Mitglied inaktiv
Huhu! Ich habe mal eine grundsätzliche Frage. Mein Ex - Mann zahlt für meine beiden Kinder regelmäßig und pünktlich den Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle. Sämtliche Sonderveranstaltungen (Kommunion, Klassenfahrt, Einschulung) habe ich alleine bestritten. Ebenso bezahle ich vom Unterhalt regelmäßig anfallende Therapien für meine Kinder (im letzten Jahr fast 2000 €). Jetzt fängt mein EX an zu zicken, will am Unterhalt rummäkeln.... Meine Frage ist nun: Bin ich rechtlich auf der richtigen Seite wenn ich ihm einfach mal sage, er soll den Ball flach halten, rechtlich müsste er sich schließlich auch an den Sonderveranstaltungen finanziell hälftig beteiligen??? Ich weiß, dass das früher mal so war, irgendwann wurde darauf abgestellt, ob ein Ereignis vorhersehbar war.... Wie ist denn der heutige Stand? Ratlose Grüße KKM
Hallo, beim Sonderbedarf kenn ich mich nicht aus, aber woran mäkelt er denn? Er zahlt laut Düsseldorfer Tabelle...was paßt ihm nicht? lg heike
Er zahlt auch noch geringfügig Unterhalt für mich.... Das stinkt ihm zum Himmel.... obwohl er ganz genau weiß, dass das Geld eben für die Kinder verwendet wird... Ist alles ein wenig kompliziert, er will jetzt zum Anwalt - ich sehe das recht gelassen, werde mich aber wahrscheinlich zunächst selbst dazu äußern, um die Kosten für meinen Anwalt einzusparen...
Ich bin halt der Meinung, der Unterhalt an mich ist weiterhin gerechtfertigt, er sieht das anders (sein gutes Recht).. Ich möchte hier auch keine grundsätzliche Diskussion über Ehegattenunterhalt auslösen, ob jemand zahlen muss / soll oder ob Frau selbst Geld verdienen muss / soll.... Es geht mir um den aktuellen Rechtsstand zum Thema "Sonderbedarf" Ich hoffe, jemand kennt sich aus!!!
Mäkelt er denn am Unterhalt für Dich oder am Kindesunterhalt? Ich denke, daß man das in dem Fall unterscheiden muß.
Er mäkelt an meinem Unterhalt - wobei man den auch als "Mehrbedarf" für die Kinder sehen kann... Hier bestehen sicherlich Auslegungsmöglichkeiten, aber um meinen Standpunkt zu begründen möchte ich einfach wissen, ob die Kosten z.B. für die Kommunion, die nicht unerheblich waren, Sonderbedarf sind.. NICHT - um sie ihm aufs Auge zu drücken, ist schon ok, dass ich das bezahlt habe - sondern um ihm zu sagen: ICH bin ja auch nicht so kleinlich...
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/sonderbedarf.php oder auch hier: http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm Also mit Kommunion wirst Du ihn da nicht ärgern können. Das wird wohl von den meisten Gerichten nicht als Sonderbedarf angesehen. Außerdem muß der Sonderbedarf spätestens 1 Jahr nach der Entstehung eingefordert werden. lg heike
Vielen Dank, dann werde ich mal in Ruhe lesen.... Ich denke halt von mir, dass ich wirklich nicht kleinlich bin... Als mein Sohn 6 wurde und die Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle wechselte, habe ich auch nicht gesagt: "Ich bekomme übrigens in der Gesamtsumme mehr Unterhalt" sondern habe die Gesamtsumme belassen, was natürlich automatisch bedeutete, dass mein eigener Unterhalt geringer wurde.... DAS habe ich nicht angemeckert sondern einfach hingenommen - es geht mir mehr um die Gesamtsumme als um die einzelne Aufteilung in unterschiedliche Positionen... Die Kinderkommunion ist gerade 14 Tage her, die Einschulung steht noch bevor (die Einschulung des 2. Kindes, die Einschulung des 1. Kindes habe ich ALLEINE bezahlt)... Mich ärgert es einfach:.... Er fuchst um jeden Cent - ich will einfach mal zurückbeißen...
Der wird sich ja freuen, wenn ich ihm die hälftigen Arztkosten unter die Nase halte ;-) Natürlich zahle ich die weiterhin, ist ärztlich verordnet und notwendig - aber leider eben keine Kassenleistung... Der soll mal ganz ruhig den Ball flach halten... Zahnarztkosten hatten wir auch gerade (sind zwar nur 4 € Zuzahlung, mal sehen was er sagt, wenn ich plötzlich behaupte, ich bekäme noch 2 € dazu - und für die Arztkosten von Kind 2 genauso) Vielleicht gibt er dann ENDLICH mal Ruhe!!!
Ich kann mir schon vorstellen, daß sich Ehegattenunterhalt anders "anfühlt" als Kindesunterhalt. Und: Weiß er denn, auf welche Dir (bzw. den Kindern) zuätlch zustehende Zahlungen Du "verzichtest"? Ich denke, es könnte durchaus für beide Seiten besser sein, wenn über die Zahlungen und deren Zweck Klarheit besteht. Auch wenn unter'm Strich sogar das gleiche rauskommt - dann weiß er, wo das Geld hingeht, und muß sich nicht darauf verlassen, daß Du das Geld schon kindgerecht "umschichtest". Wenn hintenrum für die Kinder und Dich nicht weniger rauskommt als vorher - dann ist es doch okay und die Aufregung nicht wert. Wenn weniger rumkommt, hat er halt recht gehabt - das ist dann ärgerlich, aber aus seiner Sicht verständlich. Und wenn mehr rauskommt, hat er sich halt ins eigene Fleisch geschnitten und Du kannst Dir in's Fäustchen lachen. Aber es ist einfach klar, was wem zusteht und wem was nicht zusteht - aus die Maus, Rechtssicherheit für alle, Diskussionen finden nicht mehr statt. Das ist doch nur im Interesse aller. Gruß, Elisabeth.
Ich sehe es wie Elisabeth. Ihr müßt wohl für die Zukunft ein anderes Modell finden - ob es unterm Strich in der Summe anders für ihn ausfällt oder nicht, ist eine andere Sache. Für ihn fühlt sich der Unterhalt an die Ex sicher auch langsam komisch an und wenn er sieht, es geht direkt in eine nötige, aber von der KK nicht erstattete Zahnbehandlung usw., ist es für ihn vielelleicht auch verständlicher. lg heike
Er kennt die Zahlungen an die Arztrechnungen etc. ganz genau!!!! Ich kann sie nämlich jährlich in meiner Einkommensteuererklärung absetzen und er hat IMMER ein Mehrstück der Erklärung... Es ist aus meiner Sicht einfach so: Er will nur das ALLERNÖTIGSTE zahlen und möglichst wenig Aufwand (für die Kinder) betreiben.... Er will halt den Mindestsatz zahlen und die Arztrechnungen soll ich vom Unterhalt zahlen (sehr lustig: demnächst könnt Ihr dann in der Zeitung lesen: Kind optimal therapeutisch betreut, kam leider jedes Mal ohne Kleidung und mit leerem Bauch zur Therapiestunde.....*Ironie Es geht halt nicht so einfach... Aber es ist dennoch einfach gut zu wissen, was RECHT ist... - mehr will ich schließlich auch nicht...
laut auskunft meines sb beim jugendamt ist sonderbedarf nur etwas unvorhersehbares in horrender höhe. also praktisch: nichts. ich habe kosten in höhe von ca. 3000€ für die zahnspange meiner tochter gehabt, 260€ vollnarkose weisheitszähne ziehen lassen, von der einschulung und kommunion möchte ich gar nicht reden. nix. auf goar nix hat man einen anspruch.
Ja, an dem "unvorhersehbar" kann man sich sicher heftig streiten. Außerdem denke ich, daß die medizinisch notwendigen Dinge ja idr von der KK gezahlt werden...rein kosmetische Angelegenheiten oder die persönlich für besser befundene und daher gewählte Therapie fallen da wohl eher nicht darunter. Einschulung und Kommunion sind ja vorhersehbar...die treten nicht plötzlich auf.
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