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@Shinead und andere wg. Überlastung der Sozialgerichte...

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Habe eben noch in eine rücklaufende Prozeßakte geschaut, zwei Vorgänge aus ein und demselben Fall: Der eine Vorgang von letztem Jahr - ich forderte den Regelsatz zurück für die Zeit, wo die Person in Untersuchungshaft saß - ist abgeschlossen mit rechtwirksamen Widerspruchsbescheid. Den Widerspruch habe ich gewonnen. Nächster Vorgang: Dieselbe Person stellte am 22.12.2009 einen Fortzahlungsantrag für die Zeit ab 01.02.2010. Am 20.01.2010 traktierte sie das Sozialgericht, die Arge dazu zu verurteilen, daß sie die Leistung ab 01.02.2010 bekommt und auch den bescheid, sie habe nur noch xx,- € auf dem Konto und so weiter und so fort. Das Gericht hat sich tatsächlich damit befaßt. Die Parteien einigten sich darauf, daß ab 01.02.2010 weitergezahlt wird... die Tante erklärte dann schriftlich den Rechtsstreit für erledigt... ... achso, ich vergaß: Den Bewilligunsgbescheid für die Zeit ab 01.02.2010 hatte ich am 19.01.2010 erlassen. Das ist übrigens diesselbe Frau, von der ich schrieb, daß sie die Prozeßkosten von der Arge finanziert haben will, deren Übernahme via Prozeßkostenbeihilfe bereits abgelehnt wurde. Solche Menschen sind keine Einzelfälle, und sie kosten Ressourcen ohne Ende, hier bei mir auf Sachbearbeiterebene, mein Teamleiter muß sich den Sch... jedesmal reinziehen, ICH muß die Stellungnahme formulieren, die er dann an die Rechtsstelle weiterleitet, wo sich dann die ersten Juristen damit befassen (müssen), stellt der Betreffende dann einen Antrag auf einstweilige Anordnung befaßt sich, oft parallel auch schon das Sozialgericht mit der Sache...nein, bei solchen Sachlagen sollte man 200 oder 300,- Euro Kaution verlangen, die verfallen, wenn der Rechtsstreit verloren wird. Der Spuk mit solchen uneinsichtigen Menschen mit solch unsinnigen Widersprüchen und Klagen hätten ganz schnell ein Ende. Eine Rechtsschutzversicherung würde wegen absolut fehlender Erfolgsaussichten solche Prozesse ebenfalls gar nicht erst sponsern! Viele Grüße Ralph/Snoopy, der jetzt in die Mittagspause geht...


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Hallo, man bedenke aber die Geschichten, wo die Arge die Gesetze nicht einhält und die Menschen ihr Recht dann vor dem SG einklagen müssen. Gruß Taram


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Keinem soll das Recht beschnitten werden, gegen eine (möglicherweise) unrechtmäßige Entscheidung angehen zu können. Dem Bürger, Politikern, Vereinen und Verbänden ist aber das Ausmaß nicht bekannt, wie hoch der Anteil OFFENSICHTLICH SINNLOSER Widersprüche und Anträge auf einstweilige Anordnungen vor Gericht ist. Ich verweise nur auf meinen Fall oben, wo ich noch völlig im Zeitrahmen bewilligt habe, das Gericht aber schon angefaxt wurde... das hat Geld und Personalressourcen gekostet. Einen sinnlosen Antrag stellen ist eines, der wird abgelehnt. Aber DANN diesen Irrweg auf Kosten anderer OHNE EIGENES KOSTENRISIKO weitergehen zu dürfen... das muß ein Ende haben, und zwar bald, sonst ist die Funktionsfähigkeit weiter Teile der Sozialverwaltung- und -gerichtsbarkeit in nicht ferner Zukunft obsolet. Viele Grüße Ralph/Snoopy


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Klar sind unter den vielen Klagen einige "Sinnlose". Das will ich gar nicht leugnen. Allerdings bleiben fast 50% der Klagen vor Gericht erfolgreich. Das bedeutet tausende von Fehlentscheidungen die erst nachträglich korrigiert werden. Im letzten Jahr gab es auch mal einen Bericht über einen Verhungerten H4 Empfänger. Dem wurde die komplette Stütze zu Unrecht gestrichen! Der Mann ist aufgrund einer solchen Fehlentscheidung gestorben. Das ist nicht wieder gut zu machen... Außerdem haben für mich die fast 50% der Menschen die zu Recht klagen mehr Gewicht, als die Spinner die Ihre Stereoanlage vom Amt bezahlt haben wollen... Gruß Corinna