Mitglied inaktiv
Kann der KV, wenn er nie mit der Mutter verheiratet war, das anteilige oder sogar alleinige Sorgerecht beantragen ? Hat er Chancen, zumindest das geteilte Sorgerecht zu bekommen ? Normaler Fall, bei der sich die Mutter gut ums Kind kümmert und stabile Verhältnisse für das Kind vorhanden sind. ( Frage im Auftrag ... )
Ich glaube (und hoffe) doch mal nicht...
Ich schätze, der Wikipedia-Artikel zum Thema Sorgerecht hat insoweit wohl schon recht... Der nichteheliche Vater des Kindes kann demnach die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich nur erlangen, wenn die Mutter mit einer Sorgeerklärung zustimmt. Lediglich in ganz bestimmten "Altfällen", bei denen die Trennung vor Juli 1998 war, kann unter Umständen das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Sorgeerklärung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl dient. Der KV könnte also demnach das gemeinsame Sorgerecht wahrscheinlich nur bekommen, wenn die KM zustimmt. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht hätte er da ja, je nach KM und Verhältnis zueinander, potentiell Chancen, aber Aussichten auf ein alleiniges Sorgerecht gegen den Willen der KM sähe ich eigentlich nicht, wenn die KM sich gut ums Kind kümmert, stabile Verhältnisse vorhanden sind etc.
Hm... warum eigentlich nicht? Ich war nicht mit dem KV verheiratet, habe das ASR und wenn er es anteilig möchte... immerhin war er immer so lange die Kinder leben für sie da, in der Partnerschaft und danach auch. Ich möchte es lassen wie es ist, weil es funktioniert, er hat nichts dagegen aber... wirklich etwas dagegensprechen würde nicht. Ich denke allerdings nicht, daß irgendwo ein KV auftauchen kann, zu dem das Kind kaum oder gar keinen Kontakt hatte und das er eine Chance hätte. PS: Ich habe umgehend das ASR sogar für meine beiden Großen bekommen (aus einer Ehe)... der KV zeigte nicht wirklich Interesse, kam nicht zum Termion beim JA usw. lG mf4
Gab es da aber nicht ein neues Urteil, daß neulich im Fernsehen kam - und mit dem unverheiratete Väter mit ehem. verheirateten Vätern gleichgestellt werden ? Oder verwechsel ich da was ?
Ich schätze, Du meinst vielleicht das hier..? Ein Urteil des Europäischen Gesetzhofs für Menschenrecht vom 03.12.2009, und die Politik hatte ja damals erklärt, der Gesetzgeber werde "schon bald aktiv" werden. Dass sich da konkret in Sachen Gesetzesänderung schon etwas getan hätte, wüsste ich allerdings nicht wirklich, und der konkret entschiedene Fall könnte ja auch noch unter die Altfall-Regelung fallen, wenn die Trennung 1998 vor Juli (und der Einführung des neuen Kindschaftsrechts) erfolgte... http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~E3E4FC6372BE94D1DA3553D663AD95040~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Hallo faya, im ISUV-Forum gibt es unter dem Link ganz unten eine Info zu den evtl. Entwicklungen hin zu einer Gesetzesänderung: http://forum.isuv.org/thread.php?threadid=54040 MfG Richie
das dauert (wie ich sehr hoffe) noch Jahre, und in welcher Form es dann umgesetzt wird, ist auch noch fraglich. Im Mom. ist es so, dass der unverheiratete Vater - außer bei äußerst triftigen Gründen - gar kein Antragsrecht auf alleinige oder gemeinsame Sorge hat, also ohne triftige Gründe (Vernachlässigung etc.) kommt er gar nicht bei Gericht durch. NACH einer entsprechenden Gesetzesänerung bei UNS könnte sich das ändern, und er hätte grundsätzlich das Recht (ohne triftige Gründe) die gemeinsame Sorge zu BEANTRAGEN und es vor Gericht behandeln zu lassen.... Wie das dann im Einzelnen aussehen wird, ob das auch für die Vergangenheit gilt (d. h. für Kinder, die bereits geboren sind, zu welchem Stichtag), weiß keiner). Ich weiß auch gar nicht, ob die deutsche Gesetzgebund Bock auf Einzelfallentscheidungen hat, die ja dann wohl fällig wären wie ich hoffe, (ich denke nicht, dass das plötzlich generell für jeden unverheirateten Vater gelten soll). Eine Antrags- und Gerichtsverfahrensflut wäre ja die Folge, die Kosten dafür unabsehbar. LG I.
sorry für die Unübersichtlichkeit und die Schreibfehler (ich hoffe, das ist wenigstens halbwegs verständlich gewesen), wir haben nachher eine Tanzaufführung und ich bin sehr in Eile, aber da das Thema mich auch sehr beschäftigt, habe ich hier mal mitgesenft... LG I.
Hallo, jede Sorgerechtsänderung muß zu einem bessern Wohle des Kindes sein. Die Frage die der KV also beantworten müsste lautet in etwa: "Warum fördert es das Kindeswohl soviel mehr, wenn er auch elterliche Sorge erhält?" Wenn der Zustand in etwa ist: Die Mutter kümmert sich normal ums Kind, ,keine Verwahrlosung, Mangelernährung, Schulschwierigkeiten etc. Der Vater kümmert sich, das Kind hat regelmäßig Umgang mit ihm, er nimmt am leben des Kindes grundsätzlich (wenn auch aus der Ferne) teil. Warum sollte man an diesem Zustand etwas ändern? Insofern sind die Chancen meist sehr schlecht. Nur, damit der Papa "ein Recht mehr in seinem leben" hat, wir kein Richter das GSR anordnen. Viele Grüße Désirée
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