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Sonderbedarf

Sonderbedarf

Mitglied inaktiv

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ab welchem zeitraum der erkenntnis dass man sonderausgaben für das kind hat, tritt denn der fall mit dem sonderbedarf ein? ich finde das nirgends klar definiert. also ich rede jetzt davon, dass der unterhaltspflichtige etwas dazugeben muss.


Mitglied inaktiv

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was verstehst du denn unter sonderbedarf?


mf4

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steh grad auf dem Schlauch


taram

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http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich steh auch auf dem Schlauch... Ist gemeint, ab wann der Sonderbedarf entsteht - im Gegensatz zum "normalen" Bedarf? Wichtig scheint hier die Kurzfristigkeit zu sein - also etwas, das mehrere Monate im Voraus bekannt ist, zählt nicht dazu und ich fürchte, nähere Angaben wird man hier nicht finden, da das schon eine recht individuelle Sache ist...also Einzelfallentscheidungen und da wird sicher im Zweifelsfall jeder Richter eine andere Auffassung haben.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Möhrchen

ahhhh so... Klassenfahrt Monate bekannt, kein Sonderbedarf Brille nötig sofort, Sonderbedarf ???


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von mf4

genau...habe noch gelesen, dass bei Klassenfahrt auch ein Sonderbedarf entstehen könnte, wenn diese eben kurzfristig durchgeführt wird...bleibt dann immer die Frage, was ist "kurzfristig" im Einzelfall und was ist "unvorhersehbar" im Einzelfall...darüber kann man sich sicher schön streiten...


mf4

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Antwort auf Beitrag von Möhrchen

mein Ex ist lahm in so Dingen selbst 3 Monate vorher angekündigtes ist kurzfristig


Antje&Tim

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Hi! Wo in der Düsseldorfer Tabelle ist denn dein Mann beheimatet? Die Anwältin meines Ex-to-be behauptet: Kosten für Klassenfahrten finden als Sonderbedarf Anerkennung, wenn der Unterhalt sich im unteren Bereich der Tabelle (Bereich 1-4) befindet. Nach der neuen Sachlage befindet sich ihr Mann jedoch im Bereich 5 wo Gerichte nach meinen Informationen die vorhersehbaren Kosten für solche Veranstaltungen mit dem Unterhalt abgegolten sehen. Keine Ahnung, ob das so stimmt. Evt. kann man die Klassenfahrten doch teilweise als Sonderbedarf geltend machen, wenn der Ex nicht gar so viel Unterhalt zahlt...? Ich weiß es nicht . Ach ja, falls es um Nachhilfe geht -> das ist Mehrbedarf, kein Sonderbedarf. Die Kosten einer Nachhilfe sind vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf 08.07.2005 - 3 UF 21/05) als regelmäßiger Mehrbedarf anerkannt worden. Ob das dann auch wieder Auslegungssache sein kann --> keine Ahnung! Grüße Antje


Mitglied inaktiv

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Mein Kind erhält Nachhilfe in englisch, steht damit konstant auf einer 3. Und wie ist das (anderes Thema jetzt) wenn der kv auf Umgang für die hälfte ALLER Ferien besteht, dies aber vorher nicht mit mir abgesprochen hat? Saldo konkret ist es so, dass wir (mein Partner und ich) für die faschingsferien für uns alle einen Skikurs gebucht haben. Nun besteht er auf seinen Umgang, hat selbst aber keinen Urlaub und will die Kinder dann bei seinen Eltern lassen, während seiner Arbeitszeit. Also er fordert seine umgangszeit ein und hat in der zeit nicht wirklich Umgang. Schreibe mit Handy, sorry für den wirren Text. Also hat er nun das recht uns den Skikurs zu sprengen?


Mitglied inaktiv

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Er ist seit einiger zeit wieder verehelicht und verdient ( Beamter) dadurch wesentlich mehr. Weigert sich aber seinen verdienst mir gegenüber offen zu legen. Ich weiß dass es leicht wäre sein Gehalt prüfen zu lassen, aber momentan fände ich es kontraproduktiv das Thema auch nur zu erwähnen (wirkt äußerst unzufrieden mit sich und seiner Welt ).


Julie

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Gläsernes portemonnaie. Mit ein paar eckdaten und zehn Sekunden am PC findest du jedes beamtengehalt heraus....


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Antwort auf Beitrag von Julie

welche eckdaten? ich weiß nicht welche stufe zum beisp.


Pamo

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Wenn du dich selber scheust, dann lass doch das Jugendamt eine Neuberechnung durchführen. Bei einer Gehaltsänderung sollte das sowieso erfolgen.


Julie

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Du musst die Besoldungsgruppe (A 9, A 10, .....) wissen, das alter, den Familienstand und die Kinderzahl. Eventuell noch, seit wann er im öffentlichen dienst ist. Dann gibst du das alles unter www.oeffentlicher-dienst.Info ein und lässt rechnen.....


Petra28

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Nein, hat er nicht. Also grundsätzlich hat er m.E. schon Anspruch auf die Hälfte der Ferien, auch wenn er da keinen Urlaub hat - aber kurzfristig den Skikurs sprengen kann er nicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Julie

sind die zulagen, er hat ja schichten und bekommt alle 3 monate zulagen ausbezahlt. das waren früher so an die 300-400 euro, oder mehr ich weiß es leider nicht mehr :( oder werden die nicht angerechnet?