochen alt (deuscher Staatsbürger),der Erzeuger hat die Vaterschaft immernoch nicht anerkannt bekomme daher auch Unterhalsvorschuss. Er war Weihnachten für ne std. da. Wir waren nicht Verheiratet. Haben auch noch nicht offiziell zusammen gewohnt. Nun kommt der Erzeuger nicht damit klar das mein jetziger Freund als Papa vom kleinen betitelt wird'(wir leben zusammen und er tut alles für ihn war auch bei der Geburt dabei).Nu droht er mir mit Anwalt und Gericht das er den Kleinen für paar std zu sich holt....er wohnt 3 Autostd von uns entfernt.. Ich habe mich immer bemüht Kontakt zu ihm zu halten obwohl er sich nicht Kümmert und nu das ... Wie stehen seine Chancen stimmt das was er meint ? Wäre es schlau sich vorab einen Anwalt zu suchen? Oder sich beim Jugendamt zu erkundigen? Vielen Dank lg
Das ist eine leere Drohung, denn der Erzeuger ist nicht der rechtliche Vater und hat damit auch keinerlei Rechte. Selbstverständlich solltest du mit dem JA sprechen und die Vaterschaft feststellen lassen.
Vor 1 Jahr war noch der Erzeuger am Start und nun betitelt sich ein neuer als Vater? Wenn der Erzeuger Interesse am Kind hat wird er die Vaterschaftsanerkennung machen, Pflichten und Rechte bekommen... der neue Papa hat quasi keine. 10 Wochen ist das Kind... was sollte er sich denn bisher kümmern? Wenn er nun Kontakt aufbauen will ist das doch okay. Logisch wird er das Kind nicht einfach mitnehmen können.
eR DARF UND SOLL SICH JA KÜMMERN1 dESWEGEN BIN ICH IHN BISLANG AUCH NACH GERANNT.... nUR MIT 10 wOCHEN NICHTMAL ZUSCHAFFEN EINE UNTERSCHIFT ABZUGEBEN FÜR DIE VATERSCHAFT....
wenn er das nicht tut hat er keine Rechte... so einfach ist das
Renne ihm nicht mehr hinterher und laß ihn quatschen. Die Zeit arbeitet für Dich. Ich verstehe immer nicht, warum Mütter den KVs hinterherrennen und dann als Gegenleistung auch noch Dankbarkeit oder Wohlverhalten erhoffen. Wenn man sowas macht, dann sollte einem klar sein, daß man das fürs Kind macht und nicht für den KV. Der wird nicht dankbar auf den Knie rutschen deswegen.
Man könnte ja einfach ins einer Gegenwart (die ja selten genug zu sein scheint) auf die Bezeichnung "Papa" verzichten. Der Kleine kann ja eh noch nicht reden und du wirst ja nicht ständig herumspringen und sagen: "Das hat sein Papa für ihn gemacht und das hat der Papa gekauft" .... sondern du wirst ja von deinem neuen Lebenspartner mit dem Vornamen reden, oder? Zum Beispiel: "Das hat Frank ihm gekauft oder Frank und ich finden, dass..." und so weiter. Wie das in seiner Abwesenheit läuft, geht ihn ja sowieso nichts an und es klingt nicht so, als wenn er jetzt ansonsten wirklich demnächst öfter vorhätte bei euch reinzuschneien oder sonstige väterliche Pflichten oder Recht wahrzunehmen .... von daher würde ich mir da wenig Sorgen machen, oder?
Solange der leibliche Vater die Vaterschaft nicht anerkannt hat, hat er keinerlei Rechte am Kind. Weder ein Umgangsrecht, noch ein Recht auf gemeinsames Sorgerecht. Wenn er Dir das nächste Mal droht, verweise ihn darauf, dass er immer noch nicht die Vaterschaft anerkannt hat und so eben auch nicht der Vater ist. Sobald er unterschrieben hat, könnt ihr euch auf einen Umgang einigen, oder das Jugendamt um eine Regelung bitten.
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