Wunderkind2010
Hallo und guten abend zusammen und frohe Ostern Ich habe mich Freitag von meinem Mann getrennt ( ich weiß selber scheiß augenblich kurz vor ostern ) nun ja ist ja auch egal er will sich nun eine neue Wohnun Suchen und ich bleib mit unserer Tochter erstmal in unserer Wohnung ich glaub die ist aber für 2 Personen zu Groß und zu Teuer Ich frage mich einfach wie soll es nun weiter gehen was sind nun meine ersten schritte ? was hab ich zutun wo bekomm ich Hilfe ? In der Trennung sind wir uns beide einig wir würden uns auch einen Anwalt zusammen zulegen wegen Scheidung... kann mich einer aufklären ? ich bin 21 und meine Tochter wird 3 falls das eine rolle spielt und was mich interessieren würde ist wieviel qm ich haben darf mit meiner tochter wir wohnen in Niedersachsen lg
Hallo Liest sich als könnte es harmonisch werden. Drück Euch die Daumen dafür. In erster Linie hast Du ja Kindergeld, er muss dem Kind Unterhalt zahlen. Das Kind ist 3 und im Kindergarten ? Was arbeitest Du ? Da würde ich als erstes ansetzen, Stunden aufstocken vielleicht.
Bevor du irgendwas beantragst, solltest ihr klären wieviel Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt dir zusteht. Das muss bei jedem Antrag mit angegeben werden. Endet deine Elternzeit, kannst du zurück an deinen Arbeitsplatz ? Hast du eine Kinderbetreuung ? Dann kannst du auch Arbeitslosengeld I beantragen. Also erst Anwalt wegen Unterhalt, dann Job/Arbeitsamt klären. Eine Wohnungsgröße für Niedersachen gibt es nicht - die Richtlinien kann dir aber dein Jobcenter vor Ort sagen. Erstmal müssen sie deine Miete für 6 Monate übernehmen, wenn du leistungsberechtogt bist und alleine im Mietvertrag stehst. Du solltest mit deinem Mann den Mietvertrag, Nebenkosten und Kaution klären.
Kläre Deine finanzielle Situation, also die Höhe Deines künftigen Einkommens. Dazu zählt Kindergeld, Unterhalt für Dich (falls Dein Mann genügend Einkommen hat) und natürlich der Kindesunterhalt. Kindesunterhalt rechnet das Jugendamt kostenfrei aus, für den Trennungsunterhalt brauchst Du einen Anwalt. Erst wenn Du diese Zahlen vorliegen hast, kannst Du ggf. Hilfen beim Amt beantragen. Ist es wirklich sinnvoll, wenn Dein Mann sich erstmal eine Wohnung sucht? Wenn die Wohnung nach Deinem Empfinden zu groß und zu teuer ist, warum suchst Du nicht gleich eine günstigere Wohnung? Schlussendlich musst du ja später die Miete auch selbst bezahlen. Du solltest Dich schnellstmöglich um eine (Vollzeit-) Betreuungsplatz für Dein Kind kümmern. Frag' beim Jugendamt nach, ob Dir hier finanzielle Hilfen zustehen. Du musst sicherstellen, das Du wieder arbeiten kannst, denn eher früher als später wirst Du es müssen. Einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht! Eine Partei kann auf einen Anwalt verzichten. Der RA wird aber immer nur seinen Mandanten beraten. Das kann zu Nachteilen für denjenigen führen, der auf einen Rechtsbeistand verzichtet! Wenn Du Dich also im BGB nicht wirklich gut auskennst, solltest Du Dir zumindest beratend an einen eigenen Anwalt wenden. Frag einfach mal bei einem FachRA nach. Wahrscheinlich steht Dir Prozesskostenhilfe zu.
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